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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Begrüßung durch den Vorsitzenden | ||||||||||
Ö 2 | Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||
Ö 3 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 09.11.2020 | BuSA/2020/113 | |||||||||
Ö 5 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 8/91 "Lembkenhof", 1. Änderung, Einstellung des Aufstellungsverfahrens sowie Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 26.04.2012 | VO/2020/3739 | |||||||||
Ö 6 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 8/91 "Lembkenhof", 1. Änderung, Aufstellungsbeschluss | VO/2020/3740 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung der 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 8/91 „Lembkenhof“, um für den Teilbereich MI 5 (Grundstück der Firma Lidl) die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Vergrößerung der Verkaufsraumfläche zu schaffen. Das Planänderungsverfahren wird gemäß § 13a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ durchgeführt.
2. Der Bereich der Änderung des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: im Norden: durch die Sporthalle der Gewerbeschule im Osten: durch die Wohnbebauung der Straße Am Lembkenhof im Süden: durch die Lübsche Straße im Westen: durch die Werftstraße (siehe Anlage 1 – Geltungsbereich schraffiert dargestellt)
3. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8/91 „Lembkenhof- Teilbereich großflächiger Einzelhandel mit Wohn- und Bürokomplex“.
4. Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung zum Bebauungsplan ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die 1. Änderung zum Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.
5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige TÖB-Beteiligung) kann gemäß § 13a(2) BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Pkt. 1 BauGB abgesehen werden. In diesem Fall ist bei der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB darüber zu informieren, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
7. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 8/91, 1. Änderung entsprechend Anlage 3 mit der Lidl Vertriebs-GmbH & Co KG, Rostock, zu schließen.
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14.12.2020 - Bau- und Sanierungsausschuss | |||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung der 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 8/91 „Lembkenhof“, um für den Teilbereich MI 5 (Grundstück der Firma Lidl) die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Vergrößerung der Verkaufsraumfläche zu schaffen. Das Planänderungsverfahren wird gemäß § 13a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ durchgeführt.
2. Der Bereich der Änderung des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: im Norden: durch die Sporthalle der Gewerbeschule im Osten: durch die Wohnbebauung der Straße Am Lembkenhof im Süden: durch die Lübsche Straße im Westen: durch die Werftstraße (siehe Anlage 1 – Geltungsbereich schraffiert dargestellt)
3. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8/91 „Lembkenhof- Teilbereich großflächiger Einzelhandel mit Wohn- und Bürokomplex“. 4. Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung zum Bebauungsplan ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die 1. Änderung zum Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.
5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige TÖB-Beteiligung) kann gemäß § 13a(2) BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Pkt. 1 BauGB abgesehen werden. In diesem Fall ist bei der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB darüber zu informieren, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
7. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 8/91, 1. Änderung entsprechend Anlage 3 mit der Lidl Vertriebs-GmbH & Co KG, Rostock, zu schließen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
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17.12.2020 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||||||
Ö 10.7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung der 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 8/91 „Lembkenhof“, um für den Teilbereich MI 5 (Grundstück der Firma Lidl) die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Vergrößerung der Verkaufsraumfläche zu schaffen. Das Planänderungsverfahren wird gemäß § 13a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ durchgeführt.
2. Der Bereich der Änderung des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: im Norden: durch die Sporthalle der Gewerbeschule im Osten: durch die Wohnbebauung der Straße Am Lembkenhof im Süden: durch die Lübsche Straße im Westen: durch die Werftstraße (siehe Anlage 1 – Geltungsbereich schraffiert dargestellt)
3. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8/91 „Lembkenhof- Teilbereich großflächiger Einzelhandel mit Wohn- und Bürokomplex“.
4. Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung zum Bebauungsplan ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die 1. Änderung zum Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.
5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige TÖB-Beteiligung) kann gemäß § 13a(2) BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Pkt. 1 BauGB abgesehen werden. In diesem Fall ist bei der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB darüber zu informieren, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
7. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 8/91, 1. Änderung entsprechend Anlage 3 mit der Lidl Vertriebs-GmbH & Co KG, Rostock, zu schließen.
Abstimmungsergebnis: - beschlossen
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Ö 7 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 46/97 "Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III", 2. Änderung Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB | VO/2020/3656 | |||||||||
Ö 8 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 69/08 "Südöstlicher Altstadtrand", 1. Änderung Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB | VO/2020/3714 | |||||||||
Ö 9 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 10/91 "Gewerbegebiet Dargetzow", 6. Änderung Abwägungs- und Satzungsbeschluss | VO/2020/3713 | |||||||||
Ö 10 | Weiterentwicklung des Marktplatzes der Hansestadt Wismar (verwiesen aus der Bürgerschaftssitzung vom 26.11.2020 in den Bau- und Sanierungsausschuss) | VO/2020/3615 | |||||||||
Ö 11 | Sonstiges; u. a. - Aufgabenabgrenzung/Überschneidungen Bau- und Sanierungsausschuss/Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe) - Verkehrssituation Müggenburg - Verkehrssituation Kastanienallee und Greeser Weg | ||||||||||
N 12 | Sport- und Mehrzweckhalle, Bürgermeister-Haupt-Str. 31, 23966 Wismar, Brandschutztechnische Instandsetzung und Modernisierung, Vergabe von Bauleistungen | ||||||||||
N 13 | Sport- und Mehrzweckhalle, Bürgermeistetr-Haupt-Str. 31, 23966 Wismar; Brandschutztechnische Instandsetzung und Modernisierung; Vergabe von Bauleistungen/ Los 16 Starkstrom- und Fernmeldeanlagen/ Az.: ÖA 21/2020 | ||||||||||
N 14 | Förderung der Maßnahmen der Volumenräumung für die Kampfmittelfreigabe und der Bodendenkmalpflege auf dem Grundstück Kellerstraße 1 | ||||||||||
N 15 | Einvernehmen der Gemeinde | ||||||||||
N 16 | Informationen/Verschiedenes | ||||||||||