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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Begrüßung durch den Vorsitzenden | ||||||||||
Ö 2 | Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||
Ö 3 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 09.03.2020 | BuSA/2020/102 | |||||||||
Ö 5 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 59. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von gemischter Baufläche in Wohnbaufläche im Bereich Schwanzenbusch/Nord", Abwägung und Abschließender Beschluss | VO/2020/3442 | |||||||||
Ö 6 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 34/94 "Wohn-, Misch- und Gewerbegebiet Schwanzenbusch /Nord", 2. Änderung, Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB | VO/2020/3443 | |||||||||
Ö 7 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar 49. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Wohnbaufläche und Grünflächen in gewerbliche Baufläche, Grünflächen und Flächen für die Abwasserbeseitigung im Bereich Kritzowburg West - Dargetzow" Abwägungsbeschluss und Abschließender Beschluss | VO/2019/3191 | |||||||||
Ö 8 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 60/03 "Gewerbegebiet Kritzowburg" Abwägungs- und Satzungsbeschluss | VO/2019/3275 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit aus den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 60/03 „Gewerbegebiet Kritzowburg“ mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen von
Landrätin als Straßenbaulastträgerin Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Nordwestmecklenburg, Stabsstelle Wirtschafts- und Regionalentwicklung Landrätin als Kataster- und Vermessungsamt Landkreis Nordwestmecklenburg Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abteilung Landwirtschaft/ EU- Förderangelegenheiten Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abteilung Naturschutz, Wasser und Boden Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft Bürgermeister als untere Brandschutzbehörde Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V als obere Behörde für Bodendenkmalschutz Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg Eisenbahn-Bundesamt Bürgermeister als Straßenbaulastträger Hansestadt Wismar Deutsche Telekom Technik GmbH
berücksichtigt werden,
von
Landrätin als untere Wasserbehörde Landrätin als untere Naturschutzbehörde Landkreis Nordwestmecklenburg, SG Bauleitplanung Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde und untere Behörde für Bodendenkmalschutz Wasser- und Bodenverband „Wallensteingraben-Küste“ Landrätin als untere Abfallbehörde und untere Bodenschutzbehörde Stadtwerke Wismar GmbH Deutsche Bahn AG, DB Immobilien – Region Ost Deutsche Bahn AG, DB Netze Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb Wismar (EVB), Bereich Entwässerung und Straßenunterhaltung
teilweise berücksichtigt werden
und von
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie
nicht berücksichtigt werden.
Weitere Hinweise von Behörden und Nachbargemeinden werden zur Kenntnis genommen
(Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Beteiligungen der Behörden und der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB sowie den Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar nimmt zur Kenntnis, dass während der Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB keine Anregungen oder Hinweise seitens der Bürgerinnen und Bürger geäußert wurden.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 60/03 „Gewerbegebiet Kritzowburg“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2) als Satzung.
3. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 60/03 „Gewerbegebiet Kritzowburg“ (siehe Anlage 3) wird gebilligt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 60/03 „Gewerbegebiet Kritzowburg“ nach Wirksamkeit der im Parallelverfahren aufgestellten 49. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Wohnbaufläche und Grünflächen in gewerbliche Baufläche, Grünflächen und Flächen für die Abwasserbeseitigung im Bereich Kritzowburg West - Dargetzow“ gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 60/03 „Gewerbegebiet Kritzowburg“ rechtskräftig.
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11.05.2020 - Bau- und Sanierungsausschuss | |||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit aus den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 60/03 „Gewerbegebiet Kritzowburg“ mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen von
Landrätin als Straßenbaulastträgerin Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Nordwestmecklenburg, Stabsstelle Wirtschafts- und Regionalentwicklung Landrätin als Kataster- und Vermessungsamt Landkreis Nordwestmecklenburg Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abteilung Landwirtschaft/ EU- Förderangelegenheiten Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abteilung Naturschutz, Wasser und Boden Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft Bürgermeister als untere Brandschutzbehörde Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V als obere Behörde für Bodendenkmalschutz Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg Eisenbahn-Bundesamt Bürgermeister als Straßenbaulastträger Hansestadt Wismar Deutsche Telekom Technik GmbH
berücksichtigt werden,
von
Landrätin als untere Wasserbehörde Landrätin als untere Naturschutzbehörde Landkreis Nordwestmecklenburg, SG Bauleitplanung Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde und untere Behörde für Bodendenkmalschutz Wasser- und Bodenverband „Wallensteingraben-Küste“ Landrätin als untere Abfallbehörde und untere Bodenschutzbehörde Stadtwerke Wismar GmbH Deutsche Bahn AG, DB Immobilien – Region Ost Deutsche Bahn AG, DB Netze Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb Wismar (EVB), Bereich Entwässerung und Straßenunterhaltung
teilweise berücksichtigt werden
und von
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie
nicht berücksichtigt werden.
Weitere Hinweise von Behörden und Nachbargemeinden werden zur Kenntnis genommen
(Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Beteiligungen der Behörden und der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB sowie den Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar nimmt zur Kenntnis, dass während der Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB keine Anregungen oder Hinweise seitens der Bürgerinnen und Bürger geäußert wurden.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 60/03 „Gewerbegebiet Kritzowburg“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2) als Satzung.
3. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 60/03 „Gewerbegebiet Kritzowburg“ (siehe Anlage 3) wird gebilligt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 60/03 „Gewerbegebiet Kritzowburg“ nach Wirksamkeit der im Parallelverfahren aufgestellten 49. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Wohnbaufläche und Grünflächen in gewerbliche Baufläche, Grünflächen und Flächen für die Abwasserbeseitigung im Bereich Kritzowburg West - Dargetzow“ gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 60/03 „Gewerbegebiet Kritzowburg“ rechtskräftig.
Die Vorlage kommt zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
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28.05.2020 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||||||
Ö 15.2 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit aus den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 60/03 „Gewerbegebiet Kritzowburg“ mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen von
Landrätin als Straßenbaulastträgerin Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Nordwestmecklenburg, Stabsstelle Wirtschafts- und Regionalentwicklung Landrätin als Kataster- und Vermessungsamt Landkreis Nordwestmecklenburg Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abteilung Landwirtschaft/ EU-Förderangelegenheiten Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abteilung Naturschutz, Wasser und Boden Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft Bürgermeister als untere Brandschutzbehörde Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V als obere Behörde für Bodendenkmalschutz Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg Eisenbahn-Bundesamt Bürgermeister als Straßenbaulastträger Hansestadt Wismar Deutsche Telekom Technik GmbH
berücksichtigt werden,
von
Landrätin als untere Wasserbehörde Landrätin als untere Naturschutzbehörde Landkreis Nordwestmecklenburg, SG Bauleitplanung Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde und untere Behörde für Bodendenkmalschutz Wasser- und Bodenverband „Wallensteingraben-Küste“ Landrätin als untere Abfallbehörde und untere Bodenschutzbehörde Stadtwerke Wismar GmbH Deutsche Bahn AG, DB Immobilien – Region Ost Deutsche Bahn AG, DB Netze Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb Wismar (EVB), Bereich Entwässerung und Straßenunterhaltung
teilweise berücksichtigt werden
und von
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie
nicht berücksichtigt werden.
Weitere Hinweise von Behörden und Nachbargemeinden werden zur Kenntnis genommen
(Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Beteiligungen der Behörden und der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB sowie den Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar nimmt zur Kenntnis, dass während der Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB keine Anregungen oder Hinweise seitens der Bürgerinnen und Bürger geäußert wurden.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 60/03 „Gewerbegebiet Kritzowburg“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2) als Satzung.
3. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 60/03 „Gewerbegebiet Kritzowburg“ (siehe Anlage 3) wird gebilligt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 60/03 „Gewerbegebiet Kritzowburg“ nach Wirksamkeit der im Parallelverfahren aufgestellten 49. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Wohnbaufläche und Grünflächen in gewerbliche Baufläche, Grünflächen und Flächen für die Abwasserbeseitigung im Bereich Kritzowburg West - Dargetzow“ gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 60/03 „Gewerbegebiet Kritzowburg“ rechtskräftig.
Abstimmungsergebnis: - beschlossen
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Ö 9 | Bauleitplanungder Hansestadt Wismar, 54. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von gewerblichen Bauflächen, Fläche für Ver- und Entsorgung, Grünfläche und Flächen für die Landwirtschaft in sonstige Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen Einkaufszentrum, Wohnmobilstellplatz und öffentlicher Parkplatz, gemischte Baufläche, Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Drewes Wäldchen", Entwurfs- und Auslegungsbeschluss | VO/2020/3435 | |||||||||
Ö 10 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 68/17 "Sondergebiet Einkaufszentrum, Sondergebiet Wohnmobilstellplatz, öffentlicher Parkplatz, Mischgebiet und Wohngebiet am Drewes Wäldchen", Entwurfs- und Auslegungsbeschluss | VO/2020/3436 | |||||||||
Ö 11 | Rahmenplan Stadt-Umland-Raum Wismar - Beschluss zur Fortschreibung des Rahmenplans für den Stadt-Umland-Raum Wismar, Teilkonzept Wohnbauentwicklung bis 2030 ((verwiesen aus der Sitzung des Hauptausschusses am 15.04.2020 in den Bau- und Sanierungsausschuss)) | VO/2020/3438 | |||||||||
Ö 12 | Sonstiges (u. a. - Antrag der CDU-Fraktion Thema: "Änderung B-Plan Nr. 71/08") - Antrag Bündnis 90/Die Grünen Thema: "Bau eines beidseitigen Radweges an der Phillip-Müller-Straße" (VO/2019/3093; VO/2019/3093-01)) | ||||||||||
N 13 | Vergabe von Bauleistungen über 250.000 € gemäß §10 (5) Hauptsatzung; Sanierung Fritz-Reuter-Schule, Los 51 - Aussenanlagen | ||||||||||
N 14 | Abschluss eines Erschließungsvertrages für das Gebiet der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34/94 "Schwanzenbusch-Nord" | ||||||||||
N 15 | Einvernehmen der Gemeinde | ||||||||||
N 16 | Informationen/Verschiedenes | ||||||||||