Gegenstand:
Sonderregelungen für Paket- und Zustelldienste im Fußgängerbereich der
Altstadt der Hansestadt Wismar
Fragen:
- Welche Sonderregelungen bestehen für Paket- und Zustelldienste im Fußgängerbereich der Altstadt der Hansestadt Wismar?
- Sind die Regelungen nach Auffassung der Stadtverwaltung ausreichend, um die Erreichbarkeit der Händler und Bewohner im Fußgängerbereich der Altstadt hinreichend zu gewährleisten?
- Entsprechen die Regelungen den üblichen Regelungen vergleichbarer Städte?
Die Anfrage wird vom Senator, Herrn Berkhahn, beantwortet.
Die öffentliche Sitzung ist um 19.57 Uhr geschlossen.
Die Nichtöffentlichkeit wird hergestellt.
Die nicht öffentliche Sitzung beginnt um 20.01 Uhr.