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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung durch den Vorsitzenden | ||||||
Ö 2 | Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 3 | Genehmigung der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 03.09.2013 | WirtA/2013/038 | |||||
Ö 5 | 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 | VO/2013/0756 | |||||
Ö 6 | Hafenbenutzungsordnung der Hansestadt Wismar | VO/2013/0753 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft empfiehlt dem Bürgermeister die Inkraftsetzung der als Anlage beigefügten Hafenbenutzungsordnung der Hansestadt Wismar.
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01.10.2013 - Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe | |||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft empfiehlt dem Bürgermeister die Inkraftsetzung der als Anlage beigefügten Hafenbenutzungsordnung der Hansestadt Wismar.
Wortmeldungen: Frau Berger, Herr Rakow Herr Brosig, Herr Forst
Herr Brosig informiert die Ausschussmitglieder über die Hafenbenutzungsordnung. Dabei handelt es sich um eine ordnungsrechtliche Anordnung gemäß § 8 II Hafenverordnung M-V. Es ist eine Aufgabe des Bürgermeisters im übertragenen Wirkungskreis. Hinsichtlich der Verkaufskutter im Alten Hafen wird derzeit ein Auswahlverfahren vorbereitet. Es sind 4 Liegeplätze vorgesehen, jedoch gibt es bereits 5 Interessenten, von denen die Verwaltung Kenntnis hat.
Herr Forst ergänzt, dass die Hafenbenutzungsordnung mit dem Seehafen Wismar abgestimmt wurde.
Frau Berger bittet um nähere Erläuterungen zu den Auswahlkriterien für die Vergabe eines Verkaufsliegeplatzes im Alten Hafen.
Herr Forst führt hierzu aus, dass der 4-jährige Zeitraum von 2014 – 2018 als angemessen angesehen wird, da u.a. mit der Herrichtung des Verkaufskutters hohe Investitionen verbunden sind und die hierfür eingesetzten Mittel nur über einen längeren Zeitraum refinanziert werden können. Es wird angestrebt, eine Vielfalt an angebotenen Produkten zu erzielen. Das Kriterium Nr. 3 „Nur ein Verkaufskutter je Bewerber ist zulässig/ keine wirtschaftliche Identität zwischen Bewerbern“ bedeutet, dass sich nicht der gleiche Interessent einmal als Privatperson und einmal als Unternehmen (z.B. GmbH) bewirbt. Zu den in der Anlage 4 genannten Kriterien wurde eine Bewertungsskala von 1 – 5 entwickelt.
Herr Rakow fragt, welcher Personenkreis bei der Bewerberauswahl mit einbezogen wird.
Hierfür werden die Fachabteilungen mit einbezogen. Darunter z.B. das Bauamt, Abteilung Sanierung und Denkmalschutz; Ordnungsamt, Hafen- und Seemannsamt; Amt für zentrale Dienste, Abteilung Liegenschaften.
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.
Der Ausschussvorsitzende lässt über die Empfehlung zur Vorlage abstimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen Ja-Stimmen: 9 Nein Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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07.10.2013 - Verwaltungsausschuss | |||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft empfiehlt dem Bürgermeister die Inkraftsetzung der als Anlage beigefügten Hafenbenutzungsordnung der Hansestadt Wismar.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 9 Nein Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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24.10.2013 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||
Ö 9.6 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft empfiehlt dem Bürgermeister die Inkraftsetzung der als Anlage beigefügten Hafenbenutzungsordnung der Hansestadt Wismar.
Begründung: Senator, Herr Berkhahn
Wortmeldungen: Frau Prof. Dr. Mönch-Kalina; Senator, Herr Berkhahn; Herr Manthey; Senator, Herr Berkhahn
Die Vorlage kommt zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: - beschlossen
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Ö 7 | Sonstiges | ||||||