|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Begrüßung durch den Präsidenten der Bürgerschaft | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 4 | Personelle Veränderungen in den Ausschüssen | ||||||
Ö 5 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 30.01.2014 | BS/2014/052 | |||||
Ö 6 | Mitteilungen des Präsidenten der Bürgerschaft | ||||||
Ö 7 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||
Ö 8 | Anträge des Bürgermeisters | ||||||
Ö 8.1 | Grundsatzentscheidungen zur Vorplanung 2.Bauabschnitt "Umnutzung des ehemaligen Kasernengebäudes zum Technischen Landesmuseum -phanTHECHNIKUM-", Lübsche Burg in Wismar | VO/2014/0841 | |||||
Ö 8.2 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar -Bebauungsplan Nr. 26/92 Wohngebiet Zierower Weg, 2. Änderung Öffentliche Auslegung Ziel der Planung: Änderung ausgewählter Festsetzungen | VO/2014/0842 | |||||
Ö 8.3 | Verschmelzung Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar /Sanierungsgesellschaft Hansestadt Wismar mbH | VO/2014/0838 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
I. Die Bürgerschaft beschließt die Verschmelzung im Wege der Aufnahme durch Übertragung des Vermögens der Sanierungsgesellschaft Hansestadt Wismar mbH als Ganzes auf die Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar.
II. Die Bürgerschaft beschließt,
1. auf die Versendung des Verschmelzungsvertrages gem. § 47 Umwandlungsgesetz (UmwG)
2. auf die Auslegung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger für die letzten drei Jahre
3. auf die Erstellung eines Verschmelzungsberichtes im Sinne von § 8 Umwandlungsgesetz
4. auf die Durchführung einer Verschmelzungsprüfung
5. die Gewährung von Geschäftsanteilen nach § 54 Abs. 1 Satz 3 Umwandlungsgesetz
6. auf die Klageerhebung gegen Verschmelzungsbeschlüsse
zu verzichten.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden Erklärungen in notariell beurkundeter Form abzugeben.
III. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Verschmelzungsvertrag in der als Anlage beigefügten Fassung abzuschließen.
|
|||||||
04.02.2014 - Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe | |||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag:
I. Die Bürgerschaft beschließt die Verschmelzung im Wege der Aufnahme durch Übertragung des Vermögens der Sanierungsgesellschaft Hansestadt Wismar mbH als Ganzes auf die Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar.
II. Die Bürgerschaft beschließt,
1. auf die Versendung des Verschmelzungsvertrages gem. § 47 Umwandlungsgesetz (UmwG)
2. auf die Auslegung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger für die letzten drei Jahre
3. auf die Erstellung eines Verschmelzungsberichtes im Sinne von § 8 Umwandlungsgesetz
4. auf die Durchführung einer Verschmelzungsprüfung
5. die Gewährung von Geschäftsanteilen nach § 54 Abs. 1 Satz 3 Umwandlungsgesetz
6. auf die Klageerhebung gegen Verschmelzungsbeschlüsse
zu verzichten.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden Erklärungen in notariell beurkundeter Form abzugeben.
III. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Verschmelzungsvertrag in der als Anlage beigefügten Fassung abzuschließen.
Wortmeldungen: Herr Rakow, Frau Berger, Herr Klein Herr Thauer, Herr Vehlhaber
Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage vor und bittet Herrn Thauer um einige Ausführungen.
Herr Thauer verweist auf das Prüfungsergebnis der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIKOM über die verschiedenen Handlungsoptionen für die Zusammenführung der Sanierungsgesellschaft Hansestadt Wismar mbH (SAWI) und der Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar (Wobau). Im Ergebnis wird eine Verschmelzung empfohlen. Als Vorteile werden u.a. gesehen: – beide Gesellschaften haben einen artverwandten Geselschaftszweck und eine Doppelstruktur in der Hansesstadt Wismar ist nicht erforderlich – Prüfungs- und Verwaltungskosten können gespart werden – Wobau verfügt bei den kreditgebenden Banken über ein sehr gutes Rating, was bei einer Verschmelzung auch für die Kreditfinanzierung der Kredite der SAWI genutzt werden kann
Die Aufsichtsräte beider Gesellschaften haben der Verschmelzung bereits zugestimmt.
Herr Rakow fragt nach dem Umfang der Gebäude der SAWI.
Zur SAWI gehört ein Bestand von ca. 90 Wohn- sowie 2 Gewerbeeinheiten. Die Tiefgarage in der Papenstraße wurde am 23.12.2013 an den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb verkauft.
Frau Berger fragt, ob sich das gute Rating der Wobau durch die Verschmelzung verschlechtern würde.
Dies wird, laut Herrn Thauer, nicht befürchtet.
Herr Rakow erkundigt sich nach dem Personal der SAWI.
Hierzu führt Herr Thauer aus, dass eine Sachbearbeiterin sowie 2 Hausmeister seit Juli 2013 für die Wobau tätig sind und ein weiterer Sachbearbeiter nun für eine andere städtische Gesellschaft arbeitet.
Herr Klein möchte wissen, ob das Stammkapital der SAWI ebenfalls auf die Wobau übergeht oder eventuell teilweise an den städtischen Haushalt zurück übertragen werden kann.
Herr Vehlhaber erläutert, dass eine Übertragung an die Hansestadt Wismar einen Liquiditätsabfluss für die Wobau bedeuten würde, der nicht beabsichtigt ist.
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.
Der Ausschussvorsitzende lässt über die Beschlussempfehlung zur Vorlage abstimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 8 Nein Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 |
|||||||
27.02.2014 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||
Ö 8.3 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag:
I. Die Bürgerschaft beschließt die Verschmelzung im Wege der Aufnahme durch Übertragung des Vermögens der Sanierungsgesellschaft Hansestadt Wismar mbH als Ganzes auf die Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar.
II. Die Bürgerschaft beschließt,
1. auf die Versendung des Verschmelzungsvertrages gem. § 47 Umwandlungsgesetz (UmwG)
2. auf die Auslegung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger für die letzten drei Jahre
3. auf die Erstellung eines Verschmelzungsberichtes im Sinne von § 8 Umwandlungsgesetz
4. auf die Durchführung einer Verschmelzungsprüfung
5. die Gewährung von Geschäftsanteilen nach § 54 Abs. 1 Satz 3 Umwandlungsgesetz
6. auf die Klageerhebung gegen Verschmelzungsbeschlüsse
zu verzichten.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden Erklärungen in notariell beurkundeter Form abzugeben.
Herr Domke, FDP-Fraktion, stellt folgende Fragen gemäß § 34 KV M-V.
Wortmeldung: Bürgermeister, Herr Beyer
Es erfolgt die Abstimmung über die Vorlage.
Abstimmungsergebnis: – einstimmig beschlossen
|
|||||||
Ö 8.4 | Besetzung zweier Sitze des Aufsichtsrates der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH | VO/2014/0848 | |||||
Ö 9 | Anträge der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder | ||||||
Ö 9.1 | Ehrenamtspass (Fraktion DIE LINKE.) | VO/2014/0851 | |||||
Ö 9.2 | Umsetzung der Beschlüsse zur Tourist-Information und zum Welterbe-Zentrum (FÜR-WISMAR-Fraktion) | VO/2014/0852 | |||||
Ö 9.3 | Erhalt Sportgebäude Kagenmarkt SV Schiffahrt und Hafen 61 e.V. (Interfraktionell FWF; DIE LINKE.; FDP; BF; BM Jörss) | VO/2014/0853 | |||||
Ö 10 | Anfragen der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder | ||||||
Ö 10.1 | 1. Anfrage, 53. Sitzung am 27.02.2014 - Schreiben zu Über-/ außerplanmäßige Bewilligungen 2013 | BA/2014/0856 | |||||
Ö 10.2 | 2. Anfrage, 53. Sitzung am 27.02.2014 - Alte Reithalle | BA/2014/0857 | |||||
N 11 | Anfragen und Anträge | ||||||
N 11.1 | Vergabe von Bauleistungen über 250 Tsd. ? gemäß Hauptsatzung | ||||||
N 11.2 | Anschaffung einer Kompaktkehrmaschine als Ersatzinvestition | ||||||
N 11.3 | Verpachtung der gastronomisch nutzbaren Flächen im "Weinberg" mit Wirkung zum 01. April 2014 für die Laufzeit von 10 Jahren | ||||||
N 11.4 | Prüfung der Verwendung von Haushaltsmitteln für Gerichts- und Anwaltskosten in der Bürgerfraktion | ||||||
Ö 12 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||