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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Einwohnerfragestunde (Bitte den Hinweis in der Einladung beachten!) | ||||||||||
Ö 2 | Begrüßung durch den Vorsitzenden | ||||||||||
Ö 3 | Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||
Ö 4 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||
Ö 5 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 08.03.2021 | BuSA/2021/116 | |||||||||
Ö 6 | Information des Straßenbauamtes Schwerin zur Variantenuntersuchung des Hochbrückenersatzneubaus | ||||||||||
Ö 7 | Neubau Ordnungsamt am Standort der neuen Feuerwache für die Berufsfeuerwehr | VO/2021/3881 | |||||||||
Ö 8 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 69/08 "Südöstlicher Altstadtrand", 1. Änderung Abwägungs- und Satzungsbeschluss | VO/2021/3870 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden aus der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“, 1. Änderung mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise und Anregungen von
Landrätin als untere Abfallbehörde Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde Stadtwerke Wismar GmbH Landesamt für innere Verwaltung M-V Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar (EVB)
berücksichtigt und von
Landrätin als untere Wasserbehörde Landrätin als untere Naturschutzbehörde
teilweise berücksichtigt werden.
(Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Öffentlichkeit im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Hinweise oder Anregungen vorgebracht wurden.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“, 1. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2) als Satzung.
3. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“, 1. Änderung (siehe Anlage 3) wird gebilligt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.
5. Der Bebauungsplan wurde gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“, 1. Änderung als Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Amtlichen Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“, 1. Änderung rechtskräftig.
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12.04.2021 - Bau- und Sanierungsausschuss | |||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden aus der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“, 1. Änderung mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise und Anregungen von
Landrätin als untere Abfallbehörde Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde Stadtwerke Wismar GmbH Landesamt für innere Verwaltung M-V Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar (EVB)
berücksichtigt und von
Landrätin als untere Wasserbehörde Landrätin als untere Naturschutzbehörde
teilweise berücksichtigt werden.
(Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Öffentlichkeit im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Hinweise oder Anregungen vorgebracht wurden.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“, 1. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2) als Satzung.
3. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“, 1. Änderung (siehe Anlage 3) wird gebilligt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.
5. Der Bebauungsplan wurde gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“, 1. Änderung als Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Amtlichen Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“, 1. Änderung rechtskräftig.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
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29.04.2021 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||||||
Ö 11.2 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden aus der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“, 1. Änderung mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise und Anregungen von
Landrätin als untere Abfallbehörde Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde Stadtwerke Wismar GmbH Landesamt für innere Verwaltung M-V Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar (EVB)
berücksichtigt und von
Landrätin als untere Wasserbehörde Landrätin als untere Naturschutzbehörde
teilweise berücksichtigt werden.
(Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Öffentlichkeit im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Hinweise oder Anregungen vorgebracht wurden.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“, 1. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2) als Satzung.
3. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“, 1. Änderung (siehe Anlage 3) wird gebilligt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.
5. Der Bebauungsplan wurde gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“, 1. Änderung als Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Amtlichen Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“, 1. Änderung rechtskräftig.
Abstimmungsergebnis: - beschlossen
Die Sitzung wird um 18:18 Uhr unterbrochen.
Die Sitzung wird um 18:33 Uhr weitergeführt.
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Ö 9 | Rahmenplan Stadt-Umland-Raum Wismar - Beschluss zur Fortschreibung des Rahmenplans für den Stadt-Umland-Raum Wismar, Fortschreibung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes von 2012 (Regionales Einzelhandelskonzept für den Stadt-Umland-Raum Wismar 2020) | VO/2020/3757-01 | |||||||||
Ö 10 | Sonstiges | ||||||||||
N 11 | Vergabe von Lieferleistungen über 125.000 € gemäß § 10(5) Hauptsatzung Neubau Neue Grundschule (Hanse-Grundschule Wismar), Los 42 Möbel OV 03-2021 (Da diese Leistung großer Bestandteil der Maßnahme ist und zum Teil auch aus Fördermitteln finanziert wird möchten wir die Information an den Bau- und Sanierungsausschuss geben.) | ||||||||||
N 12 | Vergabe von Lieferleistungen über 125.000 € gemäß § 10(5) Hauptsatzung Nebau Neue Grundschule (Hanse-Grundschule Wismar), Los 45 IT-Ausstattung OV 04-2021 | ||||||||||
N 13 | Förderung der Modernisierung/Instandsetzung und des Umbaus des Speichers Kurze Baustraße 9 und der Modernisierung/Instandsetzung des Wohngebäudes Dr.-Leber-Straße 83 als Wohn- und Geschäftshaus mit insgesamt 9 Wohneinheiten und einer Gewerbeeinheit | ||||||||||
N 14 | Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" 6. Änderung Hier: Änderung (Verlängerung) zum Städtebaulichen Vertrag vom 15.01.2019 in der Fassung der Änderungs- undErgänzungsurkunde vom 24.10.2019 | ||||||||||
N 15 | Einvernehmen der Gemeinde | ||||||||||
N 16 | Informationen / Verschiedenes | ||||||||||