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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung durch die Vorsitzende | ||||||
Ö 2 | Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 3 | Beschlussfassung über die Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 04.11.2014 | EgbA/2014/006 | |||||
Ö 5 | Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 der Seniorenheime der Hansestadt Wismar | VO/2014/1056 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der Fidelis Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss für die Seniorenheime der Hansestadt Wismar fest. Nach § 20 Eigenbetriebsverordnung (Eig-VO M-V) umfasst der Jahresabschluss 1. Bilanz 2. Gewinn- und Verlustrechnung 3. den Anhang 4. den Lagebericht
Das Jahresergebnis in Höhe von 487.317,74 € wird wie folgt verwendet: Einstellung in die Rücklage für steuerbegünstigte satzungsmäßige Zwecke gem. § 58 Nr. 6 AO (zweckgebundene Rücklage) 399.917,74 € Einstellung in die freie Rücklage gem. § 58 Nr. 7a AO 87.400,00 €
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleiterin für das Wirtschaftsjahr 2013.
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02.12.2014 - Eigenbetriebsausschuss | |||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der Fidelis Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss für die Seniorenheime der Hansestadt Wismar fest. Nach § 20 Eigenbetriebsverordnung (Eig-VO M-V) umfasst der Jahresabschluss 1. Bilanz 2. Gewinn- und Verlustrechnung 3. den Anhang 4. den Lagebericht
Das Jahresergebnis in Höhe von 487.317,74 € wird wie folgt verwendet: Einstellung in die Rückklage für steuerbegünstigte satzungsmäßige Zwecke gem. § 58 Nr. 6 AO (zweckgebundene Rückklage) 399.917,74 Einstellung in die freie Rücklage gem. § 58 Nr. 7a AO 87.400,00 2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleiterin für das Wirtschaftsjahr 2013.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 8 Nein Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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16.12.2014 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||
Ö 10.2 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der Fidelis Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss für die Seniorenheime der Hansestadt Wismar fest. Nach § 20 Eigenbetriebsverordnung (Eig-VO M-V) umfasst der Jahresabschluss 1. Bilanz 2. Gewinn- und Verlustrechnung 3. den Anhang 4. den Lagebericht
Das Jahresergebnis in Höhe von 487.317,74 € wird wie folgt verwendet: Einstellung in die Rücklage für steuerbegünstigte satzungsmäßige Zwecke gem. § 58 Nr. 6 AO (zweckgebundene Rücklage) 99.917,74 € Einstellung in die freie Rücklage gem. § 58 Nr. 7a AO 87.400,00 €
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleiterin für das Wirtschaftsjahr 2013.
Die Vorlage VO/2014/1056 kommt zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: – beschlossen
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Ö 6 | Haushaltssatzung 2015 | VO/2014/1064 | |||||
Ö 7 | Sonstiges | ||||||
N 8 | Errichtung eines Neubaus für betreutes Wohnen mit einer Wohngemeinschaft und Vergabe von Planungsleistungen über 125,0 T? gem. § 10 Abs. 5 der Hauptsatzung | ||||||
N 9 | Anschaffung einer Kompaktkehrmaschine als Ersatzinvestition | ||||||
N 10 | Anschaffung eines Abfallsammelfahrzeugs als Ersatzinvestition | ||||||
N 11 | Sonstiges | ||||||