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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 2 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung | ||||||
Ö 4 | Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 5 | Mitteilung über das Nachrücken eines neuen Bürgerschaftsmitgliedes und Verpflichtung desselben | ||||||
Ö 6 | Personelle Veränderungen in den Ausschüssen | ||||||
Ö 7 | Änderungsanträge zur Tagesordnung | ||||||
Ö 8 | Protokoll über die vorhergehende Sitzung der Bürgerschaft vom 26.06.2014 | BS/2014/057 | |||||
Ö 9 | Mitteilungen des Präsidenten der Bürgerschaft | ||||||
Ö 10 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||
Ö 11 | Genehmigung von Entscheidungen des Hauptausschusses oder des Bürgermeisters über dringende Angelegenheiten | ||||||
Ö 12 | Vorlagen des Bürgermeisters | ||||||
Ö 12.1 | Haushaltssatzung 2014 - Rechtsaufsichtliche Anordnungen | VO/2014/0957 | |||||
Ö 12.2 | Maßnahmeplan und Schutzzieldefinition zur Umsetzung in der Hansestadt Wismar auf Grundlage der Überprüfung des Brandschutzbedarfsplans. | VO/2014/0899-01 | |||||
Ö 12.3 | Festlegung von Straßennamen | VO/2014/0938 | |||||
Ö 12.4 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 19/91/3 "Wohngebiet Redentin Ost", 1. Änderung, Einstellung des Aufstellungsverfahrens | VO/2014/0943 | |||||
Ö 12.5 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 19/91/3 "Wohngebiet Redentin Ost", 2. Änderung, Aufstellungsbeschluss | VO/2014/0945 | |||||
Ö 12.6 | Annahme von Zuwendungen (Spenden) an die Hansestadt Wismar | VO/2014/0946 | |||||
Ö 12.7 | Entgeltordnung der Hansestadt Wismar für geführte Turmbesteigungen des St.-Marien-Kirchturmes | VO/2014/0950 | |||||
Ö 12.8 | Entgeltordnung der Hansestadt Wismar für den Besuch der Ausstellung im Rathauskeller | VO/2014/0951 | |||||
Ö 12.9 | Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms Mecklenburg-Vorpommern (LEP M-V) Hier: 1. Beteiligung zum Entwurf des Landesraumentwicklungsprogramms 2015 nach § 7 Abs. 2 Landesplanungsgesetz Stellungnahme der Hansestadt Wismar | VO/2014/0953 | |||||
Ö 12.10 | Beantragung von Städtebauförderungsmitteln für das Programm 2015 - Gesamtmaßnahme "Altstadt" und - Gesamtmaßnahme "Ost-Kagenmarkt" | VO/2014/0954 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die Antragstellung von Städtebauförderungsmitteln für das Programm 2015 in der Gesamthöhe von 4.750.000,00 € anteilig für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Altstadt“ und für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Ost - Kagenmarkt“ entsprechend der Anlagen 1 und 2. |
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11.08.2014 - Bau- und Sanierungsausschuss | |||||||
Ö 13 - ungeändert beschlossen | |||||||
Die Bürgerschaft beschließt die Antragstellung von Städtebauförderungsmitteln für das Programm 2015 in der Gesamthöhe von 4.750.000,00 € anteilig für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Altstadt“ und für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Ost - Kagenmarkt“ entsprechend der Anlagen 1 und 2. Herr Günter informiert, dass gemäß Städtebauförderungsrichtlinien der Antrag für das Städtebauförderungsprogramm 2015 beim Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus des Landes M-V zu stellen ist. Die Hansestadt Wismar beantragt für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Altstadt“ Fördermittel in Höhe von 4.000.000,00 € und für die Gesamtmaßnahme „Ost-Kagenmarkt“ Fördermittel in Höhe von 750.000,00 €. Die Anträge auf Städtebauförderungsmittel für beide Maßnahmen sind in der Anlage der Vorlage dargestellt. Die zu beantragenden Städtebauförderungsmittel für 2015 basieren jeweils auf einer Prioritätenliste. Diese Liste weist die Maßnahmen in einer schwerpunktmäßigen und problemorientierten Rang- und Reihenfolge entsprechend dem angedachten Zeitraum in dem jeweiligen Programmgebiet aus. Aufgrund des über 5 Jahre laufenden kassenwirksamen Zeitraums sind einige der genannten Einzelmaßnahmen im Förderantrag noch nicht ausfinanziert und müssen daher zusätzlich auch im Förderantrag 2015 berücksichtigt werden. In der anschließend geführten Diskussion möchte Herr Tiedke wissen, ob die Rang- und Reihenfolge in dem Gebiet Ost-Kagenmarkt laut Prioritätenliste so eingehalten wird. Herr Senator Berkhahn macht auf die Wichtigkeit dieser Prioritätenliste aufmerksam und dass diese Maßnahmen nacheinander abgearbeitet werden, auch in welchen Jahren welche Objekte saniert werden. Im Rahmen des UNESCO-Welterbe-Status erhielt das Welterbehaus in der Lübschen Straße 23 eine Sonderförderung des Bundes. Herr Werner fragt, ob die Reihenfolge eine 100%ige Verbindlichkeit aufweist. Senator Berkhahn macht deutlich, dass auch die Reihenfolge nach Dringlichkeit verändert werden kann. Herr Bojahr möchte wissen, ob es konkrete Vorstellungen zur Mauerabdeckung St. Marien gibt und wenn man aus Richtung Sargmacherstraße sieht ein Rückbau erfolgt. Senator Berkhahn informiert, dass aufgrund des Bürgerschaftsbeschlusses vom 30.01.2014 in den nächsten Monaten entsprechende Vorlagen in die Bürgerschaft eingebracht werden, die sich entsprechend des Leitbildes auf Einzelmaßnahmen beziehen. Herr Berkhahn bittet Herrn Klaus, Ausführungen zu den Städtebauförderungsmitteln zu machen. Entsprechend dem Städtebauförderungsprogramm für 2014 stehen erstmals 700 Mio € für das gesamte Bundesgebiet zur Verfügung, in den letzten Jahren waren es 455 Mio €. Bestandteil ist ein neues Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ in Anlehnung an das Welterbeprogramm. Da es keine weiteren Fragen gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 9 Nein Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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28.08.2014 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||
Ö 12.10 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft beschließt die Antragstellung von Städtebauförderungsmitteln für das Programm 2015 in der Gesamthöhe von 4.750.000,00 € anteilig für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Altstadt“ und für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Ost - Kagenmarkt“ entsprechend der Anlagen 1 und 2.
Wortmeldungen: Herr Werner, Senator, Herr Berkhahn; Herr Domke; Senator, Herr Berkhahn
Die Vorlage VO/2014/0954 kommt zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: – beschlossen
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Ö 12.11 | Festlegung des Stadtumbaugebietes Wismar Ost / Kagenmarkt gemäß § 171 b BauGB | VO/2014/0955 | |||||
Ö 12.12 | Novellierung der Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung 2014 | VO/2014/0956 | |||||
Ö 12.13 | Besetzung eines Sitzes im Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar | VO/2014/0962 | |||||
Ö 13 | Anträge der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder | ||||||
Ö 13.1 | Durchführung Hafenfest 2014 (FÜR-WISMAR-Fraktion) | VO/2014/0967 | |||||
Ö 13.2 | Beseitigung von Missständen bei Straßenbegleitgrün (FÜR-WISMAR-Fraktion) | VO/2014/0968 | |||||
Ö 13.3 | Kostenfreier WLAN-Zugang in den Fraktionsräumen im Rathaus (FÜR-WISMAR-Fraktion) | VO/2014/0969 | |||||
Ö 13.4 | Verpachtung des Weinberges (FÜR-WISMAR-Fraktion) | VO/2014/0970 | |||||
Ö 13.5 | Konzept zur Willkommenskultur in Wismar (SPD-Fraktion) | VO/2014/0975 | |||||
Ö 14 | Anfragen der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder | ||||||
Ö 14.1 | 1. Anfrage, Sitzung am 28.08.2014 - Wismarer Sportstätten (FÜR-WISMAR-Fraktion) | BA/2014/0971 | |||||
N 15 | Vorlagen, Anträge und Anfragen in nicht öffentlicher Sitzung | ||||||
N 15.1 | Prüfung der Verwendung von Haushaltsmitteln für Gerichts- und Anwaltskosten in der Bürgerfraktion - hier: Rückforderungsverfahren | ||||||
N 15.2 | Genehmigung der Entscheidung des Hauptausschusses 2014/0911-01 vom 16.07.2012 | ||||||
N 15.3 | Tausch von Wasser- und Landflächen im Bereich des Überseehafens Wismar. | ||||||
N 15.4 | Verkauf einer Teilfläche von ca. 19.645 qm Nettobauland aus dem Flurstück 4340/57, Langer Weg (B-Plan Nr. 34/94) Schwanzenbusch Nord zur Bebauung mit Einfamilienhäusern und Doppelhäusern | ||||||
N 15.5 | Vergabe von Planungsleistungen über 125 Tsd. ? gemäß Hauptsatzung | ||||||
Ö 16 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||
Ö 17 | Schließen der Sitzung | ||||||