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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||
Ö 2 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung | ||||||||||
Ö 4 | Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||||||
Ö 5 | Personelle Veränderungen in den Ausschüssen | ||||||||||
Ö 6 | Änderungsanträge zur Tagesordnung | ||||||||||
Ö 7 | Protokoll über die vorhergehende Sitzung der Bürgerschaft vom 24.06.2021 | BS/2021/214 | |||||||||
Ö 8 | Mitteilungen der Präsidentin | ||||||||||
Ö 9 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||||||
Ö 10 | Vorlagen des Bürgermeisters | ||||||||||
Ö 10.1 | Nachholung der in 2020 und 2021 pandemiebedingt ausgefallenen Veranstaltungen und Märkte für vier Interessenbekundungsverfahren | VO/2021/3974 | |||||||||
Ö 10.2 | Widerruf der Bestellung eines Prüfers im Rechnungsprüfungsamt | VO/2021/3986 | |||||||||
Ö 10.3 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 54. Änderung des Flächennutzungsplanes, "Umwandlung von gewerblichen Bauflächen, Flächen für Ver- und Entsorgung, Grünfläche und Flächen für die Landwirtschaft in sonstige Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen Einkaufszentrum, Wohnmobilstellplatz und öffentlicher Parkplatz, gemischte Baufläche, Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Drewes Wäldchen" Abwägung und Abschließender Beschluss | VO/2021/4004 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschluss: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von gewerblichen Bauflächen, Flächen für Ver- und Entsorgung, Grünfläche und Flächen für die Landwirtschaft in sonstige Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen Einkaufszentrum, Wohnmobilstellplatz und öffentlicher Parkplatz, gemischte Baufläche, Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Drewes Wäldchen" mit dem Ergebnis geprüft, dass Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Anregungen vom/von
- Landesamt für Kultur und Denkmalpflege
berücksichtigt,
Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Anregungen vom/von
aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB: - Bürger 4, 5, 6 und 9 aus der Beteiligung der Behörden, gemäß § 4 (1) BauGB: - Die Landrätin, Landkreis Nordwestmecklenburg - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB: - Bürger 8, 18 und 19 aus der Beteiligung der Behörden, gemäß § 4 (2) BauGB: - Die Landrätin, Landkreis Nordwestmecklenburg - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg - Forstamt - Wasser- und Bodenverband Wallensteingraben/Küste
teilweise berücksichtigt
und Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Anregungen von/vom
aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB: - Bürger 1, 2, 3, 7, 8, 10, 11, 12 und 13 aus der Beteiligung der Behörden, gemäß § 4 (1) BauGB: - Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg - Forstamt Grevesmühlen - Der Bürgermeister, untere Denkmalschutzbehörde - Industrie- und Handelskammer zu Schwerin - Straßenbauamt Schwerin - Der Bürgermeister, Straßenbaulastträger - Stadtwerke Wismar - Deutsche Telekom AG aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB: - Bürger 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29 und 30 aus der Beteiligung der Behörden, gemäß § 4 (2) BauGB: - Industrie- und Handelskammer zu Schwerin - Der Bürgermeister als Schulträger und Träger für Jugend und Sport
nicht berücksichtigt wurden. (Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes,
3. Die Begründung zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von gewerblichen Bauflächen, Flächen für Ver- und Entsorgung, Grünfläche und Flächen für die Landwirtschaft in sonstige Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen Einkaufszentrum, Wohnmobilstellplatz und öffentlicher Parkplatz, gemischte Baufläche, Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Drewes Wäldchen" nach Abschließendem Beschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes, "Umwandlung von gewerblichen Bauflächen, Flächen für Ver- und Entsorgung, Grünfläche und Flächen für die Landwirtschaft in sonstige Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen Einkaufszentrum, Wohnmobilstellplatz und öffentlicher Parkplatz, gemischte Baufläche, Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Drewes Wäldchen" dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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09.08.2021 - Bau- und Sanierungsausschuss | |||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von gewerblichen Bauflächen, Flächen für Ver- und Entsorgung, Grünfläche und Flächen für die Landwirtschaft in sonstige Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen Einkaufszentrum, Wohnmobilstellplatz und öffentlicher Parkplatz, gemischte Baufläche, Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Drewes Wäldchen" mit dem Ergebnis geprüft, dass Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Anregungen vom/von
- Landesamt für Kultur und Denkmalpflege
berücksichtigt,
Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Anregungen vom/von
aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB: - Bürger 4, 5, 6 und 9 aus der Beteiligung der Behörden, gemäß § 4 (1) BauGB: - Die Landrätin, Landkreis Nordwestmecklenburg - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB: - Bürger 8, 18 und 19 aus der Beteiligung der Behörden, gemäß § 4 (2) BauGB: - Die Landrätin, Landkreis Nordwestmecklenburg - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg - Forstamt - Wasser- und Bodenverband Wallensteingraben/Küste
teilweise berücksichtigt
und Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Anregungen von/vom
aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB: - Bürger 1, 2, 3, 7, 8, 10, 11, 12 und 13 aus der Beteiligung der Behörden, gemäß § 4 (1) BauGB: - Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg - Forstamt Grevesmühlen - Der Bürgermeister, untere Denkmalschutzbehörde - Industrie- und Handelskammer zu Schwerin - Straßenbauamt Schwerin - Der Bürgermeister, Straßenbaulastträger - Stadtwerke Wismar - Deutsche Telekom AG aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB: - Bürger 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29 und 30 aus der Beteiligung der Behörden, gemäß § 4 (2) BauGB: - Industrie- und Handelskammer zu Schwerin - Der Bürgermeister als Schulträger und Träger für Jugend und Sport
nicht berücksichtigt wurden. (Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes,
3. Die Begründung zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von gewerblichen Bauflächen, Flächen für Ver- und Entsorgung, Grünfläche und Flächen für die Landwirtschaft in sonstige Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen Einkaufszentrum, Wohnmobilstellplatz und öffentlicher Parkplatz, gemischte Baufläche, Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Drewes Wäldchen" nach Abschließendem Beschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes, "Umwandlung von gewerblichen Bauflächen, Flächen für Ver- und Entsorgung, Grünfläche und Flächen für die Landwirtschaft in sonstige Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen Einkaufszentrum, Wohnmobilstellplatz und öffentlicher Parkplatz, gemischte Baufläche, Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Drewes Wäldchen" dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
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26.08.2021 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||||||
Ö 10.3 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von gewerblichen Bauflächen, Flächen für Ver- und Entsorgung, Grünfläche und Flächen für die Landwirtschaft in sonstige Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen Einkaufszentrum, Wohnmobilstellplatz und öffentlicher Parkplatz, gemischte Baufläche, Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Drewes Wäldchen" mit dem Ergebnis geprüft, dass Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Anregungen vom/von
- Landesamt für Kultur und Denkmalpflege
berücksichtigt,
Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Anregungen vom/von
aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB: - Bürger 4, 5, 6 und 9 aus der Beteiligung der Behörden, gemäß § 4 (1) BauGB: - Die Landrätin, Landkreis Nordwestmecklenburg - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB: - Bürger 8, 18 und 19 aus der Beteiligung der Behörden, gemäß § 4 (2) BauGB: - Die Landrätin, Landkreis Nordwestmecklenburg - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg - Forstamt - Wasser- und Bodenverband Wallensteingraben/Küste
teilweise berücksichtigt
und Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Anregungen von/vom
aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB: - Bürger 1, 2, 3, 7, 8, 10, 11, 12 und 13 aus der Beteiligung der Behörden, gemäß § 4 (1) BauGB: - Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg - Forstamt Grevesmühlen - Der Bürgermeister, untere Denkmalschutzbehörde - Industrie- und Handelskammer zu Schwerin - Straßenbauamt Schwerin - Der Bürgermeister, Straßenbaulastträger - Stadtwerke Wismar - Deutsche Telekom AG aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB: - Bürger 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29 und 30 aus der Beteiligung der Behörden, gemäß § 4 (2) BauGB: - Industrie- und Handelskammer zu Schwerin - Der Bürgermeister als Schulträger und Träger für Jugend und Sport
nicht berücksichtigt wurden. (Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes,
3. Die Begründung zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von gewerblichen Bauflächen, Flächen für Ver- und Entsorgung, Grünfläche und Flächen für die Landwirtschaft in sonstige Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen Einkaufszentrum, Wohnmobilstellplatz und öffentlicher Parkplatz, gemischte Baufläche, Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Drewes Wäldchen" nach Abschließendem Beschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes, "Umwandlung von gewerblichen Bauflächen, Flächen für Ver- und Entsorgung, Grünfläche und Flächen für die Landwirtschaft in sonstige Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen Einkaufszentrum, Wohnmobilstellplatz und öffentlicher Parkplatz, gemischte Baufläche, Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Drewes Wäldchen" dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: - beschlossen
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Ö 10.4 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 68/17 "Sondergebiet Einkaufszentrum, Sondergebiet Wohnmobilstellplatz, öffentlicher Parkplatz, Mischgebiet und Wohngebiet am Drewes Wäldchen" Abwägung und Satzungsbeschluss | VO/2021/4005 | |||||||||
Ö 10.5 | Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 der Seniorenheime der Hansestadt Wismar | VO/2021/4010 | |||||||||
Ö 10.6 | Wechsel in der Betriebsleitung der Seniorenheime der Hansestadt Wismar | VO/2021/4011 | |||||||||
Ö 10.7 | Einsatz von Städtebaufördermitteln für die Instandsetzung der St. Nikolai-Kirche | VO/2021/4021 | |||||||||
Ö 10.8 | Entscheidung zur Auslobung eines Wettbewerbsverfahrens für Planungsleistungen für die Baumaßnahme "Neubau der Feuerwache der Berufsfeuerwehr und des Ordnungsamtes" am Standort Ladestraße/ Poeler Str. | VO/2021/4024 | |||||||||
Ö 10.9 | Annahme von Zuwendungen (Spenden) an die Hansestadt Wismar | VO/2021/4027 | |||||||||
Ö 11 | Anträge der Fraktionen/Bürgerschaftsmitglieder | ||||||||||
Ö 11.1 | Raumlufttechnik für Schulen in Trägerschaft der Hansestadt Wismar zur Minimierung des Ansteckungsrisikos mit dem SARS-CoV-2 Virus (Fraktion DIE LINKE.) | VO/2021/3905-02 | |||||||||
N 12 | Vorlagen, Anträge und Anfragen in nicht öffentlicher Sitzung | ||||||||||
N 12.1 | Abschluss eines Erschließungsvertrages für das Gebiet der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34/94 "Schwanzenbusch-Nord" - 2. Bauabschnitt | ||||||||||
N 12.2 | Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Erschließung des Bebauungsplangebietes Nr. 60/03 "Gewerbegebiet Kritzowburg" | ||||||||||
N 12.3 | Erhöhung der Anteile der Hansestadt Wismar innerhalb der KKMV | ||||||||||
N 12.4 | Vergabe von Bauleistungen über 250.000 € gemäß §10 (5) Hauptsatzung St. Nikolaikirche, Gerüstbauarbeiten am Turm | ||||||||||
N 12.5 | Vergabe von Bauleistungen über 250 T€ gemäß Hauptsatzung für das Bauvorhaben "Deckenerneuerung Bürgermeister-Haupt-Straße, 2.BA" | ||||||||||
N 12.6 | Vergabe von Bauleistungen über 250 T€ gemäß Hauptsatzung für das Bauvorhaben "Claus-Jesup-Straße- Um- und Ausbau Freianlage, Verkehrswege- und Landschaftsbauarbeiten" | ||||||||||
N 12.7 | Abschluss eines Erschließungsvertrages zur Erschließung des Bebauungsplangebietes Nr. 68/17 "Sondergebiet Einkaufszentrum, Sondergebiet Wohnmobilstellplatz, öffentlicher Parkplatz, Mischgebiet und Wohngebiet am Drewes Wäldchen" | ||||||||||
N 12.8 | Grundsatzbeschluss zum Netzentflechtungskonzept | ||||||||||
N 12.9 | Veräußerung eines Grundstückes Am Torney/ Haffeld im Rahmen des Netzentflechtungskonzeptes | ||||||||||
N 12.10 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||||||
Ö 13 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||||||
Ö 14 | Anträge der Fraktionen/Bürgerschaftsmitglieder | ||||||||||
Ö 14.1 | kostenlose Hygieneartikel in öffentlichen Gebäuden (SPD-Fraktion) | VO/2021/4037 | |||||||||
Ö 14.2 | Vorfahrtsregelung Ostseeküstenradweg (Fraktion Liberale Liste - FDP / Born, Torsten) | VO/2021/4038 | |||||||||
Ö 14.3 | Straßennamen für das Gebiet des sogenannten Krukower Feld/Friedrich-Techen-Str. (Fraktion DIE LINKE.) | VO/2021/4039 | |||||||||
Ö 14.4 | Ordnungsgemäße Entfernung der Wahlwerbung (Fraktion Liberale Liste - FDP / Born, Torsten) | VO/2021/4040 | |||||||||
Ö 14.5 | Kommunaler Ordnungsdienst (Fraktion DIE LINKE.) | VO/2021/4041 | |||||||||
Ö 14.6 | personelle Besetzung Rechnungsprüfungsamt (Fraktion DIE LINKE.) | VO/2021/4042 | |||||||||
Ö 14.7 | Arbeitsgruppe zur Namensgebung Kurt-Bürger-Stadion (Fraktion Liberale Liste - FDP / Born, Torsten / CDU-Fraktion) | VO/2021/4043 | |||||||||
Ö 14.8 | PKW und Lieferverkehr in der Fußgängerzone (Fraktion DIE LINKE.) | VO/2021/4044 | |||||||||
Ö 14.9 | Für einen fairen Umgang im Wahlkampf - Selbstverpflichtung aller in der Bürgerschaft Wismar vertretenen Parteien (AfD-Fraktion) | VO/2021/4045 | |||||||||
Ö 14.10 | Elektrokleinstfahrzeuge in kommerzieller Vermietung in der Hansestadt Wismar (Fraktion DIE LINKE.) | VO/2021/4046 | |||||||||
Ö 14.11 | Straßenmusik und Straßenkunst in Wismar (Fraktion Liberale Liste - FDP / Born, Torsten / CDU-Fraktion) | VO/2021/4047 | |||||||||
Ö 15 | Anfragen der Fraktionen/Bürgerschaftsmitglieder | ||||||||||
Ö 15.1 | Maisanbau im Trinkwasserschutzgebiet (Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen) | BA/2021/4013 | |||||||||
Ö 15.2 | Sachstand Smart-City-Strategie (CDU-Fraktion) | BA/2021/4028 | |||||||||
Ö 15.3 | Übergang Baulast Lübsche Burg (CDU-Fraktion) | BA/2021/4029 | |||||||||
Ö 15.4 | Entwicklung Bereich "Alte Malzfabrik - Platter Kamp" (CDU-Fraktion) | BA/2021/4052 | |||||||||
Ö 16 | Schließen der Sitzung | ||||||||||