Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den Bereich Alter Hafen das
Verfahren zur 58. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
- Der Bereich der 58. Änderung des Flächennutzungsplanes wird wie folgt begrenzt:
im Nordwesten: vom Hafen Wismar
im Nordosten: vom Hafenbecken „Überseehafen“
im Südosten: von der Wasserstraße und der Kopenhagener Straße
im Südwesten: vom Hafenbecken „Alter Hafen“
- Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung: 58. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Umwandlung des Sondergebietes mit den Zweckbestimmungen
Ausstellungen, Kongress und Hotel sowie von Teilen des Gewerbegebietes im Bereich
Alter Hafen in Sondergebiet mit den Zweckbestimmungen Tourismus, Erholung,
Wissenschaft und Einzelhandel“
- Der Beschluss zur Aufstellung der 58. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2
Abs. 1 BauGB amtlich bekannt zu machen.
- Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist
von der Verwaltung durchzuführen.
- Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
und Abs. 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.
Die Vorlage kommt zur Abstimmung.