Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft bekennt sich zum Tourismus, zum Einzelhandel und zur Gastronomie in der Hanse- und Weltkulturerbestadt Wismar und anerkennt die infolge der Beschränkungen der Corona-Pandemie eingetretenen Probleme für die Unternehmen und Beschäftigten dieser Branchen.
Die Bürgerschaft erklärt, für eine Übergangszeit bis zum 31.12.2020, auf Antrag Lockerungen der Regelungen der Sondernutzungssatzung und, soweit erforderlich, der Gestaltungssatzung zuzulassen.
Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, Vorschläge zu unterbreiten, wie die Ausnahmen von einzelnen Bestimmungen der Sondernutzungssatzung und Gestaltungssatzung rechtlich geregelt werden können und wie diese bei haushalterischen Auswirkungen ggf. gegenfinanziert werden könnten.
Folgende Eckpunkte sollten hierbei Berücksichtigung finden:
- Absenkung der Sondernutzungsentgelte
- Ausweitung von Außenflächen, sofern verkehrsrechtlich zulässig, um mehr Gäste und Kunden bedienen zu können
- Lockerungen hinsichtlich Auslagen für den Einzelhandel, sofern verkehrsrechtlich zulässig