|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Begrüßung durch den Präsidenten der Bürgerschaft | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 4 | Personelle Veränderungen in den Ausschüssen | ||||||
Ö 5 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 29.11.2012 | ||||||
Ö 6 | Mitteilungen des Präsidenten der Bürgerschaft | ||||||
Ö 7 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||
Ö 8 | Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar | ||||||
Ö 8.1 | Haushaltssatzung 2012 - Städtebauliches Sondervermögen der Hansestadt Wismar | VO/2012/0627 | |||||
Ö 8.2 | Haushaltssatzung 2013 | VO/2012/0630 | |||||
Ö 9 | Anträge des Bürgermeisters | ||||||
Ö 9.1 | Theater der Hansestadt Wismar, Philipp-Müller-Straße in 23966 Wismar - Instandsetzung, Modernisierung und Erweiterung - | VO/2012/0628 | |||||
Ö 9.2 | Übertragung einer Grundstücksfläche im Vorgriff auf die Vermögensauseinandersetzung nach § 12 LNOG M-V - Umsetzung des Beschlusses der Bürgerschaft vom 29.11.2011 (Ds. 0467-26/11) - | ||||||
Ö 9.3 | Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die Tiefgarage in der Hansestadt Wismar | VO/2012/0633 | |||||
Ö 10 | Anträge der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder | ||||||
Ö 10.1 | Änderung des Realisierungskonzeptes zum Parkraumkonzept - Ruhender Verkehr Altstadt Wismar, der Regelung zum Bewohnerparkausweis, der Gebührenordnung zur Festsetzung von Parkgebühren im Gebiet der Hansestadt Wismar (Parkgebührenordnung) und der Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die Tiefgarage in der Hansestadt Wismar | VO/2012/0634 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft erkennt, dass das am 24.11.2011 mehrheitlich beschlossene Realisierungskonzept zum Parkraumkonzept - Ruhender Verkehr Altstadt Wismar sowie die mehrheitlich gefassten Beschlüsse zum Bewohnerparkausweis, der Gebührenordnung zur Festsetzung von Parkgebühren im Gebiet der Hansestadt Wismar (Parkgebührenordnung) und der Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die Tiefgarage in der Hansestadt Wismar vom 31.05.2012 berechtigte Belange von Bürgern, Unternehmen und Gästen nicht hinreichend berücksichtigen. 2. Die Bürgerschaft reagiert auf die vorgetragenen Bedenken der Bürger, Unternehmen und Gäste und fordert den Bürgermeister auf, das Realisierungskonzept zum Parkraumkonzept - Ruhender Verkehr Altstadt Wismar sowie die darauf basierende Regelung zum Bewohnerparkausweis, die Gebührenordnung zur Festsetzung von Parkgebühren im Gebiet der Hansestadt Wismar (Parkgebührenordnung) und die Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die Tiefgarage in der Hansestadt Wismar umgehend zu überarbeiten und der Bürgerschaft im Januar zur Beratung vorzulegen. Dabei sind die nachfolgenden Eckpunkte und Zielvorstellungen zu berücksichtigen und sämtliche Abwägungsgesichtspunkte hinreichend darzustellen. 2.1 Die Möglichkeit des kostenlosen Kurzzeitparkens von 15 Minuten wird mindestens an wichtigen Anlaufpunkten der Innenstadt, wie Mecklenburger Straße, Am Markt, Teile der Dankwartstraße, ermöglicht. Dies kann über eine entsprechende Einstellung der Parkscheinautomaten oder über Parkscheibe des Fahrzeugführers erfolgen. 2.2 Die Bewirtschaftung des Parkraumes wird von 9 bis 19 Uhr auf 10 bis 17 Uhr korrigiert. 2.3 Eine flexiblere Mischnutzung der Bewohnerparkflächen wird zur Innenstadtbelebung umgesetzt. 2.4 Die Taktung in der Zone 1 wird von 20 Minuten auf 30 Minuten erhöht. 2.5 Die Schrankenanlagen werden als Sofortmaßnahme für den ruhenden Verkehr permanent geöffnet. Da die im Konzept zugesicherten Parkflächen in der Peripherie noch nicht entstanden sind, sollen zur Entspannung der Situation diese Parkflächen kostenfrei genutzt werden können, ggf. übergangsweise als Mitarbeiterparkplätze, für die es derzeit keine zufrieden stellende Lösung gibt. Die Schrankenanlagen werden mit Beginn der Tourismussaison 2013 aktiviert. 2.6 Aus der Reihe der bisher vorgetragenen Härtefälle von Ausnahmesituationen sind Fälle berechtigter Ausnahmetatbestände zu entwickeln, in denen ein Bewohnerparkausweis auszustellen ist. Für Inhaber von Bewohnerparkausweisen sind antragsgebundene kostenpflichtige befristete Besucherkarten einzuführen, damit deren Besuche ebenfalls die Möglichkeit erhalten, in den entsprechenden Zonen zu parken. 2.7 Es werden Ermäßigungstatbestände für Dauernutzer in Form von Jahres-, Halbjahres-, Monatskarten eingefügt. Diese sind berechtigten Interessenten, wie Arbeitgebern für ihre Arbeitnehmer, Vermietern von Ferienwohnungen für ihre Gäste, Beschäftigten und bestimmten Unternehmen auf Antrag auszustellen. 2.8 Das Konzept wird hinsichtlich des besonderen Parkraumbedarfes von Schwerbehinderten überarbeitet. 2.9 Das Parkraumkonzept wird erweitert um die Parksituation von Reisebussen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Halten zum Ein- und Ausstieg am selben Platz erfolgen sollte, dass sich in unmittelbarer Nähe Toilettenanlagen befinden, dass Ein- und Ausstieg zentrumsnah erfolgen kann unter Beachtung der Abgas- und Geräuschemission sowie der zeitweisen Versperrung der Sicht. Es ist zu prüfen, ob ein Standort entwickelt werden kann im Sinne eines Welcome-Centers sowohl für Reisebusse als auch für PKW-Individualtouristen. Hier könnten dann auch die Reiseführer ihre Gäste in Empfang nehmen. 2.10 Das Parkraumkonzept ist spätestens bis zum Beginn der Tourismussaison um ein Parkleitsystem zu ergänzen. 2.11 Es ist zu prüfen, ob das Parkraumkonzept saisonbedingt unterschiedlich gestaltet wird, z.B. hinsichtlich der Nutzung der Großparkplätze, der Gebühren, der Parkberechtigungen. 2.12 Es ist zu prüfen, ob das Parkhaus Papenstraße ausschließlich für Dauernutzer gegen entsprechende Mietzahlungen zur Verfügung gestellt werden kann. Hierbei ist insbesondere an Beschäftigte zu denken. 2.13 Die kostenpflichtigen Parkplätze rund um den Marienkirchplatz sind im Falle des weiteren Trennprinzips als reine Bewohnerparkplätze anzubieten.
|
|||||||
13.12.2012 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||
Ö 10.1 - abgelehnt | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft erkennt, dass das am 24.11.2011 mehrheitlich beschlossene Realisierungskonzept zum Parkraumkonzept - Ruhender Verkehr Altstadt Wismar sowie die mehrheitlich gefassten Beschlüsse zum Bewohnerparkausweis, der Gebührenordnung zur Festsetzung von Parkgebühren im Gebiet der Hansestadt Wismar (Parkgebührenordnung) und der Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die Tiefgarage in der Hansestadt Wismar vom 31.05.2012 berechtigte Belange von Bürgern, Unternehmen und Gästen nicht hinreichend berücksichtigen. 2. Die Bürgerschaft reagiert auf die vorgetragenen Bedenken der Bürger, Unternehmen und Gäste und fordert den Bürgermeister auf, das Realisierungskonzept zum Parkraumkonzept - Ruhender Verkehr Altstadt Wismar sowie die darauf basierende Regelung zum Bewohnerparkausweis, die Gebührenordnung zur Festsetzung von Parkgebühren im Gebiet der Hansestadt Wismar (Parkgebührenordnung) und die Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die Tiefgarage in der Hansestadt Wismar umgehend zu überarbeiten und der Bürgerschaft im Januar zur Beratung vorzulegen. Dabei sind die nachfolgenden Eckpunkte und Zielvorstellungen zu berücksichtigen und sämtliche Abwägungsgesichtspunkte hinreichend darzustellen. 2.1 Die Möglichkeit des kostenlosen Kurzzeitparkens von 15 Minuten wird mindestens an wichtigen Anlaufpunkten der Innenstadt, wie Mecklenburger Straße, Am Markt, Teile der Dankwartstraße, ermöglicht. Dies kann über eine entsprechende Einstellung der Parkscheinautomaten oder über Parkscheibe des Fahrzeugführers erfolgen. 2.2 Die Bewirtschaftung des Parkraumes wird von 9 bis 19 Uhr auf 10 bis 17 Uhr korrigiert. 2.3 Eine flexiblere Mischnutzung der Bewohnerparkflächen wird zur Innenstadtbelebung umgesetzt. 2.4 Die Taktung in der Zone 1 wird von 20 Minuten auf 30 Minuten erhöht. 2.5 Die Schrankenanlagen werden als Sofortmaßnahme für den ruhenden Verkehr permanent geöffnet. Da die im Konzept zugesicherten Parkflächen in der Peripherie noch nicht entstanden sind, sollen zur Entspannung der Situation diese Parkflächen kostenfrei genutzt werden können, ggf. übergangsweise als Mitarbeiterparkplätze, für die es derzeit keine zufrieden stellende Lösung gibt. Die Schrankenanlagen werden mit Beginn der Tourismussaison 2013 aktiviert. 2.6 Aus der Reihe der bisher vorgetragenen Härtefälle von Ausnahmesituationen sind Fälle berechtigter Ausnahmetatbestände zu entwickeln, in denen ein Bewohnerparkausweis auszustellen ist. Für Inhaber von Bewohnerparkausweisen sind antragsgebundene kostenpflichtige befristete Besucherkarten einzuführen, damit deren Besuche ebenfalls die Möglichkeit erhalten, in den entsprechenden Zonen zu parken. 2.7 Es werden Ermäßigungstatbestände für Dauernutzer in Form von Jahres-, Halbjahres-, Monatskarten eingefügt. Diese sind berechtigten Interessenten, wie Arbeitgebern für ihre Arbeitnehmer, Vermietern von Ferienwohnungen für ihre Gäste, Beschäftigten und bestimmten Unternehmen auf Antrag auszustellen. 2.8 Das Konzept wird hinsichtlich des besonderen Parkraumbedarfes von Schwerbehinderten überarbeitet. 2.9 Das Parkraumkonzept wird erweitert um die Parksituation von Reisebussen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Halten zum Ein- und Ausstieg am selben Platz erfolgen sollte, dass sich in unmittelbarer Nähe Toilettenanlagen befinden, dass Ein- und Ausstieg zentrumsnah erfolgen kann unter Beachtung der Abgas- und Geräuschemission sowie der zeitweisen Versperrung der Sicht. Es ist zu prüfen, ob ein Standort entwickelt werden kann im Sinne eines Welcome-Centers sowohl für Reisebusse als auch für PKW-Individualtouristen. Hier könnten dann auch die Reiseführer ihre Gäste in Empfang nehmen. 2.10 Das Parkraumkonzept ist spätestens bis zum Beginn der Tourismussaison um ein Parkleitsystem zu ergänzen. 2.11 Es ist zu prüfen, ob das Parkraumkonzept saisonbedingt unterschiedlich gestaltet wird, z.B. hinsichtlich der Nutzung der Großparkplätze, der Gebühren, der Parkberechtigungen. 2.12 Es ist zu prüfen, ob das Parkhaus Papenstraße ausschließlich für Dauernutzer gegen entsprechende Mietzahlungen zur Verfügung gestellt werden kann. Hierbei ist insbesondere an Beschäftigte zu denken. 2.13 Die kostenpflichtigen Parkplätze rund um den Marienkirchplatz sind im Falle des weiteren Trennprinzips als reine Bewohnerparkplätze anzubieten.
Es erfolgt die Abstimmung über die Verweisung in den Verwaltungsausschuss. - abgelehnt
- abgelehnt Abstimmungsergebnis: - abgelehnt Abstimmungsergebnis: - abgelehnt |
|||||||
Ö 10.2 | Parkraumkonzept | VO/2012/0635 | |||||
Ö 10.3 | Dauerinstallation einer Lasershow im phanTECHNIKUM | VO/2012/0636 | |||||
Ö 11 | Anfragen der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder | ||||||
N 12 | Anfragen und Anträge | ||||||
N 12.1 | Mitteilungen des Präsidenten | ||||||
N 12.2 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||
N 12.3 | Beteiligung an einer erneuerbaren Energiegesellschaft | ||||||
Ö 13 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||