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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Begrüßung durch den Vorsitzenden | ||||||||||
Ö 2 | Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||
Ö 3 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 09.06.2020 | BuSA/2020/105 | |||||||||
Ö 5 | Einsatz von Städtebaufördermitteln für die Instandsetzung der St. Nikolai-Kirche | VO/2020/3578 | |||||||||
Ö 6 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 10/91 "Gewerbegebiet Dargetzow", 6. Änderung Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB | VO/2020/3555 | |||||||||
Ö 7 | Benennung von Straßennamen im "Wohn-und Mischgebiet Lembkenhof" und im "Gewerbegebiet Wismar West II" | VO/2020/3540 | |||||||||
Ö 8 | Ampelschaltungen für Fußgänger verbessern | VO/2020/3440 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Bürgermeister wird gebeten die Dauer der Grünphasen für Fußgänger an den Kreuzungen Schweriner Straße/Dahlmannstraße und Lübsche Straße/Richard-Wagner-Straße zu prüfen und gegebenenfalls an die Bedürfnisse der Fußgänger anzupassen.
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25.06.2020 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||||||
Ö 13.1 - Verweisung in einen Ausschuss | |||||||||||
10.08.2020 - Bau- und Sanierungsausschuss | |||||||||||
Ö 8 - zur Kenntnis genommen | |||||||||||
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Ö 9 | Beitritt der Hansestadt Wismar zur "Arbeitsgemeinschaft für fahrradfreundliche und fußgängerfreundliche Kommunen Mecklenburg-Vorpommenr e.V. (AGFK MV). | VO/2020/3575 | |||||||||
Ö 10 | Sonstiges (- Einrichtung eines Shuttle Verkehrs zur Entlastung der Verkehrssituation im Zusammenhang mit der Baumaßnahme Poeler Straße (VO/2020/3449; VO/2020/3449-01)) | ||||||||||
N 11 | Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Schaffung einer optimalen verkehrlichen Anbindung des zukünftigen Penny-Marktes im Stadtteil Friedenshof I der Hansestadt Wismar entlang der Hans-Grundig-Straße | ||||||||||
N 12 | Einsatz von Städtebaufördermitteln für die Instandsetzung der Heiligen-Geist-Kirche | ||||||||||
N 13 | Förderung der Kampfmittelräumung im Bereich des Bauvorhabens Schatterau 44, 46, 48 - Neubau eines Wohngebäudes mit 9 Wohneinheiten | ||||||||||
N 14 | Einvernehmen der Gemeinde | ||||||||||
N 15 | Informationen/Verschiedenes | ||||||||||