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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung durch den Vorsitzenden | ||||||
Ö 2 | Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 3 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 08.05.2013 | FuL/2013/040 | |||||
Ö 5 | Abschluss eines Wasserkonzessionsvertrages im Stadtgebiet mit der Stadtwerke Wismar GmbH für die Zeit vom 22.12.2015 bis zum 21.12.2035 | VO/2013/0699 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: Dem Abschluss des Konzessionsvertrages Wasser über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege und die dem öffentlichen Gemeingebrauch gewidmeten Grünflächen der Hansestadt Wismar zum Bau und Betrieb eines Wasserversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung im Gebiet der Hansestadt Wismar wird entsprechend dem vorliegenden Vertragsangebot (Anlage 1) mit den Stadtwerken Wismar GmbH zugestimmt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Vertrag (Anlage 1) mit der Stadtwerke Wismar GmbH abzuschließen.
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04.06.2013 - Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe | |||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: Dem Abschluss des Konzessionsvertrages Wasser über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege und die dem öffentlichen Gemeingebrauch gewidmeten Grünflächen der Hansestadt Wismar zum Bau und Betrieb eines Wasserversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung im Gebiet der Hansestadt Wismar wird entsprechend dem vorliegenden Vertragsangebot (Anlage 1) mit den Stadtwerken Wismar GmbH zugestimmt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Vertrag (Anlage 1) mit der Stadtwerke Wismar GmbH abzuschließen.
Wortmeldungen: Herr Rakow, Frau Sturbeck, Herr Vehlhaber
Der Ausschussvorsitzende bittet Herrn Vehlhaber um einige Ausführungen zur Vorlage.
Der bestehende Wasserkonzessionsvertrag läuft in 2015 aus und gemäß der vertraglichen Regelungen hat sich die Hansestadt Wismar zwei Jahre vor Vertragsablauf zu erklären, ob der Vertrag erneuert werden soll. Dieser soll dann für einen Zeitraum von 20 Jahren (bis 2035) gelten. Als gesetzliche Grundlage findet die Konzessionsabgabenordnung aus dem Jahr 1941 Anwendung.
Herr Rakow erkundigt sich, ob auch höhere Sätze für die zu zahlenden Konzessionsabgaben vereinbart werden können.
Dies wird durch Herrn Vehlhaber verneint. Ein höherer Betrag ist gemäß Konzessionsabgabenordnung nicht zulässig. Der Satz von 12 v.H. wurde bereits im derzeit gültigen Konzessionsvertrag festgelegt.
Frau Sturbeck fragt nach der maximalen Laufzeit für den Abschluss eines solchen Vertrages.
Dieser beträgt, wie im Vertragsentwurf vorgesehen, 20 Jahre.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen Ja-Stimmen: 6 Nein Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 |
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12.06.2013 - Finanz- und Liegenschaftsausschuss | |||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: Dem Abschluss des Konzessionsvertrages Wasser über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege und die dem öffentlichen Gemeingebrauch gewidmeten Grünflächen der Hansestadt Wismar zum Bau und Betrieb eines Wasserversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung im Gebiet der Hansestadt Wismar wird entsprechend dem vorliegenden Vertragsangebot (Anlage 1) mit den Stadtwerken Wismar GmbH zugestimmt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Vertrag (Anlage 1) mit der Stadtwerke Wismar GmbH abzuschließen.
Wortmeldungen: Herr Ballentin, Herr Wellmann Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 8 Nein Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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27.06.2013 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||
Ö 8.3 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: Dem Abschluss des Konzessionsvertrages Wasser über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege und die dem öffentlichen Gemeingebrauch gewidmeten Grünflächen der Hansestadt Wismar zum Bau und Betrieb eines Wasserversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung im Gebiet der Hansestadt Wismar wird entsprechend dem vorliegenden Vertragsangebot (Anlage 1) mit den Stadtwerken Wismar GmbH zugestimmt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Vertrag (Anlage 1) mit der Stadtwerke Wismar GmbH abzuschließen.
Wortmeldung: Frau Strubeck
Die Vorlage VO/2013/0699 kommt zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: - einstimmig beschlossen
Enthaltung: 1 |
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Ö 6 | Grundsatzbeschluss zur Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen für die Abfertigung von Kreuzfahrtschiffen im Alten Hafen | VO/2013/0712 | |||||
N 7 | Verkauf des Grundstücks Rudolf-Breitscheid-Straße 47a | ||||||
N 8 | Sonstiges | ||||||