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TOP | Betreff | Vorlage | ||||
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Ö 1 | Eröffnung durch das älteste Ausschussmitglied | |||||
Ö 2 | Feststellung der Beschlussfähigkeit | |||||
Ö 3 | Beschlussfassung über die Tagesordnung | |||||
Ö 4 | Wahl des Vorsitzenden | |||||
Ö 5 | Verpflichtung des Vorsitzenden und Übergabe der Sitzungsleitung | |||||
Ö 6 | Verpflichtung der Ausschussmitglieder durch den Vorsitzenden | |||||
Ö 7 | Wahl des 1. Stellvertreters des Vorsitzenden | |||||
Ö 8 | Wahl des 2. Stellvertreters des Vorsitzenden | |||||
Ö 9 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 17.04.2014 | |||||
Ö 10 | Haushaltssatzung 2014 - Rechtsaufsichtliche Anordnungen | VO/2014/0957 | ||||
Ö 11 | Novellierung der Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung 2014 | VO/2014/0956 | ||||
Ö 12 | Maßnahmeplan und Schutzzieldefinition zur Umsetzung in der Hansestadt Wismar auf Grundlage der Überprüfung des Brandschutzbedarfsplans. | VO/2014/0899-01 | ||||
VORLAGE | ||||||
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft möge den Maßnahmeplan (Anlage 2) und die Schutzzieldefinition (Anlage 3) auf Grundlage des Brandschutzbedarfsplans 2005 für die Hansestadt Wismar sowie der Begutachtung durch LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH (Fassung vom 02.02.2013) beschließen. Damit wird der Beschluss der Bürgerschaft vom 29.03.2007, Drucksache Nr. 0356-30/07, aufgehoben
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GREMIUM: Verwaltungsausschuss DATUM: Mo, 04.08.2014 TOP: Ö 10 | ||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | ||||||
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft möge den Maßnahmeplan (Anlage 2) und die Schutzzieldefinition (Anlage 3) auf Grundlage des Brandschutzbedarfsplans 2005 für die Hansestadt Wismar sowie der Begutachtung durch LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH (Fassung vom 02.02.2013) beschließen. Damit wird der Beschluss der Bürgerschaft vom 29.03.2007, Drucksache Nr. 0356-30/07, aufgehoben
Abstimmungsergebnis: - mehrheitlich beschlossen
Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 2
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GREMIUM: Finanzausschuss DATUM: Mi, 13.08.2014 TOP: Ö 12 | ||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | ||||||
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft möge den Maßnahmeplan (Anlage 2) und die Schutzzieldefinition (Anlage 3) auf Grundlage des Brandschutzbedarfsplans 2005 für die Hansestadt Wismar sowie der Begutachtung durch LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH (Fassung vom 02.02.2013) beschließen. Damit wird der Beschluss der Bürgerschaft vom 29.03.2007, Drucksache Nr. 0356-30/07, aufgehoben
Wortmeldungen: Herr Domke, Herr Schmidt, Herr Rickert, Herr Behm, Herr Bojahr, Herr Brosig
Die Vorlage wurde im Verwaltungsausschuss mehrheitlich beschlossen. Herr Schmidt erläutert einige Informationen zur der Vorlage.
Im Wesentlichen wird über folgende Themen diskutiert:
– Unterbringung freiwillige Feuerwehr – Neubau Gerätehaus freiwillige Feuerwehr Altstadt am Kargenmarkt (Eigenanteil) – Veränderung Personalsituation – 6 neue Fahrzeuge – detaillierte Aufteilung der Kosten (im Investitionsplan enthalten) – Beibehalten der Berufsfeuerwehr (Umwandlung überhaupt rechtlich möglich)
Der Ausschussvorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Ja-Stimmen: 6 Nein Stimmen: 2 Enthaltungen: 1 |
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GREMIUM: Bürgerschaft der Hansestadt Wismar DATUM: Do, 28.08.2014 TOP: Ö 12.2 | ||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | ||||||
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft möge den Maßnahmeplan (Anlage 2) und die Schutzzieldefinition (Anlage 3) auf Grundlage des Brandschutzbedarfsplans 2005 für die Hansestadt Wismar sowie der Begutachtung durch LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH (Fassung vom 02.02.2013) beschließen. Damit wird der Beschluss der Bürgerschaft vom 29.03.2007, Drucksache Nr. 0356-30/07, aufgehoben
Begründung: Senator, Herr Berkhahn
Wortmeldungen: Frau Adam; Herr Werner; Senator, Herr Berkhahn; Frau Hagemann
Der Senator, Herr Berkhahn, bestätigt die Aussage von Frau Hagemann. Sollte sich das Landesgesetz nicht ändern, dann wird die Bürgerschaft neu befinden müssen. Dieses geht aus der Begründung der Vorlage hervor, steht jedoch nicht im Beschluss. Daher bittet Frau Hagemann, dass der Senator, Herr Berkhahn, zu Protokoll gibt, dass es auch tatsächlich so ist, dass die Bürgerschaft im genannten Fall neu entscheiden muss.
Wortmeldung: Herr Ballentin
Die Vorlage VO/2014/0899-01 kommt zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: – einstimmig beschlossen
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Ö 13 | Entgeltordnung der Hansestadt Wismar für geführte Turmbesteigungen des St.-Marien-Kirchturmes | VO/2014/0950 | ||||
Ö 14 | Entgeltordnung der Hansestadt Wismar für den Besuch der Ausstellung im Rathauskeller | VO/2014/0951 | ||||
Ö 15 | Sonstiges | |||||