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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung durch den Vorsitzenden | ||||||
Ö 2 | Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 3 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 13.11.2013 | FuL/2013/045 | |||||
Ö 5 | Entgeltordnung für den öffentlichen Hafen ( kommunaler Hafen) der Hansestadt Wismar | VO/2013/0774 | |||||
Ö 6 | Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Wismar | VO/2013/0775 | |||||
Ö 7 | Änderung der Spielvergnügungssteuersatzung | VO/2013/0812 | |||||
Ö 8 | Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Regelung der sich aus der Einkreisung der Hansestadt Wismar in den Landkreis Nordwestmecklenburg ergebenden Rechtsfolgen - Vermögensauseinandersetzung gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuordnung der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landkreisneuordnungsgesetz ? LNOG M-V) vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 366) - | VO/2013/0815 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft stimmt dem Abschluss des als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Regelung der sich aus der Einkreisung der Hansestadt Wismar in den Landkreis Nordwestmecklenburg ergebenden Rechtsfolgen zu und ermächtigt den Bürgermeister, alle zum Vertragsschluss erforderlichen Erklärungen abzugeben. Diese Ermächtigung gilt auch für den Fall, dass eine notarielle Beurkundung einzelner Erklärungen zum Vertragsvollzug oder des gesamten Vertrages erforderlich wird.
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11.12.2013 - Finanz- und Liegenschaftsausschuss | |||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft stimmt dem Abschluss des als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Regelung der sich aus der Einkreisung der Hansestadt Wismar in den Landkreis Nordwestmecklenburg ergebenden Rechtsfolgen zu und ermächtigt den Bürgermeister, alle zum Vertragsschluss erforderlichen Erklärungen abzugeben. Diese Ermächtigung gilt auch für den Fall, dass eine notarielle Beurkundung einzelner Erklärungen zum Vertragsvollzug oder des gesamten Vertrages erforderlich wird. Herr Wellmann führt in den Inhalt der Vorlage ein.
Nachstehende Themen werden angesprochen:
– Benennung der einzelnen Objekte (Übertragung auf den LK) – Verwaltungsvermögen – Einführung Doppik – § 12 Rettungsdienst
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 8 Nein Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 |
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19.12.2013 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||
Ö 8.16 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft stimmt dem Abschluss des als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Regelung der sich aus der Einkreisung der Hansestadt Wismar in den Landkreis Nordwestmecklenburg ergebenden Rechtsfolgen zu und ermächtigt den Bürgermeister, alle zum Vertragsschluss erforderlichen Erklärungen abzugeben. Diese Ermächtigung gilt auch für den Fall, dass eine notarielle Beurkundung einzelner Erklärungen zum Vertragsvollzug oder des gesamten Vertrages erforderlich wird.
Begründung: Bürgermeister, Herr Beyer
Die Vorlage kommt zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: – einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 33 Nein Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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N 9 | Verkauf des Hausgrundstückes Ulmenstraße 13 | ||||||
N 10 | Sonstiges | ||||||