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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung durch den Vorsitzenden | ||||||
Ö 2 | Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 3 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 12.05.2014 | BauA/2014/057 | |||||
Ö 5 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar - Bebauungsplan Nr. 69/08 "Südöstlicher Altstadtrand" Abwägungs- und Satzungsbeschluss | VO/2014/0919 | |||||
Ö 6 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar - Bebauungsplan Nr. 26/92 "Wohngebiet Zierower Weg", 2. Änderung Abwägungs- und Satzungsbeschluss | VO/2014/0915 | |||||
Ö 7 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar - Bebauungsplan Nr. 67/06/1 "Wohngebiet Friedenshof I - Am Klinikum, Teilbereich Nord" 1. Änderung Aufstellungsbeschluss | VO/2014/0920 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
im Nordosten: von der Störtebeckerstraße im Südosten: von der Planstraße A1 im Südwesten: von der Schiffbauerpromenade und der Planstraße A im Nordwesten: von der Philipp-Müller-Straße (Übersichtsplan siehe Anlage 1)
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12.06.2014 - Bauausschuss | |||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag:
im Nordosten: von der Störtebeckerstraße im Südosten: von der Planstraße A1 im Südwesten: von der Schiffbauerpromenade und der Planstraße A im Nordwesten: von der Philipp-Müller-Straße (Übersichtsplan siehe Anlage 1)
Hierzu gibt Herr Groth Erläuterungen. Der Bebauungsplan Nr. 67/06/1 „Wohngebiet Friedenshof I – Am Klinikum, Teilbereich Nord“ ist seit dem 21.03.2010 rechtskräftig. Für die Bauflächen wurden hier Festsetzungen als Allgemeines Wohngebiet sowie Sondergebiet Klinik getroffen. Vorgesehen ist eine offene Bebauung mit Ein- und kleineren Mehrfamilienhäusern (Stadtvillen). Mit der 1. Änderung des B-Planes möchte die Stadt auf die anhaltende Nachfrage nach innenstadtnahen Wohnraum reagieren. Im B-Plan werden aufgrund eines modifizierten städtebaulichen Konzeptes ausgewählte Parameter, wie Grundflächenzahl, Traufhöhen, Baugrenzen und Anzahl der Vollgeschosse in den Baugebieten sowie Festsetzungen zu den öffentlichen Verkehrsflächen geändert werden. Es ist vorgesehen, zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens mit den Grundstückseigentümern einen Städtebaulichen Vertrag abzuschließen. Herr Kargel lässt über die Vorlage abstimmen. Abstimmungsergebnis: Die Vorlage wird einstimmig beschlossen.
Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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26.06.2014 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||
Ö 17.10 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag:
im Nordosten: von der Störtebeckerstraße im Südosten: von der Planstraße A1 im Südwesten: von der Schiffbauerpromenade und der Planstraße A im Nordwesten: von der Philipp-Müller-Straße (Übersichtsplan siehe Anlage 1)
Die Vorlage VO/2014/0920 kommt zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: – einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 33 Nein Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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Ö 8 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar - 57. Änderung des Flächennutzungsplanes "Änderung in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Erwin-Fischer-Straße", Abwägung und Abschließender Beschluss | VO/2014/0924 | |||||
Ö 9 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar - Bebauungsplan Nr. 71/08 "Wohnpark Erwin-Fischer-Straße", Abwägung und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB | VO/2014/0925 | |||||
Ö 10 | Verschiedenes / Informationen | ||||||
N 11 | Abschluss eines Erschließungsvertrages für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 71/08 "Wohnpark Erwin-Fischer-Straße" | ||||||
N 12 | Einvernehmen der Gemeinde | ||||||
N 13 | Sonstiges | ||||||