Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister mit der Erstellung eines Entwurfes einer Gehölzschutzsatzung für die Hansestadt Wismar, die in Anlehnung an die „Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald“ sowie an die „Mustergehölzschutzsatzung“ des BUND bis spätestens zum 31.12.2021 erarbeitet werden und mindestens die folgenden inhaltlichen Schwerpunkte enthalten soll.
Schutzzweck und Geltungsbereich
Die im Sinne der Satzung geschützten Gehölze
Gebotene Maßnahmen zum Schutz der Gehölze
Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen
Ausnahmen und Befreiungen
Verfahren für die Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen
Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen
Ahndung von Zuwiderhandlungen