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Tagesordnung - Sitzung des Eigenbetriebsausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Eigenbetriebsausschusses
Gremium: Eigenbetriebsausschuss
Datum: Di, 03.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:58 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 28, Schulungsraum
Ort: Am Markt 1, 23966 Wismar

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung durch die Vorsitzende      
Ö 2  
Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Beschlussfassung über die Tagesordnung      
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 06.08.2019  
EgbA/2019/070  
     
   
Ö 5  
Feststellung des Jahresabschlusses 2018 für den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar  
VO/2019/3179  
Ö 6  
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 der Seniorenheime der Hansestadt Wismar  
VO/2019/3181  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschluss:

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der BRB Revision und Beratung KG Steuerberatungs-und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss zum 31.12.2018  und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 des Eigenbetriebes Seniorenheime der Hansestadt Wismar mit der in der Bilanz ausgewiesenen Bilanzsumme von 26.173.858,74 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 399.233,07 € fest.

 

  1. Der Lagebericht wird genehmigt.

 

  1. Das Jahresergebnis in Höhe von 399.233,07 € soll wie folgt verwendet werden:

 

-          Einstellung in die Rücklage für steuerbegünstigte satzungsmäßige

Zwecke gem. § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (zweckgebundene Rücklage)  267.733,07€

-          Einstellung in die freie Rücklage gem. § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO    81.500,00€

-          zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke werden an die HWI

weitergegeben          50.000,00€

 

Die Hansestadt Wismar verpflichtet sich, die Verwendung der Zuwendungen der Seniorenheime der Hansestadt Wismar für gemeinnützige Zwecke nachzuweisen.

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleiterin für das Wirtschaftsjahr 2018.


 

 

   
    03.09.2019 - Eigenbetriebsausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der BRB Revision und Beratung KG Steuerberatungs-und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss zum 31.12.2018  und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 des Eigenbetriebes Seniorenheime der Hansestadt Wismar mit der in der Bilanz ausgewiesenen Bilanzsumme von 26.173.858,74 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 399.233,07 € fest.

 

  1. Der Lagebericht wird genehmigt.

 

  1. Das Jahresergebnis in Höhe von 399.233,07 € soll wie folgt verwendet werden:

 

-          Einstellung in die Rücklage für steuerbegünstigte satzungsmäßige

Zwecke gem. § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (zweckgebundene Rücklage) 267.733,07€

-          Einstellung in die freie Rücklage gem. § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO    81.500,00€

-          zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke werden an die HWI

weitergegeben          50.000,00€

 

Die Hansestadt Wismar verpflichtet sich, die Verwendung der Zuwendungen der Seniorenheime der Hansestadt Wismar für gemeinnützige Zwecke nachzuweisen.

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleiterin für das Wirtschaftsjahr 2018.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

- einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

   
    26.09.2019 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
    Ö 10.5 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der BRB Revision und Beratung KG Steuerberatungs-und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss zum 31.12.2018  und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 des Eigenbetriebes Seniorenheime der Hansestadt Wismar mit der in der Bilanz ausgewiesenen Bilanzsumme von 26.173.858,74 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 399.233,07 € fest.

 

2. Der Lagebericht wird genehmigt.

 

3. Das Jahresergebnis in Höhe von 399.233,07 € soll wie folgt verwendet werden:

 

-          Einstellung in die Rücklage für steuerbegünstigte satzungsmäßige

Zwecke gem. § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (zweckgebundene Rücklage)  267.733,07€

-          Einstellung in die freie Rücklage gem. § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO     81.500,00€

-          zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke werden an die HWI

weitergegeben           50.000,00€

 

Die Hansestadt Wismar verpflichtet sich, die Verwendung der Zuwendungen der Seniorenheime der Hansestadt Wismar für gemeinnützige Zwecke nachzuweisen.

 

4. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleiterin für das Wirtschaftsjahr 2018.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

 

Enthaltungen: 3

 

 

 

 

 

Die Präsidentin gibt den Vorsitz an Frau Hagemann ab. Diese übernimmt sodann die Leitung der Sitzung.

 

 

 

 

Ö 7  
Sonstiges      
N 8     Anschaffung eines Absetzkippers als Ersatzinvestition      
N 9     Sonstiges