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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||
Ö 2 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung | ||||||||||
Ö 4 | Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||||||
Ö 5 | Personelle Veränderungen in den Ausschüssen | ||||||||||
Ö 6 | Änderungsanträge zur Tagesordnung | ||||||||||
Ö 7 | Protokoll über die vorhergehende Sitzung der Bürgerschaft vom 26.11.2020 | BS/2020/200 | |||||||||
Ö 8 | Mitteilungen der Präsidentin | ||||||||||
Ö 9 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||||||
Ö 10 | Vorlagen des Bürgermeisters | ||||||||||
Ö 10.1 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar; Bebauungsplan Nr. 46/97 "Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III", 2. Änderung; Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB | VO/2020/3656 | |||||||||
Ö 10.2 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar; Bebauungsplan Nr. 10/91 "Gewerbegebiet Dargetzow", 6. Änderung Abwägungs- und Satzungsbeschluss | VO/2020/3713 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden aus der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 6. Änderung mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise und Anregungen von
Landkreis Nordwestmecklenburg, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung und Planen Landrätin als untere Naturschutzbehörde Landrätin als untere Abfallbehörde Landrätin als untere Bodenschutzbehörde Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V Stadtwerke Wismar GmbH
berücksichtigt werden.
(Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Öffentlichkeit im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Hinweise oder Anregungen vorgebracht wurden.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 6. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2) als Satzung.
3. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 6. Änderung (siehe Anlage 3) wird gebilligt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.
5. Der Bebauungsplan wurde gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 6. Änderung als Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Amtlichen Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 10/91, 6. Änderung rechtskräftig.
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14.12.2020 - Bau- und Sanierungsausschuss | |||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden aus der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 6. Änderung mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise und Anregungen von
Landkreis Nordwestmecklenburg, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung und Planen Landrätin als untere Naturschutzbehörde Landrätin als untere Abfallbehörde Landrätin als untere Bodenschutzbehörde Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V Stadtwerke Wismar GmbH
berücksichtigt werden.
(Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Öffentlichkeit im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Hinweise oder Anregungen vorgebracht wurden.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 6. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2) als Satzung.
3. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 6. Änderung (siehe Anlage 3) wird gebilligt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.
5. Der Bebauungsplan wurde gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 6. Änderung als Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Amtlichen Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 10/91, 6. Änderung rechtskräftig.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
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17.12.2020 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||||||
Ö 10.2 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden aus der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 6. Änderung mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise und Anregungen von
Landkreis Nordwestmecklenburg, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung und Planen Landrätin als untere Naturschutzbehörde Landrätin als untere Abfallbehörde Landrätin als untere Bodenschutzbehörde Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V Stadtwerke Wismar GmbH
berücksichtigt werden.
(Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Öffentlichkeit im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Hinweise oder Anregungen vorgebracht wurden.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 6. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2) als Satzung.
3. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 6. Änderung (siehe Anlage 3) wird gebilligt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.
5. Der Bebauungsplan wurde gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 6. Änderung als Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Amtlichen Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 10/91, 6. Änderung rechtskräftig.
Abstimmungsergebnis: - beschlossen
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Ö 10.3 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar; Bebauungsplan Nr. 69/08 "Südöstlicher Altstadtrand", 1. Änderung Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB | VO/2020/3714 | |||||||||
Ö 10.4 | Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Ortsfeuerwehr "Altstadt" der Freiwilligen Feuerwehr Wismar | VO/2020/3715 | |||||||||
Ö 10.5 | Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek der Hansestadt Wismar | VO/2020/3737 | |||||||||
Ö 10.6 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 8/91 "Lembkenhof", 1. Änderung, Einstellung des Aufstellungsverfahrens sowie Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 26.04.2012 | VO/2020/3739 | |||||||||
Ö 10.7 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 8/91 "Lembkenhof", 1. Änderung, Aufstellungsbeschluss | VO/2020/3740 | |||||||||
Ö 10.8 | Hauptsatzung der Hansestadt Wismar | VO/2020/3745-01 | |||||||||
Ö 10.9 | Aufechterhaltung der Gremienarbeit während der SARS-CoV-2-Pandemie | VO/2020/3749 | |||||||||
Ö 10.10 | Annahme von Zuwendungen (Spenden) an die Hansestadt Wismar | VO/2020/3750 | |||||||||
Ö 11 | Anträge der Fraktionen/Bürgerschaftsmitglieder | ||||||||||
Ö 11.1 | Welterbebeirat (Fraktion Liberale Liste - FDP) | VO/2020/3729 | |||||||||
Ö 11.2 | Evaluation Erleichterungen Gastronomie und Einzelhandel (Interfraktionell: Fraktion Liberale Liste - FDP; CDU-Fraktion) | VO/2020/3754 | |||||||||
Ö 11.3 | Fortschreibung des Nachteilsausgleichs für die Wismarer Gastronomie und Einzelhandel (SPD-Fraktion) | VO/2020/3744 | |||||||||
Ö 11.4 | Fraktionsmittel für Öffentlichkeitsarbeit der Bürgerschaft (Interfraktionell: Fraktion FÜR-WISMAR-Forum; CDU-Fraktion) | VO/2020/3751 | |||||||||
Ö 11.5 | Schaffung eines zusätzlichen Instrumentes zur Bürgerbeteiligung (Interfraktionell: SPD-Fraktion; CDU-Fraktion; Fraktion DIE LINKE.) | VO/2020/3752 | |||||||||
Ö 11.6 | Aussetzung der Erhebung von Parkgebühren. (Fraktion DIE LINKE.) | VO/2020/3753 | |||||||||
Ö 12 | Anfragen der Fraktionen/Bürgerschaftsmitglieder | ||||||||||
N 13 | Vorlagen, Anträge und Anfragen in nicht öffentlicher Sitzung | ||||||||||
N 13.1 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||||||
N 13.2 | Abschluss eines Vertrags über Veranstaltung des Schwedenfestes | ||||||||||
N 13.3 | Sport- und Mehrzweckhalle, Bürgermeister-Haupt-Str. 31, 23966 Wismar, Brandschutztechnische Instandsetzung und Modernisierung, Vergabe von Bauleistungen | ||||||||||
N 13.4 | Förderung der Maßnahmen der Volumenräumung für die Kampfmittelfreigabe und der Bodendenkmalpflege auf dem Grundstück Kellerstraße 1 | ||||||||||
N 13.5 | Vergabe des Grundstückes Schulstraße 14 in Erbbaurecht | ||||||||||
N 13.6 | Ergebnis der öffentlichen Ausschreibung zum Verkauf des Löwe Speichers, Stockholmer Straße 14, Gemarkung Wismar, Flur 1, Flurstücke 3611/293, 3611/295, 3611/290 und 3609/3. Entscheidung zur Anhandgabe an den Bieter mit der höchsten Bewertung zur Weiterentwicklung des Konzeptes für die zukünftige Nutzung mit Kaufoption | ||||||||||
N 13.7 | Sport- und Mehrzweckhalle, Bürgermeister-Haupt-Str. 31, 23966 Wismar; Brandschutztechnische Instandsetzung und Modernisierung; Vergabe von Bauleistungen/ Los 16 Starkstrom- und Fernmeldeanlagen/ Az.: ÖA 21/2020 | ||||||||||
Ö 14 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||||||
Ö 15 | Schließen der Sitzung | ||||||||||