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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung durch den Vorsitzenden | ||||||
Ö 2 | Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 3 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 12.05.2014 | BauA/2014/057 | |||||
Ö 5 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar - Bebauungsplan Nr. 69/08 "Südöstlicher Altstadtrand" Abwägungs- und Satzungsbeschluss | VO/2014/0919 | |||||
Ö 6 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar - Bebauungsplan Nr. 26/92 "Wohngebiet Zierower Weg", 2. Änderung Abwägungs- und Satzungsbeschluss | VO/2014/0915 | |||||
Ö 7 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar - Bebauungsplan Nr. 67/06/1 "Wohngebiet Friedenshof I - Am Klinikum, Teilbereich Nord" 1. Änderung Aufstellungsbeschluss | VO/2014/0920 | |||||
Ö 8 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar - 57. Änderung des Flächennutzungsplanes "Änderung in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Erwin-Fischer-Straße", Abwägung und Abschließender Beschluss | VO/2014/0924 | |||||
Ö 9 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar - Bebauungsplan Nr. 71/08 "Wohnpark Erwin-Fischer-Straße", Abwägung und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB | VO/2014/0925 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 71/08 „Wohnpark Erwin-Fischer-Straße“ mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise aus den Stellungnahmen von – Der Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde – Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), Abteilung 4 (Naturschutz, Wasser und Boden) – Der Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde sowie untere Behörde für Bodendenkmalschutz, Bauamt, Abt. Sanierung und Denkmalschutz – Stadtwerke Wismar GmbH – Deutsche Telekom AG – Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb, Bereich Entwässerung/Straßenunterhaltung – Anna und Klaus Horn berücksichtigt wurden und dass die Hinweise aus den Stellungnahmen von – Die Landrätin als untere Abfallbehörde, Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Umwelt, SG Abfallwirtschaft – Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), Abteilung 5 (Immissionsschutz und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft) – Die Landrätin als untere Naturschutzbehörde, Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Umwelt, SG Naturschutz – Die Landrätin als untere Wasserbehörde, Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Umwelt, SG Wasserwirtschaft – Der Bürgermeister als Straßenbaulastträger Bauamt, Abt. Planung – Manfred Wahls teilweise berücksichtigt wurden. Begründung zur Abwägung siehe Anlage 1 Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
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12.06.2014 - Bauausschuss | |||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 71/08 „Wohnpark Erwin-Fischer-Straße“ mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise aus den Stellungnahmen von – Der Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde – Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), Abteilung 4 (Naturschutz, Wasser und Boden) – Der Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde sowie untere Behörde für Bodendenkmalschutz, Bauamt, Abt. Sanierung und Denkmalschutz – Stadtwerke Wismar GmbH – Deutsche Telekom AG – Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb, Bereich Entwässerung/Straßenunterhaltung – Anna und Klaus Horn berücksichtigt wurden und dass die Hinweise aus den Stellungnahmen von – Die Landrätin als untere Abfallbehörde, Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Umwelt, SG Abfallwirtschaft – Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), Abteilung 5 (Immissionsschutz und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft) – Die Landrätin als untere Naturschutzbehörde, Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Umwelt, SG Naturschutz – Die Landrätin als untere Wasserbehörde, Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Umwelt, SG Wasserwirtschaft – Der Bürgermeister als Straßenbaulastträger Bauamt, Abt. Planung – Manfred Wahls teilweise berücksichtigt wurden. Begründung zur Abwägung siehe Anlage 1 Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
Durch Herrn Groth wird auch diese Vorlage erläutert.
Am 29.05.2008 hat die Hansestadt Wismar den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 71/08 „Wohnpark Erwin-Fischer-Staße“ gefasst. Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 71/08 teilt sich in zwei Bereiche. Beide befinden sich im westlich gelegenen Stadtteil Wendorf der Hansestadt Wismar. Für diesen Bereich wird der B-Plan Nr. 44/96 aufgehoben und durch den Bebauungsplan Nr. 71/08 ersetzt. Die bestehende Bebauung an der Erwin-Fischer-Straße 55 ist die letzte überlieferte landwirtschaftlich orientierte Gutshofanlage im ehemaligen Dorf Mittelwendorf. Eine Bewirtschaftung oder Nutzung der Stallanlagen und Nebengebäude findet seit längerer Zeit nicht mehr statt. Das auf dem Gelände befindliche ehemalige Wohnhaus steht als Einzelanlage unter Denkmalschutz. Ziel ist es, den durch Verfall entstandenen Missstand durch geeignete Maßnahmen zu beheben. Die Stallanlagen werden vollständig zurückgebaut. Auf dem Gebiet entsteht Wohnraum in Form von Einfamilienhäusern. Derzeitig ist die innere Erschließung des Plangebietes nicht gewährleistet. Aus diesem Grund soll zwischen der Erwin-Fischer-Straße und dem Wohnhaus eine geradlinige öffentliche Zufahrtsstraße entstehen. Damit die Straße den durch das Wohngebiet zusätzlich entstehenden Verkehr aufnehmen kann, ist ein Ausbau vorgesehen. Da es keine weiteren Fragen gibt, fasst Herr Berkhahn zusammen, dass aufgrund der Dringlichkeit dieser beiden Vorlagen daher eine gesonderte Bauausschusssitzung stattfindet. Auch hier lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis: Die Vorlage wird einstimmig beschlossen. Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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26.06.2014 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||
Ö 17.12 - ungeändert beschlossen | |||||||
Herr Litzner nimmt wegen Befangenheit nicht an der Abstimmung teil.
Beschlussvorschlag: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 71/08 „Wohnpark Erwin-Fischer-Straße“ mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise aus den Stellungnahmen von – Der Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde – Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), Abteilung 4 (Naturschutz, Wasser und Boden) – Der Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde sowie untere Behörde für Bodendenkmalschutz, Bauamt, Abt. Sanierung und Denkmalschutz – Stadtwerke Wismar GmbH – Deutsche Telekom AG – Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb, Bereich Entwässerung/Straßenunterhaltung – Anna und Klaus Horn berücksichtigt wurden und dass die Hinweise aus den Stellungnahmen von – Die Landrätin als untere Abfallbehörde, Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Umwelt, SG Abfallwirtschaft – Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), Abteilung 5 (Immissionsschutz und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft) – Die Landrätin als untere Naturschutzbehörde, Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Umwelt, SG Naturschutz – Die Landrätin als untere Wasserbehörde, Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Umwelt, SG Wasserwirtschaft – Der Bürgermeister als Straßenbaulastträger Bauamt, Abt. Planung – Manfred Wahls teilweise berücksichtigt wurden. Begründung zur Abwägung siehe Anlage 1 Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
Es erfolgt die Abstimmung zur Vorlage VO/2014/0925. |
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Ö 10 | Verschiedenes / Informationen | ||||||
N 11 | Abschluss eines Erschließungsvertrages für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 71/08 "Wohnpark Erwin-Fischer-Straße" | ||||||
N 12 | Einvernehmen der Gemeinde | ||||||
N 13 | Sonstiges | ||||||