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Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Do, 12.06.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 17:30 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 234, Bauamt, Kopenhagener Str. 1
Ort: 23966 Wismar

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung durch den Vorsitzenden      
Ö 2  
Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 12.05.2014  
BauA/2014/057  
Ö 5  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar - Bebauungsplan Nr. 69/08 "Südöstlicher Altstadtrand" Abwägungs- und Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2014/0919  
Ö 6  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar - Bebauungsplan Nr. 26/92 "Wohngebiet Zierower Weg", 2. Änderung Abwägungs- und Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2014/0915  
Ö 7  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar - Bebauungsplan Nr. 67/06/1 "Wohngebiet Friedenshof I - Am Klinikum, Teilbereich Nord" 1. Änderung Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2014/0920  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 67/06/1 „Wohngebiet Friedenshof I – Am Klinikum, Teilbereich Nord“ das Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung durchzuführen.

 

  1. Der Geltungsbereich der 1. Änderung wird wie folgt begrenzt:

im Nordosten: von der Störtebeckerstraße

im Südosten: von der Planstraße A1

im Südwesten: von der Schiffbauerpromenade und der Planstraße A

im Nordwesten: von der Philipp-Müller-Straße

(Übersichtsplan siehe Anlage 1)

 

  1. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 67/06/1 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.

 

  1. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.

 

  1. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 67/06/1, 1. Änderung entsprechend Anlage 3 mit den Eigentümern der im Geltungsbereich der 1. Änderung gelegenen Grundstücke zu schließen.
   
    12.06.2014 - Bauausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 67/06/1 „Wohngebiet Friedenshof I – Am Klinikum, Teilbereich Nord“ das Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung durchzuführen.

 

  1. Der Geltungsbereich der 1. Änderung wird wie folgt begrenzt:

im Nordosten: von der Störtebeckerstraße

im Südosten: von der Planstraße A1

im Südwesten: von der Schiffbauerpromenade und der Planstraße A

im Nordwesten: von der Philipp-Müller-Straße

(Übersichtsplan siehe Anlage 1)

 

  1. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 67/06/1 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.

 

  1. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.

 

  1. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 67/06/1, 1. Änderung entsprechend Anlage 3 mit den Eigentümern der im Geltungsbereich der 1. Änderung gelegenen Grundstücke zu schließen.

 

Hierzu gibt Herr Groth Erläuterungen.

Der Bebauungsplan Nr. 67/06/1 „Wohngebiet Friedenshof I – Am Klinikum, Teilbereich Nord“ ist seit dem 21.03.2010 rechtskräftig. Für die Bauflächen wurden hier Festsetzungen als Allgemeines Wohngebiet sowie Sondergebiet Klinik getroffen. Vorgesehen ist eine offene Bebauung mit Ein- und kleineren Mehrfamilienhäusern (Stadtvillen).

  Mit der 1. Änderung des B-Planes möchte die Stadt auf die anhaltende Nachfrage nach innenstadtnahen Wohnraum reagieren. Im B-Plan werden aufgrund eines modifizierten städtebaulichen Konzeptes ausgewählte Parameter, wie Grundflächenzahl, Traufhöhen, Baugrenzen und Anzahl der Vollgeschosse in den Baugebieten sowie Festsetzungen zu den öffentlichen Verkehrsflächen geändert werden.

  Es ist vorgesehen, zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens mit den Grundstückseigentümern einen Städtebaulichen Vertrag abzuschließen.

  Herr Kargel lässt über die Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Die Vorlage wird einstimmig beschlossen.

 

Ja-Stimmen:                            5

Nein-Stimmen:                            0

Enthaltungen:                            0

 

   
    26.06.2014 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
    Ö 17.10 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 67/06/1 „Wohngebiet Friedenshof I – Am Klinikum, Teilbereich Nord“ das Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung durchzuführen.

 

  1. Der Geltungsbereich der 1. Änderung wird wie folgt begrenzt:

im Nordosten: von der Störtebeckerstraße

im Südosten: von der Planstraße A1

im Südwesten: von der Schiffbauerpromenade und der Planstraße A

im Nordwesten: von der Philipp-Müller-Straße

(Übersichtsplan siehe Anlage 1)

 

  1. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 67/06/1 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.

 

  1. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.

 

  1. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 67/06/1, 1. Änderung entsprechend Anlage 3 mit den Eigentümern der im Geltungsbereich der 1. Änderung gelegenen Grundstücke zu schließen.

 

 

Die Vorlage VO/2014/0920 kommt zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

         einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 33

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

 

Ö 8  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar - 57. Änderung des Flächennutzungsplanes "Änderung in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Erwin-Fischer-Straße", Abwägung und Abschließender Beschluss  
Enthält Anlagen
VO/2014/0924  
Ö 9  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar - Bebauungsplan Nr. 71/08 "Wohnpark Erwin-Fischer-Straße", Abwägung und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
VO/2014/0925  
Ö 10  
Verschiedenes / Informationen      
N 11     Abschluss eines Erschließungsvertrages für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 71/08 "Wohnpark Erwin-Fischer-Straße"      
N 12     Einvernehmen der Gemeinde      
N 13     Sonstiges