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Tagesordnung - Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar  

Bezeichnung: Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
Datum: Do, 26.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:01 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 23966 Wismar

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Einwohnerfragestunde      
Ö 2  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 3  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 4  
Anwesenheit und Beschlussfähigkeit      
Ö 5  
Personelle Veränderungen in den Ausschüssen      
Ö 6  
Änderungsanträge zur Tagesordnung      
Ö 7  
Protokoll über die vorhergehende Sitzung der Bürgerschaft vom 29.08.2019  
BS/2019/180  
     
   
Ö 8  
Mitteilungen der Präsidentin      
Ö 9  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 10     Vorlagen des Bürgermeisters      
Ö 10.1  
Löschen der Facebookseite der Hansestadt Wismar zum 31. Oktober 2019  
VO/2015/1488-02  
Ö 10.2  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar 62. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Gewerbegebiet in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel im Bereich Dargetzow" Abwägungsbeschluss und Abschließender Beschluss  
Enthält Anlagen
VO/2019/3146  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschluss:

 

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich rele-vanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Gewerbegebiet in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel im Bereich Dargetzow“ mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen von

 

Landrätin als untere Naturschutzbehörde

Landrätin als untere Wasserbehörde

Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), Abt. Naturschutz, Wasser und Boden

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), Abt. Immissions- und Klimaschutz,                                                                                                                 Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Bürgermeister als untere Brandschutzbehörde

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V

Industrie- und Handelskammer zu Schwerin

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V

Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

Deutsche Telekom Technik GmbH

Landrätin als Rechtsaufsichtsbehörde Flächennutzungsplanung

 

berücksichtigt werden, von

 

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V

Bauamt, Abt. Straßenverwaltung

 

teilweise berücksichtigt werden und von

 

Bürgermeister als Träger für Kultur/ Amt für Welterbe, Tourismus und Kultur

 

nicht berücksichtigt werden.

 

Weitere Hinweise der Behörden und Nachbargemeinden werden zur Kenntnis genommen.

 

(Abwägung siehe Anlage 1)

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.

 

Die Bürgerschaft nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB keine Anregungen oder Hinweise geäußert wurden.

 

2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 62. Änderung des Flächen-nutzungsplanes „Umwandlung von Gewerbegebiet in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel im Bereich Dargetzow bestehend aus der Planzeichnung Teil A in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2).

 

3. Die Begründung zur 62. Änderung des Flächennutzungsplanes (siehe Anlage 3) wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 62. Änderung des Flächennutzungsplanes nach dem Abschließenden Beschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die 62. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Gewerbegebiet in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel im Bereich Dargetzow dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen.

Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird die 62. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
 

 

   
    09.09.2019 - Bau- und Sanierungsausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich rele-vanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Gewerbegebiet in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel im Bereich Dargetzow“ mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen von

 

Landrätin als untere Naturschutzbehörde

Landrätin als untere Wasserbehörde

Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), Abt. Naturschutz, Wasser und Boden

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), Abt. Immissions- und Klimaschutz,                                                                                                    Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Bürgermeister als untere Brandschutzbehörde

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V

Industrie- und Handelskammer zu Schwerin

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V

Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

Deutsche Telekom Technik GmbH

Landrätin als Rechtsaufsichtsbehörde Flächennutzungsplanung

 

berücksichtigt werden, von

 

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V

Bauamt, Abt. Straßenverwaltung

 

teilweise berücksichtigt werden und von

 

Bürgermeister als Träger für Kultur/ Amt für Welterbe, Tourismus und Kultur

 

nicht berücksichtigt werden.

 

Weitere Hinweise der Behörden und Nachbargemeinden werden zur Kenntnis genommen.

 

(Abwägung siehe Anlage 1)

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.

 

Die Bürgerschaft nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB keine Anregungen oder Hinweise geäußert wurden.

 

2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 62. Änderung des Flächen-nutzungsplanes „Umwandlung von Gewerbegebiet in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel im Bereich Dargetzow bestehend aus der Planzeichnung Teil A in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2).

 

3. Die Begründung zur 62. Änderung des Flächennutzungsplanes (siehe Anlage 3) wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 62. Änderung des Flächennutzungsplanes nach dem Abschließenden Beschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die 62. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Gewerbegebiet in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel im Bereich Dargetzow dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen.

Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird die 62. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
 

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlichbeschlossen

 

Ja-Stimmen:6

 

Nein-Stimmen:1

 

Enthaltungen:1

 

 

 

   
    26.09.2019 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
    Ö 10.2 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich rele-vanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Gewerbegebiet in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel im Bereich Dargetzow“ mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen von

 

Landrätin als untere Naturschutzbehörde

Landrätin als untere Wasserbehörde

Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), Abt. Naturschutz, Wasser und Boden

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Bürgermeister als untere Brandschutzbehörde

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V

Industrie- und Handelskammer zu Schwerin

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V

Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

Deutsche Telekom Technik GmbH

Landrätin als Rechtsaufsichtsbehörde Flächennutzungsplanung

 

berücksichtigt werden, von

 

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V

Bauamt, Abt. Straßenverwaltung

 

teilweise berücksichtigt werden und von

 

Bürgermeister als Träger für Kultur/ Amt für Welterbe, Tourismus und Kultur

 

nicht berücksichtigt werden.

 

Weitere Hinweise der Behörden und Nachbargemeinden werden zur Kenntnis genommen.

 

(Abwägung siehe Anlage 1)

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.

 

Die Bürgerschaft nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB keine Anregungen oder Hinweise geäußert wurden.

 

2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 62. Änderung des Flächen-nutzungsplanes „Umwandlung von Gewerbegebiet in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel im Bereich Dargetzow bestehend aus der Planzeichnung Teil A in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2).

 

3. Die Begründung zur 62. Änderung des Flächennutzungsplanes (siehe Anlage 3) wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 62. Änderung des Flächennutzungsplanes nach dem Abschließenden Beschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die 62. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Gewerbegebiet in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel im Bereich Dargetzow dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen.

Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird die 62. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

 

 

 

 

Ö 10.3  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 10/91 "Gewerbegebiet Dargetzow", 4. Änderung Abwägungs- und Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2019/3155  
Ö 10.4  
Feststellung des Jahresabschlusses 2018 für den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar  
VO/2019/3179  
Ö 10.5  
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 der Seniorenheime der Hansestadt Wismar  
VO/2019/3181  
Ö 10.6  
Investitionsplanung zum Haushalt 2020/2021 - Prioritätenliste
Enthält Anlagen
VO/2019/3182  
Ö 10.7  
Annahme von Zuwendungen (Spenden) an die Hansestadt Wismar  
Enthält Anlagen
VO/2019/3200  
Ö 11     Anträge der Fraktionen/Bürgerschaftsmitglieder      
Ö 11.1  
Stadtradeln 2020 (Fraktion B90/Die Grünen)  
VO/2019/3175  
Ö 11.2  
Schaffung eines einheitlichen kommunalen Ordnungsdienstes für die Hansestadt Wismar (SPD-Fraktion)  
VO/2019/3206  
Ö 11.3  
Unterstützung von Obdachlosen mit multiplen Problemlagen (BM Britta Fust)  
VO/2019/3208  
Ö 11.4  
Nutzungskonzept für den Bürgerpark mit dem Haus des Gastes und der Reithalle insbesondere für Jugendliche (FÜR-WISMAR-Fraktion, Fraktion Liberale Liste-FDP)  
VO/2019/3209  
Ö 11.5  
Konzept Weihnachtsbeleuchtung 2019 (FÜR-WISMAR-Fraktion)  
VO/2019/3210  
Ö 11.6  
Überprüfung der Bürgerschaftsmitglieder beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Fraktion Liberale Liste-FDP, CDU-Fraktion)  
VO/2019/3211  
Ö 11.7  
Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Kontext des Pflegefachkraftmangels (Fraktion DIE LINKE. und BM Britta Fust)  
VO/2019/3212  
Ö 11.8  
Änderung Beschluss VO/2013/0671 - Gesetzlicher Mindeslohn bei Vergaben (Fraktion DIE LINKE., Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)  
VO/2019/3213  
Ö 11.9  
Mehrweg statt Einweg (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)  
VO/2019/3215  
Ö 11.10  
Angaben zur Klimarelevanz auf Vorlagen (BM Dr. Bernhard Schubach)  
VO/2019/3216  
Ö 12     Anfragen der Fraktionen/Bürgerschaftsmitglieder      
Ö 12.1  
Förderung der Personalnebenkosten im Bereich der Jugendhilfe (CDU-Fraktion)  
BA/2019/3196  
Ö 12.2  
Nutzung der Sporthallen während der Schulferien (CDU-Fraktion)  
BA/2019/3197  
Ö 12.3  
Kleingartenentwicklungskonzept (CDU-Fraktion)  
BA/2019/3198  
Ö 12.4  
Veranstaltungsorte in der Hansestadt Wismar (CDU-Fraktion)  
BA/2019/3199  
Ö 12.5  
Einrichtung eines dynamischen Parkleitsystems (CDU-Fraktion)  
BA/2019/3203  
Ö 12.6  
Prioritätensetzung für Investitionen 2020-2021 (SPD-Fraktion)  
BA/2019/3207  
Ö 12.7  
Bevölkerungsentwicklung in Wismar 2018/ 1. Halbjahr 2019 (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)  
Enthält Anlagen
BA/2019/3214  
Ö 12.8  
Job-Rad-Leasing-Modell für städtische Beschäftigte (SPD-Fraktion)  
BA/2019/3220  
N 13     Vorlagen, Anträge und Anfragen in nicht öffentlicher Sitzung      
N 13.1     Mitteilungen des Bürgermeisters      
N 13.2     Vergabe von Bauleistungen über 250 T? gemäß Hauptsatzung für das Bauvorhaben "Ersatzneubau der Brücke Poeler Straße über den Wallensteingraben" 1. BA, Los 1 Behelfsumfahrung      
N 13.3     Vergabe von Bauleistungen über 250 T? gemäß Hauptsatzung für das Bauvorhaben "Ersatzneubau der Brücke Poeler Straße über den Wallensteingraben" 1. BA, Los 2 Ersatzneubau Brücke      
N 13.4     MS Eltra - weitere Vorgehensweise zur Gefahrenbeseitigung und Entsorgung des Schiffes      
Ö 14  
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 15  
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