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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||
Ö 2 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung | ||||||||||
Ö 4 | Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||||||
Ö 5 | Personelle Veränderungen in den Ausschüssen | ||||||||||
Ö 6 | Änderungsanträge zur Tagesordnung | ||||||||||
Ö 7 | Protokoll über die vorhergehende Sitzung der Bürgerschaft vom 27.05.2021 | BS/2021/213 | |||||||||
Ö 8 | Mitteilungen der Präsidentin | ||||||||||
Ö 9 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||||||
Ö 10 | Vorlagen des Bürgermeisters | ||||||||||
Ö 10.1 | Fortschreibung des Nachteilsausgleichs für die Wismarer Gastronomie und Einzelhandel | VO/2020/3744-02 | |||||||||
Ö 10.2 | Beschluss der "Handreichung und Leitlinie zur Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern der Hansestadt Wismar" | VO/2020/3752-02 | |||||||||
Ö 10.3 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 46/97 "Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III", 2. Änderung Abwägungs- und Satzungsbeschluss | VO/2021/3916 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sowie gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 46/97 „Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III“, 2. Änderung mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise und Anregungen von der/ dem
Landrätin als untere Abfallbehörde Landrätin als untere Bodenschutzbehörde Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Abt. 5 Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Abt. 4 Naturschutz, Wasser und Boden Bürgermeister als Untere Behörde für Brandschutz Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Lübeck/ Ostsee Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde Landrätin als Untere Naturschutzbehörde Landrätin als Untere Wasserbehörde
berücksichtigt und vom
Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege M-V
teilweise berücksichtigt werden.
Die Hinweise und Anregungen eines Einwenders werden zur Kenntnis genommen.
(Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die Stellungnahmen aus den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 46/97 „Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III“, 2. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2) als Satzung.
3. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 46/97 „Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III“, 2. Änderung (siehe Anlage 3) sowie der Umweltbericht (siehe Anlage 4) werden gebilligt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.
5. Der Bebauungsplan wurde gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 46/97 „Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III“, 2. Änderung als Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Mit der Amtlichen Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 46/97 „Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III“, 2. Änderung rechtskräftig.
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14.06.2021 - Bau- und Sanierungsausschuss | |||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sowie gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 46/97 „Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III“, 2. Änderung mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise und Anregungen von der/ dem
Landrätin als untere Abfallbehörde Landrätin als untere Bodenschutzbehörde Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Abt. 5 Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Abt. 4 Naturschutz, Wasser und Boden Bürgermeister als Untere Behörde für Brandschutz Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Lübeck/ Ostsee Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde Landrätin als Untere Naturschutzbehörde Landrätin als Untere Wasserbehörde berücksichtigt und vom
Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege M-V teilweise berücksichtigt werden. Die Hinweise und Anregungen eines Einwenders werden zur Kenntnis genommen.
(Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die Stellungnahmen aus den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 46/97 „Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III“, 2. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2) als Satzung.
3. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 46/97 „Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III“, 2. Änderung (siehe Anlage 3) sowie der Umweltbericht (siehe Anlage 4) werden gebilligt. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.
5. Der Bebauungsplan wurde gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 46/97 „Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III“, 2. Änderung als Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Mit der Amtlichen Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 46/97 „Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III“, 2. Änderung rechtskräftig.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
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24.06.2021 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||||||
Ö 10.3 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sowie gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 46/97 „Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III“, 2. Änderung mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise und Anregungen von der/ dem
Landrätin als untere Abfallbehörde Landrätin als untere Bodenschutzbehörde Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Abt. 5 Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Abt. 4 Naturschutz, Wasser und Boden Bürgermeister als Untere Behörde für Brandschutz Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Lübeck/ Ostsee Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde Landrätin als Untere Naturschutzbehörde Landrätin als Untere Wasserbehörde
berücksichtigt und vom
Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege M-V
teilweise berücksichtigt werden.
Die Hinweise und Anregungen eines Einwenders werden zur Kenntnis genommen.
(Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die Stellungnahmen aus den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 46/97 „Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III“, 2. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2) als Satzung.
3. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 46/97 „Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III“, 2. Änderung (siehe Anlage 3) sowie der Umweltbericht (siehe Anlage 4) werden gebilligt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.
5. Der Bebauungsplan wurde gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 46/97 „Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III“, 2. Änderung als Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Mit der Amtlichen Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 46/97 „Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III“, 2. Änderung rechtskräftig.
Abstimmungsergebnis: - beschlossen
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Ö 10.4 | Neubesetzung des Aufsichtsrates der Technisches Landesmuseum Mecklenburg-Vorpommern gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH | VO/2021/3956 | |||||||||
Ö 10.5 | Durchführung eines freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs zur Gestaltung der Außenanlagen westlich der St- Georgen-Kirche | VO/2021/3962 | |||||||||
Ö 10.6 | Aufwandsentschädigung / Erfrischungsgelder für die Mitglieder der Wahlvorstände zur Bundes- und Landtagswahl am 26. September 2021 | VO/2021/3964 | |||||||||
Ö 10.7 | Annahme von Zuwendungen (Spenden) an die Hansestadt Wismar | VO/2021/3969 | |||||||||
Ö 11 | Anträge der Fraktionen/Bürgerschaftsmitglieder | ||||||||||
Ö 11.1 | Konzept zur Bewältigung der Wildschweinproblematik (CDU-Fraktion) | VO/2021/3851-02 | |||||||||
Ö 11.2 | Aufruf an den Vorstand der Sana Kliniken AG: Stopp der Kündigungspläne (SPD-Fraktion; CDU-Fraktion; Fraktion Liberale Liste - FDP; Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen; Fraktion FÜR-WISMAR-Forum; Fraktion DIE LINKE.) | VO/2021/3990 | |||||||||
Ö 11.3 | Prof. - Gottfried - Kiesow - Platz (Fraktion FÜR- WISMAR- Forum) | VO/2021/3970 | |||||||||
Ö 11.4 | Weihnachtssterne am Markt und an der Hafenpromenade (Fraktion FÜR-WISMAR-Forum) | VO/2021/3972 | |||||||||
Ö 11.5 | Erstellung einer Gehölzschutzsatzung für die Hansestadt Wismar (Fraktion Liberale Liste-FDP; Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen) | VO/2021/3973 | |||||||||
Ö 11.6 | Beratung zum Verkauf der Flurstücke an der Friedrich-Techen-Straße/ Krukower Feld im nichtöffentlichen Teil der Bürgerschaftssitzung. (Fraktion DIE LINKE.) | VO/2021/3975 | |||||||||
Ö 11.7 | Bebauungsplan für Flurstücke an Friedrich-Techen-Straße/ Krukower Feld (Fraktion DIE LINKE.) | VO/2021/3976 | |||||||||
Ö 11.8 | Wildtierschutz in der Hansestadt Wismar (Fraktion DIE LINKE.) | VO/2021/3977 | |||||||||
Ö 11.9 | Radfahren auf dem Marktplatz (Fraktion DIE LINKE.) | VO/2021/3978 | |||||||||
Ö 11.10 | Umwandlung der Willi-Schröder-Straße, im Stadtteil Wismar-Wendorf, in eine Einbahnstraße (Fraktion Liberale Liste - FDP; Torsten Born) | VO/2021/3980 | |||||||||
Ö 11.11 | Aufstellwände für Graffiti an der Skateranlage am Kagenmarkt (Dr. Bernhard Schubach; Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen; Fraktion FÜR WISMAR-Forum) | VO/2021/3983 | |||||||||
Ö 12 | Anfragen der Fraktionen/Bürgerschaftsmitglieder | ||||||||||
Ö 12.1 | Beseitigung von Gefahrenquellen im öffentlichen Raum der Hansestadt Wismar (Fraktion Liberale Liste - FDP; Torsten Born) | BA/2021/3979 | |||||||||
Ö 12.2 | Terminvergabe KFZ-Zulassungsstelle (CDU-Fraktion) | BA/2021/3984 | |||||||||
N 13 | Vorlagen, Anträge und Anfragen in nicht öffentlicher Sitzung | ||||||||||
N 13.1 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||||||
N 13.2 | Anschaffung eines Wechselladerfahrzeug für den Einsatz bei den Feuerwehren der Hansestadt Wismar | ||||||||||
N 13.3 | Sport- und Mehrzweckhalle, Bürgermeister-Haupt-Str. 31, 23966 Wismar, Brandschutztechnische Instandsetzung und Modernisierung, Vergabe von Bauleistungen | ||||||||||
Ö 14 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||||||
Ö 15 | Schließen der Sitzung | ||||||||||