Die Bürgerschaft beschließt mit Wirkung ab 01.01.2020 folgende Änderung der Richtlinie für die Verwendung der Fraktionszuwendungen aus Haushaltsmitteln der Hansestadt Wismar.
§ 3 Abs. 2 S. 3 wird wie folgt geändert:
„Die finanziellen Zuwendungen gliedern sich ab 01.01.2020 in
-einen Sockelbetrag von 7.500 EUR je Fraktion und Jahr,
-eine Zuwendung von 2.500 EUR je Fraktionsmitglied und Jahr.“
Die entsprechenden Mittel sind im entsprechenden Produkt in den Haushalt 2020/2021 ff. einzustellen.
28.11.2019 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
Ö 11.4 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt mit Wirkung ab 01.01.2020 folgende Änderung der Richtlinie für die Verwendung der Fraktionszuwendungen aus Haushaltsmitteln der Hansestadt Wismar.
§ 3 Abs. 2 S. 3 wird wie folgt geändert:
„Die finanziellen Zuwendungen gliedern sich ab 01.01.2020 in
-einen Sockelbetrag von 10.000 EUR je Fraktion und Jahr,
-eine Zuwendung von 2.000 EUR je Fraktionsmitglied und Jahr.“
Die entsprechenden Mittel sind im entsprechenden Produkt in den Haushalt 2020/2021 ff. einzustellen.