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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung durch den Vorsitzenden | ||||||
Ö 2 | Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 3 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 13.10.2014 | uSanA/2014/003 | |||||
Ö 5 | Vorberatung zum Haushalt 2015 auf Produktebene | VO/2014/1044 | |||||
Ö 6 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 83/14 "Stadtteilzentrum Friedenshof I" Aufstellungsbeschluss | VO/2014/1024 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich Friedenshof I einen Bebauungsplan aufzustellen.
2. Der Bereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
im Nord-Osten: durch die Bürgermeister-Haupt-Straße im Süd-Osten : durch die Käthe-Kollwitz-Promenade im Süd-Westen: durch die Friedrich-Wolf-Straße im Nord-Westen: durch den Zilleweg, die Wohngrundstücke der E.-Weinert-Promenade 10 und 29 bis 39 sowie der Hans-Grundig-Str. 29 (siehe Anlage 1)
4. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen.
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17.11.2014 - Bau- und Sanierungsausschuss | |||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich Friedenshof I einen Bebauungsplan aufzustellen.
2. Der Bereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
im Nord-Osten: durch die Bürgermeister-Haupt-Straße im Süd-Osten : durch die Käthe-Kollwitz-Promenade im Süd-Westen: durch die Friedrich-Wolf-Straße im Nord-Westen: durch den Zilleweg, die Wohngrundstücke der E.-Weinert-Promenade 10 und 29 bis 39 sowie der Hans-Grundig-Str. 29 (siehe Anlage 1)
4. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen.
Herr Senator Berkhahn erläutert kurz die Vorlage. Der Stadtteil Friedenshof I umfasst den Bereich um die Sporthalle, das Einkaufszentrum an der K.-Kollwitz-Promenade, Mensa und den ehemaligen Schulstandorten an der E.-Weinert-Promenade einschl. der Bereiche ehem. Lehrlingswohnheim und ehem. Kaufhalle. Dieser Bereich weist einen städtebaulichen Missstand auf. Hier ist eine Lösung für die besehenden Probleme dringend notwendig. Daher ist aus planungsrechtlicher Grundlage der Bebauungsplan Nr. 83/14 „Stadtteilzentrum Friedenshof I“ aufzustellen.
Die Frage von Frau Seidenberg zu der Rahmenplanung in diesem Stadtteil wird beantwortet.
Da es keine weiteren Fragen gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 7 Nein Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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27.11.2014 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||
Ö 11.2 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich Friedenshof I einen Bebauungsplan aufzustellen.
2. Der Bereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
im Nord-Osten: durch die Bürgermeister-Haupt-Straße im Süd-Osten : durch die Käthe-Kollwitz-Promenade im Süd-Westen: durch die Friedrich-Wolf-Straße im Nord-Westen: durch den Zilleweg, die Wohngrundstücke der E.-Weinert-Promenade 10 und 29 bis 39 sowie der Hans-Grundig-Str. 29 (siehe Anlage 1)
4. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen.
Die Vorlage VO/2014/1024 kommt zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: – einstimmig beschlossen
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Ö 7 | Mindestabstand Windenergieanlagen ((Wurde in der Bürgerschaftssitzung am 30.10.2014 in den Bau- und Sanierungsausschuss verwiesen)) | VO/2014/1034 | |||||
Ö 8 | Aufstellung einer Überdachung an der Bushaltestelle Marktplatz Wismar und Bestandsaufnahme der Infrastruktur der Haltestellen im Stadtgebiet der HWI ((Wurde in der Bürgerschaftssitzung am 30.10.2014 in den Bau- und Sanierungsausschuss verwiesen)) | VO/2014/1040 | |||||
Ö 9 | Erschließungsmaßnahme "Neubau einer Parkplatzanlage mit 104 Pkw-Stellplätzen Block 51, Dr.-Leber-Straße - 1. Bauabschnitt" | VO/2014/1041 | |||||
Ö 10 | Sonstiges | ||||||
N 11 | Nationale Weltkulturerbestätte/ Historisches Museumsensemble, Schweinsbrücke 6 und 8 in 23966 Wismar; Instandsetzung, Modernisierung und Erweiterung; 3. Baustufe; Ausbau der Gebäude und Herstellung der Freianlagen; Los 5: Starkstromanlagen/ Offenes Verfahren OV 07/2014 | ||||||
N 12 | Fragen und Information zum Bebauungsplan Nr. 81/12 "Wohnanlage Philipp-Müller-Straße - Zum Tierpark" hier: Garagenpachtverträge | ||||||
N 13 | Einvernehmen der Gemeinde | ||||||
N 14 | Informationen/Verschiedenes | ||||||