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Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Do, 12.06.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 17:30 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 234, Bauamt, Kopenhagener Str. 1
Ort: 23966 Wismar

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung durch den Vorsitzenden      
Ö 2  
Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 12.05.2014  
BauA/2014/057  
Ö 5  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar - Bebauungsplan Nr. 69/08 "Südöstlicher Altstadtrand" Abwägungs- und Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2014/0919  
Ö 6  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar - Bebauungsplan Nr. 26/92 "Wohngebiet Zierower Weg", 2. Änderung Abwägungs- und Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2014/0915  
Ö 7  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar - Bebauungsplan Nr. 67/06/1 "Wohngebiet Friedenshof I - Am Klinikum, Teilbereich Nord" 1. Änderung Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2014/0920  
Ö 8  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar - 57. Änderung des Flächennutzungsplanes "Änderung in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Erwin-Fischer-Straße", Abwägung und Abschließender Beschluss  
Enthält Anlagen
VO/2014/0924  
Ö 9  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar - Bebauungsplan Nr. 71/08 "Wohnpark Erwin-Fischer-Straße", Abwägung und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
VO/2014/0925  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1.    Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 71/08 Wohnpark Erwin-Fischer-Straßemit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise aus den Stellungnahmen von

        Der Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde

        Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), Abteilung 4 (Naturschutz, Wasser und Boden)

        Der Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde sowie untere Behörde für Bodendenkmalschutz, Bauamt, Abt. Sanierung und Denkmalschutz

        Stadtwerke Wismar GmbH

        Deutsche Telekom AG

        Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb, Bereich Entwässerung/Straßenunterhaltung

        Anna und Klaus Horn

berücksichtigt wurden und

dass die Hinweise aus den Stellungnahmen von

        Die Landrätin als untere Abfallbehörde, Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Umwelt, SG Abfallwirtschaft

        Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), Abteilung 5 (Immissionsschutz und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft)

        Die Landrätin als untere Naturschutzbehörde, Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Umwelt, SG Naturschutz

        Die Landrätin als untere Wasserbehörde, Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Umwelt, SG Wasserwirtschaft

        Der Bürgermeister als Straßenbaulastträger Bauamt, Abt. Planung

        Manfred Wahls

              teilweise berücksichtigt wurden.

              Begründung zur Abwägung siehe Anlage 1

              Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den               Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der               Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 71/08 Wohnpark Erwin-Fischer-Straßebestehend aus der Planzeichnung Teil A und den textlichen Festsetzungen Teil B in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB mit § 86 Landesbauordnung M-V und der Kommunalverfassung als Satzung (Anlage 2).
  1. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 71/08 Wohnpark Erwin-Fischer-Straße              wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3 und 3a)
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 71/08 Wohnpark Erwin-Fischer-Straßenach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 71/08 Wohnpark Erwin-Fischer-Straßenach Rechtswirksamkeit der im Parallelverfahren aufgestellten 57. Änderung des Flächennutzungsplanes „Änderung in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Erwin-Fischer-Straße“  gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

   
    12.06.2014 - Bauausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschlussvorschlag:

1.    Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 71/08 Wohnpark Erwin-Fischer-Straßemit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise aus den Stellungnahmen von

         Der Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde

         Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), Abteilung 4 (Naturschutz, Wasser und Boden)

         Der Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde sowie untere Behörde für Bodendenkmalschutz, Bauamt, Abt. Sanierung und Denkmalschutz

         Stadtwerke Wismar GmbH

         Deutsche Telekom AG

         Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb, Bereich Entwässerung/Straßenunterhaltung

         Anna und Klaus Horn

berücksichtigt wurden und

dass die Hinweise aus den Stellungnahmen von

         Die Landrätin als untere Abfallbehörde, Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Umwelt, SG Abfallwirtschaft

         Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), Abteilung 5 (Immissionsschutz und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft)

         Die Landrätin als untere Naturschutzbehörde, Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Umwelt, SG Naturschutz

         Die Landrätin als untere Wasserbehörde, Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Umwelt, SG Wasserwirtschaft

         Der Bürgermeister als Straßenbaulastträger Bauamt, Abt. Planung

         Manfred Wahls

              teilweise berücksichtigt wurden.

              Begründung zur Abwägung siehe Anlage 1

              Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den               Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der               Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 71/08 „Wohnpark Erwin-Fischer-Straße“ bestehend aus der Planzeichnung Teil A und den textlichen Festsetzungen Teil B in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB mit § 86 Landesbauordnung M-V und der Kommunalverfassung als Satzung (Anlage 2).
  1. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 71/08 „Wohnpark Erwin-Fischer-Straße“              wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3 und 3a)
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 71/08 „Wohnpark Erwin-Fischer-Straße“ nach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 71/08 Wohnpark Erwin-Fischer-Straßenach Rechtswirksamkeit der im Parallelverfahren aufgestellten 57. Änderung des Flächennutzungsplanes „Änderung in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Erwin-Fischer-Straße“  gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Durch Herrn Groth wird auch diese Vorlage erläutert.

 

 

Am 29.05.2008 hat die Hansestadt Wismar den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 71/08 „Wohnpark Erwin-Fischer-Staße“ gefasst.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 71/08 teilt sich in zwei Bereiche. Beide befinden sich im westlich gelegenen Stadtteil Wendorf der Hansestadt Wismar.

  Für diesen Bereich wird der B-Plan Nr. 44/96 aufgehoben und durch den Bebauungsplan Nr. 71/08 ersetzt.

  Die bestehende Bebauung an der Erwin-Fischer-Straße 55 ist die letzte überlieferte landwirtschaftlich orientierte Gutshofanlage im ehemaligen Dorf Mittelwendorf. Eine Bewirtschaftung oder Nutzung der Stallanlagen und Nebengebäude findet seit längerer Zeit nicht mehr statt. Das auf dem Gelände befindliche ehemalige Wohnhaus steht als Einzelanlage unter Denkmalschutz.

  Ziel ist es, den durch Verfall entstandenen Missstand durch geeignete Maßnahmen zu beheben. Die Stallanlagen werden vollständig zurückgebaut. Auf dem Gebiet entsteht Wohnraum in Form von Einfamilienhäusern.

  Derzeitig ist die innere Erschließung des Plangebietes nicht gewährleistet. Aus diesem Grund soll zwischen der Erwin-Fischer-Straße und dem Wohnhaus eine geradlinige öffentliche Zufahrtsstraße entstehen. Damit die Straße den durch das Wohngebiet zusätzlich entstehenden Verkehr aufnehmen kann, ist ein Ausbau vorgesehen.

  Da es keine weiteren Fragen gibt, fasst Herr Berkhahn zusammen, dass aufgrund der Dringlichkeit dieser beiden Vorlagen daher eine gesonderte Bauausschusssitzung stattfindet.

Auch hier lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Die Vorlage wird einstimmig beschlossen.

Ja-Stimmen:                            5

Nein-Stimmen:                            0

Enthaltungen:                            0

 

 

   
    26.06.2014 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
    Ö 17.12 - ungeändert beschlossen
   

Herr Litzner nimmt wegen Befangenheit nicht an der Abstimmung teil.

 

Beschlussvorschlag:

1.    Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 71/08 Wohnpark Erwin-Fischer-Straßemit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise aus den Stellungnahmen von

         Der Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde

         Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), Abteilung 4 (Naturschutz, Wasser und Boden)

         Der Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde sowie untere Behörde für Bodendenkmalschutz, Bauamt, Abt. Sanierung und Denkmalschutz

         Stadtwerke Wismar GmbH

         Deutsche Telekom AG

         Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb, Bereich Entwässerung/Straßenunterhaltung

         Anna und Klaus Horn

berücksichtigt wurden und

dass die Hinweise aus den Stellungnahmen von

         Die Landrätin als untere Abfallbehörde, Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Umwelt, SG Abfallwirtschaft

         Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), Abteilung 5 (Immissionsschutz und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft)

         Die Landrätin als untere Naturschutzbehörde, Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Umwelt, SG Naturschutz

         Die Landrätin als untere Wasserbehörde, Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Umwelt, SG Wasserwirtschaft

         Der Bürgermeister als Straßenbaulastträger Bauamt, Abt. Planung

         Manfred Wahls

              teilweise berücksichtigt wurden.

              Begründung zur Abwägung siehe Anlage 1

              Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den               Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der               Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 71/08 „Wohnpark Erwin-Fischer-Straße“ bestehend aus der Planzeichnung Teil A und den textlichen Festsetzungen Teil B in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB mit § 86 Landesbauordnung M-V und der Kommunalverfassung als Satzung (Anlage 2).
  1. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 71/08 „Wohnpark Erwin-Fischer-Straße“              wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3 und 3a)
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 71/08 „Wohnpark Erwin-Fischer-Straße“ nach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 71/08 Wohnpark Erwin-Fischer-Straßenach Rechtswirksamkeit der im Parallelverfahren aufgestellten 57. Änderung des Flächennutzungsplanes „Änderung in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Erwin-Fischer-Straße“  gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Es erfolgt die Abstimmung zur Vorlage VO/2014/0925.

 

Abstimmungsergebnis:

         einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 29

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 3

 

Ö 10  
Verschiedenes / Informationen      
N 11     Abschluss eines Erschließungsvertrages für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 71/08 "Wohnpark Erwin-Fischer-Straße"      
N 12     Einvernehmen der Gemeinde      
N 13     Sonstiges