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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Begrüßung durch den Vorsitzenden | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 01.12.2014 | KSJBS/2014/004 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Förderrichtlinie für die Bereiche Kultur, Jugend und Wohlfahrtspflege | VO/2015/1134 | |||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
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02.02.2015 - Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales | |||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||
Herr Senator Berkhahn informiert zur Förderrichtlinie für die Bereiche, Kultur, Jugend und Wohlfahrtspflege. In der vergangenen Legislaturperiode gab es in mehreren Sitzungen dieses Fachausschusses bereits Gespräche und Diskussionen zu diesem Thema. Die dabei erfolgten Hinweise wurden mit berücksichtigt und in die jetzt vorliegende Förderrichtlinie mit eingearbeitet.
Herr Fröhlich ergänzt die Ausführungen. Diese Förderrichtlinie wurde aufgrund der geänderten Struktur nach der Kreisgebietsreform und der Struktur der neuen Hauptsatzung angepasst. Das Förderverfahren für die einzelnen Bereiche wurde in dieser Richtlinie vereinheitlicht. Im Besonderen erläutert Herr Fröhlich den Teil IV zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. Eine Förderung in diesem Bereich kann durch die Hansestadt Wismar nur in Kofinanzierung mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg erfolgen. Die Hansestadt Wismar hat wenig Einfluss auf die Erarbeitung der Jugendhilfeplanung. Dieses ist Aufgabe des Landkreises. Die Hansestadt Wismar versucht immer wieder die aufgebauten Strukturen und vorhandenen Leistungen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit zu erhalten. Dieses wird jedoch sehr schwierig, wenn der Landkreis Nordwestmecklenburg seine derzeitigen Förderbedingungen nicht ändert.
Herr Weinhold informiert, dass die Förderrichtlinie in der Fraktionssitzung der CDU beraten wurde. Es wird eingeschätzt, dass die Festlegung der Begrenzung von 5 T€ bezüglich einer Entscheidungsfindung im Fachausschuss sehr hoch ist. Eine Festlegung zur Förderung der vorliegenden Anträge sollte bereits ab 1 T€ durch den Ausschuss erfolgen. Herr Weinhold informiert über weitere Änderungswünsche der CDU-Fraktion zur Förderrichtlinie. Dieses ist u. a., dass der Fachausschuss eine Empfehlung über die Höhe des Zuschusses an die Bürgerschaft gibt und eine Beschlussfassung erfolgt durch die Bürgerschaft. Es muss eine klare und deutliche Richtlinie zur Vergabe der Fördermittel erarbeitet werden.
Herr Dr. Zielenkiewitz stimmt den Ausführungen von Herrn Weinhold zu. Er ergänzt, dass bis zum jetzigen Zeitpunkt nur eine Information darüber erfolgt ist, welche Anträge auf Förderung genehmigt wurden, aber nicht welche Ablehnungen erfolgt sind. Herr Dr. Zielenkiewitz schlägt ebenfalls vor, dass die Anträge auf Förderung ab 1 T€ durch die Verwaltung dem Fachausschuss vorgelegt werden und dieser spricht eine Empfehlung an den Bürgermeister bezüglich der Höhe der Genehmigung aus.
Herr Senator Berkhahn weist die Kritik zurück, dass die gegebenen Hinweise und Anregungen aus den Diskussionen der Sitzungen dieses Fachausschusses (letzte Legislaturperiode) nicht beachtet und eingearbeitet wurden. Hier gab es eine andere Tendenz bezüglich der Erarbeitung einer neuen Förderrichtlinie. Die CDU empfand es als ausreichend, dass eine Information im Fachausschuss 2 – 3 mal jährlich gegeben wird. Eine Ablehnung von Anträgen auf Förderung erfolgt durch die Verwaltung, weil die Kriterien der Förderrichtlinie nicht erfüllt sind oder es stehen keine finanziellen Mittel im Haushalt zur Verfügung, da diese bereits ausgeschöpft sind.
Herr Hilse stimmt den Ausführungen von Herrn Senator Berkhahn zu, dass der Fachausschuss eine schriftliche Information in der Vergangenheit erhalten hat. Nun ist es jedoch gewünscht, dass eine Empfehlung durch den Fachausschuss zur Bewilligung der Anträge abgegeben wird.
Wortmeldungen erfolgen von Herrn Dr. Zielenkiewitz, Herrn Box, Herrn Prof. Dr. Winkler, Herrn Weinhold, Herrn Hilse, Herrn Engling, Herrn Keßler. Die Diskussion und Nachfragen erfolgten u. a. zu den Vergabekriterien der Förderrichtlinie, zur Verfahrensweise des Landkreises und Beschlussfassung durch den Kreistag, der Möglichkeit zur Förderung von Einzelpersonen, der Aufgabentrennung zwischen Politik und Verwaltung im Zusammenhang mit der Festlegung der Höhe einer Bewilligung. Herr Dr. Zielenkiewitz schlägt eine Korrektur im Teil der kulturellen Förderung im Zusammenhang mit der Festlegung zur Realisierung und Wirksamkeit eines Projektes vor. Es sollte in der Hansestadt Wismar sein, aber auch die Möglichkeit gegeben werden, das Antragsteller aus Wismar ihre Projekte außerhalb der Stadt realisieren können und eine Förderung erhalten.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt von Herrn Senator Berkhahn und Herrn Fröhlich.
Herr Box stellt den Antrag, dass die Höhe der Grenze der Anträge zur Bewilligung durch die Verwaltung der Hansestadt Wismar von 5 T€ auf 1 T€ in der Förderrichtlinie ersetzt wird. Im Teil III und IV wird um die konkrete Festlegung der Kriterien zur Verfahrensweise einer Förderung gebeten.
Herr Fröhlich erläutert nochmals ausführlich, warum in der Förderrichtlinie keine konkrete Festlegung zu den Kriterien einer Förderung in diesem Teil erfolgt ist. Dieses erfolgte bereits eingangs dieser Sitzung. Sollte eine Änderung diesbezüglich erfolgen, ist die Hansestadt Wismar nicht mehr in der Lage, bestehende Strukturen und Leistungen aufrecht zu erhalten.
Herr Box nimmt Abstand nach den Erläuterungen über diesen Punkt abstimmen zu lassen.
Herr Prof. Dr. Winkler bringt folgenden Änderungsantrag zur Abstimmung:
Kultur / Wohlfahrtspflege Anträge auf Zuschüsse bis 1.000,00 EUR können von der Verwaltung der Hansestadt Wismar bewilligt werden. Bei Anträgen auf Zuschüsse über 1.000,00 EUR gibt der Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales dem Bürgermeister eine Empfehlung.
Jugend Anträge auf Zuschüsse bis 1.000,00 EUR können von der Verwaltung der Hansestadt Wismar bewilligt werden und sollen spätestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Bei Anträgen auf Zuschüsse über 1.000,00 EUR gibt der Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales dem Bürgermeister eine Empfehlung. Diese Anträge sollten mindestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Der Änderungsantrag wird mehrheitlich beschlossen. (6 Ja / 2 Nein / 1 Enthaltung)
Herr Fröhlich informiert, dass der Vorschlag von Herrn Dr. Zielenkiewitz aufgegriffen wird und die Einfügung im Teil II – Kulturelle Förderung erfolgt. Das Projekt muss in der Regel in der Hansestadt Wismar realisiert und wirksam werden.
Abstimmung über die geänderte Vorlage.
Die geänderte Vorlage wird mehrheitlich beschlossen. (6 Ja / 1 Nein / 2 Enthaltungen)
Herr Box fragt nach, ob eine Richtlinie für den Bereich Sport separat vorhanden ist.
Herr Fröhlich teilt mit, dass die Arbeit im Rahmen der gültigen Sportfördersatzung erfolgt.
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26.02.2015 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11.3 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Begründung: Senator, Herr Berkhahn
Wortmeldung: Herr Box
Herr Dr. Zielenkiewitz, FÜR-WISMAR-Fraktion, stellt folgenden Änderungsantrag: In der als Anlage zur oben genannten Vorlage enthaltenen Kulturförderrichtlinie wird in Teil II ein neuer letzter Absatz eingefügt: Folgt der Bürgermeister dieser Empfehlung nicht, entscheidet nach Anhörung des Bürgermeisters die Bürgerschaft.
Der Bürgermeister, Herr Beyer, teilt mit, dass er bei der Änderung Widerspruch einlegen müsste, da die Rechte des Bürgermeister gemäß Hauptsatzung eingeschränkt werden würden.
Wortmeldung: Prof. Dr. Winkler
Herr Domke, Fraktion FDP/GRÜNE, stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Unterbrechung der Sitzung zur Beratung des Präsidiums der Bürgerschaft.
Die Sitzung wird um 18:36 Uhr unterbrochen. Die Sitzung wird um 18:41 Uhr weitergeführt.
Der Änderungsantrag der FÜR-WISMAR-Fraktion kommt zur Abstimmung. – abgelehnt
Die Vorlage VO/2015/1134 kommt zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: – einstimmig beschlossen
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Ö 6 | Informationen zum Haushaltssicherungskonzept | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Sonstiges | ||||||||||||||||||||||||||||