Die Bürgerschaft stimmt auch der künftigen Übernahme der Aufgaben des Personenstandswesens für die amtsfreie Gemeinde Insel Poel durch die Hansestadt Wismar zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den als Anlage 1 beigefügten Entwurf der Neufassung der entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung unter Beachtung der ggf. noch folgenden Hinweise der Rechtsaufsichtsbehörde abzuschließen.
01.03.2021 - Verwaltungsausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bürgerschaft stimmt auch der künftigen Übernahme der Aufgaben des Personenstandswesens für die amtsfreie Gemeinde Insel Poel durch die Hansestadt Wismar zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den als Anlage 1 beigefügten Entwurf der Neufassung der entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung unter Beachtung der ggf. noch folgenden Hinweise der Rechtsaufsichtsbehörde abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
25.03.2021 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
Ö 10.5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bürgerschaft stimmt auch der künftigen Übernahme der Aufgaben des Personenstandswesens für die amtsfreie Gemeinde Insel Poel durch die Hansestadt Wismar zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den als Anlage 1 beigefügten Entwurf der Neufassung der entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung unter Beachtung der ggf. noch folgenden Hinweise der Rechtsaufsichtsbehörde abzuschließen.
Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen (UVgO/ CVgE M-V) über 125.000 € gemäß § 10 Absatz 5 Hauptsatzung
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