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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung durch den Vorsitzenden | ||||||
Ö 2 | Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 3 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 06.10.2014 | FinA/2014/004 | |||||
Ö 5 | Vorstellung des neuen Pressesprechers Herr Marco Trunk | ||||||
Ö 6 | Vorberatung zum Haushalt 2015 auf Produktebene | VO/2014/1044 | |||||
Ö 7 | Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Wismar | VO/2014/1002 | |||||
Ö 8 | Übernachtungssteuersatzung | VO/2014/1021 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 1 beigefügte Übernachtungssteuersatzung. |
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12.11.2014 - Finanzausschuss | |||||||
Ö 8 - zurückgestellt | |||||||
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 1 beigefügte Übernachtungssteuersatzung.
Frau Preuß von der DeHoGa beantragt Rederecht. Des Weiteren beantragt Herr Dr. Kirchner Rederecht.
Über das Rederecht von beiden wird einstimmig beschlossen.
Frau Bansemer und Herr Rehme-Zingelmann erläutern den Ausschussmitgliedern die Übernachtungssteuer.
Wesentliche Informationen geben Sie bekannt:
• ist eine Maßnahme aus dem Haushaltssicherungskonzept • keine Tourismusabgabe • Jugendherberge wurde zum Teil ausgeschlossen • eine Synopse wurde entwickelt • es wurde sich bei der Vorlage an der Stadt Schwerin orientiert • die Steuer richtet sich im Hauptkern an den Übernachtungsgast • Berechnungstabellen liegen vor
Wortmeldungen: Herr Hilse, Herr Jörss, Herr Bojahr, Herr Domke, Herr Rickert, Frau Preuß, Frau Bansemer, Herr Dr. Kirchner
In der anschließenden Diskussion werden diverse Themen erörtert.
• Krankenhaus – Reha mit verankert • Übernachtung von Erwachsenen in der Jugendherberge – Grenze 12,50 € ,wird am Wert festgelegt • § 1 Frauenhäuser mit aufnehmen • § 12 Unverletzbarkeit der Wohnung, soll genauer definiert werden • § 14 Abs. 2 Geldbuße, ob Steuerhinterziehung • Beschreibung des Besteuerungstatbestandes – Glaubhaftmachung der beruflichen Veranlassung • Besteuerungsverfahren • Steueranmeldeverfahren • Aufbewahrungsdauer • Auskunfts- und Mitwirkungspflichten • Wettbewerbsnachteil • Großstädte nicht mit Wismar vergleichbar • Satzung bedarf nur der Anzeige, keine Genehmigung vom Innenministerium – Haushaltssicherungskonzept ist öffentlich • Bürokratieaufwand im Unternehmen, neue Software
Herr Bojahr stellt einen Geschäftsordnungsantrag:
Er stellt den Antrag die Vorlage nach einer Überarbeitung noch einmal im Januar 2015 im Finanzausschuss zu beraten.
Die Ausschussmitglieder stimmen über den Antrag ab. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 6 Nein Stimmen: 0 Enthaltungen: 3
Der Änderungsantrag wird somit angenommen und die Vorlage vertagt. |
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Ö 9 | Sonstiges | ||||||