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Tagesordnung - Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar  

Bezeichnung: Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
Datum: Do, 26.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:38 Anlass: Sitzung
Raum: Markthalle
Ort: Stockholmer Straße 1, 23966 Wismar

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Einwohnerfragestunde      
Ö 2  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 3  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 4  
Anwesenheit und Beschlussfähigkeit      
Ö 5  
Personelle Veränderungen in den Ausschüssen      
Ö 6  
Änderungsanträge zur Tagesordnung      
Ö 7  
Protokoll über die vorhergehende Sitzung der Bürgerschaft vom 24.06.2021  
BS/2021/214  
     
   
Ö 8  
Mitteilungen der Präsidentin      
Ö 9  
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 10  
Vorlagen des Bürgermeisters      
Ö 10.1  
Nachholung der in 2020 und 2021 pandemiebedingt ausgefallenen Veranstaltungen und Märkte für vier Interessenbekundungsverfahren  
VO/2021/3974  
Ö 10.2  
Widerruf der Bestellung eines Prüfers im Rechnungsprüfungsamt  
VO/2021/3986  
Ö 10.3  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 54. Änderung des Flächennutzungsplanes, "Umwandlung von gewerblichen Bauflächen, Flächen für Ver- und Entsorgung, Grünfläche und Flächen für die Landwirtschaft in sonstige Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen Einkaufszentrum, Wohnmobilstellplatz und öffentlicher Parkplatz, gemischte Baufläche, Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Drewes Wäldchen" Abwägung und Abschließender Beschluss  
Enthält Anlagen
VO/2021/4004  
Ö 10.4  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 68/17 "Sondergebiet Einkaufszentrum, Sondergebiet Wohnmobilstellplatz, öffentlicher Parkplatz, Mischgebiet und Wohngebiet am Drewes Wäldchen" Abwägung und Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2021/4005  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschluss:

 

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 68/17 "Sondergebiet Einkaufszentrum, Sondergebiet Wohnmobilstellplatz, öffentlicher Parkplatz, Mischgebiet und Wohngebiet am Drewes Wäldchen"  mit dem Ergebnis geprüft, dass Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Anregungen vom

 

- Landesamt für Kultur und Denkmalpflege

 

berücksichtigt,

 

Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Anregungen vom/von

 

aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB:

- Bürger 4, 5, 6 und 9

aus der Beteiligung der Behörden, gemäß § 4 (1) BauGB:

- Die Landrätin, Landkreis Nordwestmecklenburg

- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

- BUND, Landesverband MV

- Wasser- und Bodenverband Wallensteingraben/Küste

- Der Bürgermeister, untere Denkmalschutzbehörde

- Stadtwerke Wismar

aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB:

- Bürger 8, 18 und 19

aus der Beteiligung der Behörden, gemäß § 4 (2) BauGB:

- Die Landrätin, Landkreis Nordwestmecklenburg

- Der Bürgermeister, untere Immissionsschutzbehörde

- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

- Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV

- Forstamt

- Wasser- und Bodenverband Wallensteingraben/Küste

- Der Bürgermeister, untere Denkmalschutzbehörde

- Der Bürgermeister als Schulträger und Träger der Jugend und Sport

- Der Bürgermeister, Straßenbaulastträger

- Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der HWI, Bereich Stadtreinigung

 

teilweise berücksichtigt

 

und Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Anregungen

 

aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB:

- Bürger 1, 2, 3, 7, 8, 10, 11, 12 und 13

aus der Beteiligung der Behörden, gemäß § 4 (1) BauGB:

- Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

- Der Bürgermeister, untere Immissionsschutzbehörde

- Forstamt Grevesmühlen

- Industrie- und Handelskammer zu Schwerin

- Der Bürgermeister als Schulträger und Träger der Jugend und Sport

- Straßenbauamt Schwerin

- Der Bürgermeister, untere Bauaufsichtsbehörde

- Deutsche Telekom AG

aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB:

- Bürger 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29 und 30

aus der Beteiligung der Behörden, gemäß § 4 (2) BauGB:

- BUND, Landesverband MV

- Industrie- und Handelskammer zu Schwerin

- Straßenbauamt Schwerin

 

nicht berücksichtigt wurden.

(Abwägung siehe Anlage 1)

 

Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 68/17 "Sondergebiet Einkaufszentrum, Sondergebiet Wohnmobilstellplatz, öffentlicher Parkplatz, Mischgebiet und Wohngebiet am Drewes Wäldchen" das Ergebnis der Prüfung mit Angabe der Gründe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 68/17 "Sondergebiet Einkaufszentrum, Sondergebiet Wohnmobilstellplatz, öffentlicher Parkplatz, Mischgebiet und Wohngebiet am Drewes Wäldchen", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 Landesbauordnung M-V als Satzung. (Anlage 2)

 

4. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 68/17 "Sondergebiet Einkaufszentrum, Sondergebiet Wohnmobilstellplatz, öffentlicher Parkplatz, Mischgebiet und Wohngebiet am Drewes Wäldchen"

wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)

 

5. Der Bebauungsplan Nr. 68/17 "Sondergebiet Einkaufszentrum, Sondergebiet Wohnmobilstellplatz, öffentlicher Parkplatz, Mischgebiet und Wohngebiet am Drewes Wäldchen" wurde aus der parallel in Aufstellung befindlichen 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar "Umwandlung von gewerblichen Bauflächen, Fläche für Ver- und Entsorgung, Grünfläche und Flächen für die Landwirtschaft in sonstige Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen großflächiger Einzelhandel und

Wohnmobilstellplatz, in öffentlichen Parkplatz, Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Drewes Wäldchen" entwickelt.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 68/17 "Sondergebiet Einkaufszentrum, Sondergebiet Wohnmobilstellplatz, öffentlicher Parkplatz, Mischgebiet und Wohngebiet am Drewes Wäldchen" gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der B-Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
 

 

   
    09.08.2021 - Bau- und Sanierungsausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 68/17 "Sondergebiet Einkaufszentrum, Sondergebiet Wohnmobilstellplatz, öffentlicher Parkplatz, Mischgebiet und Wohngebiet am Drewes Wäldchen"  mit dem Ergebnis geprüft, dass Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Anregungen vom

 

- Landesamt für Kultur und Denkmalpflege

 

berücksichtigt,

 

Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Anregungen vom/von

 

aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB:

- Bürger 4, 5, 6 und 9

aus der Beteiligung der Behörden, gemäß § 4 (1) BauGB:

- Die Landrätin, Landkreis Nordwestmecklenburg

- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

- BUND, Landesverband MV

- Wasser- und Bodenverband Wallensteingraben/Küste

- Der Bürgermeister, untere Denkmalschutzbehörde

- Stadtwerke Wismar

aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB:

- Bürger 8, 18 und 19

aus der Beteiligung der Behörden, gemäß § 4 (2) BauGB:

- Die Landrätin, Landkreis Nordwestmecklenburg

- Der Bürgermeister, untere Immissionsschutzbehörde

- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

- Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV

- Forstamt

- Wasser- und Bodenverband Wallensteingraben/Küste

- Der Bürgermeister, untere Denkmalschutzbehörde

- Der Bürgermeister als Schulträger und Träger der Jugend und Sport

- Der Bürgermeister, Straßenbaulastträger

- Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der HWI, Bereich Stadtreinigung

 

teilweise berücksichtigt

 

und Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Anregungen

 

aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB:

- Bürger 1, 2, 3, 7, 8, 10, 11, 12 und 13

aus der Beteiligung der Behörden, gemäß § 4 (1) BauGB:

- Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

- Der Bürgermeister, untere Immissionsschutzbehörde

- Forstamt Grevesmühlen

- Industrie- und Handelskammer zu Schwerin

- Der Bürgermeister als Schulträger und Träger der Jugend und Sport

- Straßenbauamt Schwerin

- Der Bürgermeister, untere Bauaufsichtsbehörde

- Deutsche Telekom AG

aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB:

- Bürger 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29 und 30

aus der Beteiligung der Behörden, gemäß § 4 (2) BauGB:

- BUND, Landesverband MV

- Industrie- und Handelskammer zu Schwerin

- Straßenbauamt Schwerin

 

nicht berücksichtigt wurden.

(Abwägung siehe Anlage 1)

 

Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 68/17 "Sondergebiet Einkaufszentrum, Sondergebiet Wohnmobilstellplatz, öffentlicher Parkplatz, Mischgebiet und Wohngebiet am Drewes Wäldchen" das Ergebnis der Prüfung mit Angabe der Gründe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 68/17 "Sondergebiet Einkaufszentrum, Sondergebiet Wohnmobilstellplatz, öffentlicher Parkplatz, Mischgebiet und Wohngebiet am Drewes Wäldchen", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 Landesbauordnung M-V als Satzung. (Anlage 2)

 

4. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 68/17 "Sondergebiet Einkaufszentrum, Sondergebiet Wohnmobilstellplatz, öffentlicher Parkplatz, Mischgebiet und Wohngebiet am Drewes Wäldchen"

wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)

 

5. Der Bebauungsplan Nr. 68/17 "Sondergebiet Einkaufszentrum, Sondergebiet Wohnmobilstellplatz, öffentlicher Parkplatz, Mischgebiet und Wohngebiet am Drewes Wäldchen" wurde aus der parallel in Aufstellung befindlichen 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar "Umwandlung von gewerblichen Bauflächen, Fläche für Ver- und Entsorgung, Grünfläche und Flächen für die Landwirtschaft in sonstige Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen großflächiger Einzelhandel und

Wohnmobilstellplatz, in öffentlichen Parkplatz, Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Drewes Wäldchen" entwickelt.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 68/17 "Sondergebiet Einkaufszentrum, Sondergebiet Wohnmobilstellplatz, öffentlicher Parkplatz, Mischgebiet und Wohngebiet am Drewes Wäldchen" gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der B-Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

 

Ja-Stimmen:5

 

Nein-Stimmen:3

Enthaltungen:1

 

 

Frau Domschat-Jahnke merkt an, dass im „nicht öffentlichen Teil“ der heutigen Sitzung unter dem TOP 13. der Abschluss eines Erschließungsvertrages zum Drewes Wäldchen auf der Tagesordnung steht und hinterfragt, ob die Herrn Zimmer und Ernst weiterhin an der Sitzung, auch zu diesem TOP, teilnehmen dürfen. Durch Herrn Kargel wird dies verneint.

 

Herr Zimmer und Herr Ernst verlassen um 17:35 Uhr die Sitzung.

 

 

 

   
    26.08.2021 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
    Ö 10.4 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 68/17 "Sondergebiet Einkaufszentrum, Sondergebiet Wohnmobilstellplatz, öffentlicher Parkplatz, Mischgebiet und Wohngebiet am Drewes Wäldchen"  mit dem Ergebnis geprüft, dass Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Anregungen vom

 

- Landesamt für Kultur und Denkmalpflege

 

berücksichtigt,

 

Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Anregungen vom/von

 

aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB:

- Bürger 4, 5, 6 und 9

aus der Beteiligung der Behörden, gemäß § 4 (1) BauGB:

- Die Landrätin, Landkreis Nordwestmecklenburg

- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

- BUND, Landesverband MV

- Wasser- und Bodenverband Wallensteingraben/Küste

- Der Bürgermeister, untere Denkmalschutzbehörde

- Stadtwerke Wismar

aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB:

- Bürger 8, 18 und 19

aus der Beteiligung der Behörden, gemäß § 4 (2) BauGB:

- Die Landrätin, Landkreis Nordwestmecklenburg

- Der Bürgermeister, untere Immissionsschutzbehörde

- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

- Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV

- Forstamt

- Wasser- und Bodenverband Wallensteingraben/Küste

- Der Bürgermeister, untere Denkmalschutzbehörde

- Der Bürgermeister als Schulträger und Träger der Jugend und Sport

- Der Bürgermeister, Straßenbaulastträger

- Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der HWI, Bereich Stadtreinigung

 

teilweise berücksichtigt

 

und Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Anregungen

 

aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB:

- Bürger 1, 2, 3, 7, 8, 10, 11, 12 und 13

aus der Beteiligung der Behörden, gemäß § 4 (1) BauGB:

- Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

- Der Bürgermeister, untere Immissionsschutzbehörde

- Forstamt Grevesmühlen

- Industrie- und Handelskammer zu Schwerin

- Der Bürgermeister als Schulträger und Träger der Jugend und Sport

- Straßenbauamt Schwerin

- Der Bürgermeister, untere Bauaufsichtsbehörde

- Deutsche Telekom AG

aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB:

- Bürger 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29 und 30

aus der Beteiligung der Behörden, gemäß § 4 (2) BauGB:

- BUND, Landesverband MV

- Industrie- und Handelskammer zu Schwerin

- Straßenbauamt Schwerin

 

nicht berücksichtigt wurden.

(Abwägung siehe Anlage 1)

 

Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 68/17 "Sondergebiet Einkaufszentrum, Sondergebiet Wohnmobilstellplatz, öffentlicher Parkplatz, Mischgebiet und Wohngebiet am Drewes Wäldchen" das Ergebnis der Prüfung mit Angabe der Gründe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 68/17 "Sondergebiet Einkaufszentrum, Sondergebiet Wohnmobilstellplatz, öffentlicher Parkplatz, Mischgebiet und Wohngebiet am Drewes Wäldchen", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 Landesbauordnung M-V als Satzung. (Anlage 2)

 

4. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 68/17 "Sondergebiet Einkaufszentrum, Sondergebiet Wohnmobilstellplatz, öffentlicher Parkplatz, Mischgebiet und Wohngebiet am Drewes Wäldchen"

wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)

 

5. Der Bebauungsplan Nr. 68/17 "Sondergebiet Einkaufszentrum, Sondergebiet Wohnmobilstellplatz, öffentlicher Parkplatz, Mischgebiet und Wohngebiet am Drewes Wäldchen" wurde aus der parallel in Aufstellung befindlichen 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar "Umwandlung von gewerblichen Bauflächen, Fläche für Ver- und Entsorgung, Grünfläche und Flächen für die Landwirtschaft in sonstige Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen großflächiger Einzelhandel und

Wohnmobilstellplatz, in öffentlichen Parkplatz, Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Drewes Wäldchen" entwickelt.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 68/17 "Sondergebiet Einkaufszentrum, Sondergebiet Wohnmobilstellplatz, öffentlicher Parkplatz, Mischgebiet und Wohngebiet am Drewes Wäldchen" gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der B-Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
 

 

Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

 

 

Die Sitzung wird um 18:33 Uhr unterbrochen

 

Die Sitzung wird um 18:49 Uhr weitergeführt

 

 

Ö 10.5  
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 der Seniorenheime der Hansestadt Wismar  
VO/2021/4010  
Ö 10.6  
Wechsel in der Betriebsleitung der Seniorenheime der Hansestadt Wismar  
VO/2021/4011  
Ö 10.7  
Einsatz von Städtebaufördermitteln für die Instandsetzung der St. Nikolai-Kirche  
Enthält Anlagen
VO/2021/4021  
Ö 10.8  
Entscheidung zur Auslobung eines Wettbewerbsverfahrens für Planungsleistungen für die Baumaßnahme "Neubau der Feuerwache der Berufsfeuerwehr und des Ordnungsamtes" am Standort Ladestraße/ Poeler Str.  
Enthält Anlagen
VO/2021/4024  
Ö 10.9  
Annahme von Zuwendungen (Spenden) an die Hansestadt Wismar  
Enthält Anlagen
VO/2021/4027  
Ö 11  
Anträge der Fraktionen/Bürgerschaftsmitglieder      
Ö 11.1  
Raumlufttechnik für Schulen in Trägerschaft der Hansestadt Wismar zur Minimierung des Ansteckungsrisikos mit dem SARS-CoV-2 Virus (Fraktion DIE LINKE.)  
VO/2021/3905-02  
N 12     Vorlagen, Anträge und Anfragen in nicht öffentlicher Sitzung      
N 12.1     Abschluss eines Erschließungsvertrages für das Gebiet der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34/94 "Schwanzenbusch-Nord" - 2. Bauabschnitt      
N 12.2     Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Erschließung des Bebauungsplangebietes Nr. 60/03 "Gewerbegebiet Kritzowburg"      
N 12.3     Erhöhung der Anteile der Hansestadt Wismar innerhalb der KKMV      
N 12.4     Vergabe von Bauleistungen über 250.000 € gemäß §10 (5) Hauptsatzung St. Nikolaikirche, Gerüstbauarbeiten am Turm      
N 12.5     Vergabe von Bauleistungen über 250 T€ gemäß Hauptsatzung für das Bauvorhaben "Deckenerneuerung Bürgermeister-Haupt-Straße, 2.BA"      
N 12.6     Vergabe von Bauleistungen über 250 T€ gemäß Hauptsatzung für das Bauvorhaben "Claus-Jesup-Straße- Um- und Ausbau Freianlage, Verkehrswege- und Landschaftsbauarbeiten"      
N 12.7     Abschluss eines Erschließungsvertrages zur Erschließung des Bebauungsplangebietes Nr. 68/17 "Sondergebiet Einkaufszentrum, Sondergebiet Wohnmobilstellplatz, öffentlicher Parkplatz, Mischgebiet und Wohngebiet am Drewes Wäldchen"      
N 12.8     Grundsatzbeschluss zum Netzentflechtungskonzept      
N 12.9     Veräußerung eines Grundstückes Am Torney/ Haffeld im Rahmen des Netzentflechtungskonzeptes      
N 12.10     Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 13  
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 14  
Anträge der Fraktionen/Bürgerschaftsmitglieder      
Ö 14.1  
kostenlose Hygieneartikel in öffentlichen Gebäuden (SPD-Fraktion)  
VO/2021/4037  
Ö 14.2  
Vorfahrtsregelung Ostseeküstenradweg (Fraktion Liberale Liste - FDP / Born, Torsten)  
VO/2021/4038  
Ö 14.3  
Straßennamen für das Gebiet des sogenannten Krukower Feld/Friedrich-Techen-Str. (Fraktion DIE LINKE.)  
VO/2021/4039  
Ö 14.4  
Ordnungsgemäße Entfernung der Wahlwerbung (Fraktion Liberale Liste - FDP / Born, Torsten)  
VO/2021/4040  
Ö 14.5  
Kommunaler Ordnungsdienst (Fraktion DIE LINKE.)  
VO/2021/4041  
Ö 14.6  
personelle Besetzung Rechnungsprüfungsamt (Fraktion DIE LINKE.)  
VO/2021/4042  
Ö 14.7  
Arbeitsgruppe zur Namensgebung Kurt-Bürger-Stadion (Fraktion Liberale Liste - FDP / Born, Torsten / CDU-Fraktion)  
VO/2021/4043  
Ö 14.8  
PKW und Lieferverkehr in der Fußgängerzone (Fraktion DIE LINKE.)  
VO/2021/4044  
Ö 14.9  
Für einen fairen Umgang im Wahlkampf - Selbstverpflichtung aller in der Bürgerschaft Wismar vertretenen Parteien (AfD-Fraktion)  
VO/2021/4045  
Ö 14.10  
Elektrokleinstfahrzeuge in kommerzieller Vermietung in der Hansestadt Wismar (Fraktion DIE LINKE.)  
VO/2021/4046  
Ö 14.11  
Straßenmusik und Straßenkunst in Wismar (Fraktion Liberale Liste - FDP / Born, Torsten / CDU-Fraktion)  
VO/2021/4047  
Ö 15     Anfragen der Fraktionen/Bürgerschaftsmitglieder      
Ö 15.1  
Maisanbau im Trinkwasserschutzgebiet (Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen)  
Enthält Anlagen
BA/2021/4013  
Ö 15.2  
Sachstand Smart-City-Strategie (CDU-Fraktion)  
BA/2021/4028  
Ö 15.3  
Übergang Baulast Lübsche Burg (CDU-Fraktion)  
BA/2021/4029  
Ö 15.4  
Entwicklung Bereich "Alte Malzfabrik - Platter Kamp" (CDU-Fraktion)  
BA/2021/4052  
Ö 16  
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