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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 2 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung | ||||||
Ö 4 | Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 5 | Änderungsanträge zur Tagesordnung | ||||||
Ö 6 | Protokoll über die vorhergehende Sitzung der Bürgerschaft vom 28.08.2014 | BS/2014/058 | |||||
Ö 7 | Mitteilungen des Präsidenten der Bürgerschaft | ||||||
Ö 8 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||
Ö 9 | Vorlagen des Bürgermeisters | ||||||
Ö 9.1 | Vereinbarung über die Nutzung der Wismarer Stadtkirchen St. Marien und St. Georgen | VO/2014/0973 | |||||
Ö 9.2 | Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 für den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar | VO/2014/0978 | |||||
Ö 9.3 | 52. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Flächen für Bahnanlagen in Verkehrsflächen im Bereich Bahnhofsvorplatz" Aufstellungsbeschluss | VO/2014/0988 | |||||
Ö 9.4 | Theater der Hansestadt Wismar -Instandsetzung, Modernisierung und Erweiterung- | VO/2014/0989 | |||||
Ö 9.5 | Abberufung des ehrenamtlichen 2. Stellvertreters des Bürgermeisters | VO/2014/0992 | |||||
Ö 9.6 | Wahl der ehrenamtlichen 2. Stellvertreterin des Bürgermeisters | VO/2014/0993 | |||||
Ö 9.7 | Vertretung im Zweckverband "Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern" (E-Government-Zweckverband) | VO/2014/0997 | |||||
Ö 9.8 | Beantragung finanzieller Mittel aus dem Förderprogramm 2014 der Bundesregierung "Nationale Projekte des Städtebaus" für Projekte in der Hansestadt Wismar | VO/2014/0999 | |||||
Ö 9.9 | Annahme von Zuwendungen (Spenden) an die Hansestadt Wismar | VO/2014/1001 | |||||
Ö 10 | Anträge der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder | ||||||
Ö 10.1 | Beteiligungsverfahren St. Marienkirchplatz (FÜR-WISMAR-Fraktion) | VO/2014/1004 | |||||
Ö 10.2 | Änderung der Hauptsatzung - § 13 Entschädigungen (CDU-Fraktion) | VO/2014/1005 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft beschließt wie folgt, § 13 der Hauptsatzung zu ändern:
a) Abs. 1: Die Präsidentin oder der Präsident der Bürgerschaft erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 850,00 € monatlich.
b) Abs. 4: Fraktionsvorsitzende erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 260,00 € monatlich. Soweit die Fraktion auf eine Fraktionsgeschäftsstelle verzichtet, erhält die oder der Fraktionsvorsitzende einen Zuschlag von 50% bezogen auf die Entschädigung nach Satz 1. Fraktionsvorsitzende erhalten zusätzlich eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung nach Abs. 6, soweit es sich nicht um Sitzungen der Fraktion handelt.
c) Abs. 6: „Die Mitglieder der Bürgerschaft, denen nach den Absätzen 1 bis 5 keine monatliche Aufwandsentschädigung gewährt wurde, erhalten für ihre Teilnahme an Sitzungen der Bürgerschaft, an den Sitzungen der Ausschüsse, in die sie gewählt sind, und an Fraktionssitzungen eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 €.
d) Abs. 7: Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse, in die sie gewählt sind und an Sitzungen der Fraktionen, die zur Vorbereitung dieser Ausschusssitzungen dienen, eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 €.
e) Abs. 8: Ausschussvorsitzende und bei deren Verhinderung deren Stellvertretung, denen nach den Absätzen 1 bis 5 keine monatliche Aufwandsentschädigung gewährt wurde, erhalten für jede von ihnen geleitete Sitzung eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 90,00 €.
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25.09.2014 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||
Ö 10.2 - zurückgezogen | |||||||
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft beschließt wie folgt, § 13 der Hauptsatzung zu ändern:
a) Abs. 1: Die Präsidentin oder der Präsident der Bürgerschaft erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 850,00 € monatlich.
b) Abs. 4: Fraktionsvorsitzende erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 260,00 € monatlich. Soweit die Fraktion auf eine Fraktionsgeschäftsstelle verzichtet, erhält die oder der Fraktionsvorsitzende einen Zuschlag von 50% bezogen auf die Entschädigung nach Satz 1. Fraktionsvorsitzende erhalten zusätzlich eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung nach Abs. 6, soweit es sich nicht um Sitzungen der Fraktion handelt.
c) Abs. 6: „Die Mitglieder der Bürgerschaft, denen nach den Absätzen 1 bis 5 keine monatliche Aufwandsentschädigung gewährt wurde, erhalten für ihre Teilnahme an Sitzungen der Bürgerschaft, an den Sitzungen der Ausschüsse, in die sie gewählt sind, und an Fraktionssitzungen eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 €.
d) Abs. 7: Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse, in die sie gewählt sind und an Sitzungen der Fraktionen, die zur Vorbereitung dieser Ausschusssitzungen dienen, eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 €.
e) Abs. 8: Ausschussvorsitzende und bei deren Verhinderung deren Stellvertretung, denen nach den Absätzen 1 bis 5 keine monatliche Aufwandsentschädigung gewährt wurde, erhalten für jede von ihnen geleitete Sitzung eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 90,00 €.
Herr Ballentin, CDU-Fraktion, zieht die Anträge VO/2014/1005 und VO/2014/1006 zurück.
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Ö 10.3 | Fraktionszuwendungen (CDU-Fraktion) | VO/2014/1006 | |||||
Ö 10.4 | Verwendung von Fraktionszuwendungen (CDU-Fraktion) | VO/2014/1007 | |||||
Ö 10.5 | Benutzungs- und Entgeltordnung Alte Reithalle (CDU-Fraktion) | VO/2014/1008 | |||||
Ö 10.6 | Promenade Technologie- und Forschungszentrum (CDU-Fraktion) | VO/2014/1009 | |||||
Ö 11 | Anfragen der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder | ||||||
Ö 11.1 | 1. Anfrage, Sitzung der Bürgerschaft am 25.09.2014 - Theater der Hansestadt Wismar (CDU-Fraktion) | BA/2014/1013 | |||||
N 12 | Vorlagen, Anträge und Anfragen in nicht öffentlicher Sitzung | ||||||
N 12.1 | Vergabe von Bauleistungen über 250 T ? gemäß Hauptsatzung - Sanierung des Westkais | ||||||
N 12.2 | Vergabe von Planungsleistungen über 125 Tsd. ? gemäß Hauptsatzung | ||||||
N 12.3 | Bestellung einer Rechnungsprüferin | ||||||
N 12.4 | Widerruf der Bestellung der Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes | ||||||
Ö 13 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||
Ö 14 | Schließen der Sitzung | ||||||