|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||
Ö 2 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung | ||||||||||
Ö 4 | Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||||||
Ö 5 | Personelle Veränderungen in den Ausschüssen | ||||||||||
Ö 6 | Änderungsanträge zur Tagesordnung | ||||||||||
Ö 7 | Protokoll über die vorhergehende Sitzung der Bürgerschaft vom 29.08.2019 | BS/2019/180 | |||||||||
Ö 8 | Mitteilungen der Präsidentin | ||||||||||
Ö 9 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||||||
Ö 10 | Vorlagen des Bürgermeisters | ||||||||||
Ö 10.1 | Löschen der Facebookseite der Hansestadt Wismar zum 31. Oktober 2019 | VO/2015/1488-02 | |||||||||
Ö 10.2 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar 62. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Gewerbegebiet in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel im Bereich Dargetzow" Abwägungsbeschluss und Abschließender Beschluss | VO/2019/3146 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich rele-vanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Gewerbegebiet in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel im Bereich Dargetzow“ mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen von
Landrätin als untere Naturschutzbehörde Landrätin als untere Wasserbehörde Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), Abt. Naturschutz, Wasser und Boden Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft Bürgermeister als untere Brandschutzbehörde Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg Deutsche Telekom Technik GmbH Landrätin als Rechtsaufsichtsbehörde Flächennutzungsplanung
berücksichtigt werden, von
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Bauamt, Abt. Straßenverwaltung
teilweise berücksichtigt werden und von
Bürgermeister als Träger für Kultur/ Amt für Welterbe, Tourismus und Kultur
nicht berücksichtigt werden.
Weitere Hinweise der Behörden und Nachbargemeinden werden zur Kenntnis genommen.
(Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.
Die Bürgerschaft nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB keine Anregungen oder Hinweise geäußert wurden.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 62. Änderung des Flächen-nutzungsplanes „Umwandlung von Gewerbegebiet in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel im Bereich Dargetzow“ bestehend aus der Planzeichnung Teil A in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2).
3. Die Begründung zur 62. Änderung des Flächennutzungsplanes (siehe Anlage 3) wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 62. Änderung des Flächennutzungsplanes nach dem Abschließenden Beschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die 62. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Gewerbegebiet in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel im Bereich Dargetzow“ dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird die 62. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
|
|||||||||||
09.09.2019 - Bau- und Sanierungsausschuss | |||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich rele-vanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Gewerbegebiet in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel im Bereich Dargetzow“ mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen von
Landrätin als untere Naturschutzbehörde Landrätin als untere Wasserbehörde Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), Abt. Naturschutz, Wasser und Boden Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft Bürgermeister als untere Brandschutzbehörde Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg Deutsche Telekom Technik GmbH Landrätin als Rechtsaufsichtsbehörde Flächennutzungsplanung
berücksichtigt werden, von
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Bauamt, Abt. Straßenverwaltung
teilweise berücksichtigt werden und von
Bürgermeister als Träger für Kultur/ Amt für Welterbe, Tourismus und Kultur
nicht berücksichtigt werden.
Weitere Hinweise der Behörden und Nachbargemeinden werden zur Kenntnis genommen.
(Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.
Die Bürgerschaft nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB keine Anregungen oder Hinweise geäußert wurden.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 62. Änderung des Flächen-nutzungsplanes „Umwandlung von Gewerbegebiet in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel im Bereich Dargetzow“ bestehend aus der Planzeichnung Teil A in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2).
3. Die Begründung zur 62. Änderung des Flächennutzungsplanes (siehe Anlage 3) wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 62. Änderung des Flächennutzungsplanes nach dem Abschließenden Beschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die 62. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Gewerbegebiet in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel im Bereich Dargetzow“ dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird die 62. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlichbeschlossen
|
|||||||||||
26.09.2019 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||||||
Ö 10.2 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich rele-vanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Gewerbegebiet in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel im Bereich Dargetzow“ mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen von
Landrätin als untere Naturschutzbehörde Landrätin als untere Wasserbehörde Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), Abt. Naturschutz, Wasser und Boden Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft Bürgermeister als untere Brandschutzbehörde Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg Deutsche Telekom Technik GmbH Landrätin als Rechtsaufsichtsbehörde Flächennutzungsplanung
berücksichtigt werden, von
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Bauamt, Abt. Straßenverwaltung
teilweise berücksichtigt werden und von
Bürgermeister als Träger für Kultur/ Amt für Welterbe, Tourismus und Kultur
nicht berücksichtigt werden.
Weitere Hinweise der Behörden und Nachbargemeinden werden zur Kenntnis genommen.
(Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.
Die Bürgerschaft nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB keine Anregungen oder Hinweise geäußert wurden.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 62. Änderung des Flächen-nutzungsplanes „Umwandlung von Gewerbegebiet in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel im Bereich Dargetzow“ bestehend aus der Planzeichnung Teil A in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2).
3. Die Begründung zur 62. Änderung des Flächennutzungsplanes (siehe Anlage 3) wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 62. Änderung des Flächennutzungsplanes nach dem Abschließenden Beschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die 62. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Gewerbegebiet in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel im Bereich Dargetzow“ dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird die 62. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Abstimmungsergebnis: - beschlossen
|
|||||||||||
Ö 10.3 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 10/91 "Gewerbegebiet Dargetzow", 4. Änderung Abwägungs- und Satzungsbeschluss | VO/2019/3155 | |||||||||
Ö 10.4 | Feststellung des Jahresabschlusses 2018 für den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar | VO/2019/3179 | |||||||||
Ö 10.5 | Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 der Seniorenheime der Hansestadt Wismar | VO/2019/3181 | |||||||||
Ö 10.6 | Investitionsplanung zum Haushalt 2020/2021 - Prioritätenliste | VO/2019/3182 | |||||||||
Ö 10.7 | Annahme von Zuwendungen (Spenden) an die Hansestadt Wismar | VO/2019/3200 | |||||||||
Ö 11 | Anträge der Fraktionen/Bürgerschaftsmitglieder | ||||||||||
Ö 11.1 | Stadtradeln 2020 (Fraktion B90/Die Grünen) | VO/2019/3175 | |||||||||
Ö 11.2 | Schaffung eines einheitlichen kommunalen Ordnungsdienstes für die Hansestadt Wismar (SPD-Fraktion) | VO/2019/3206 | |||||||||
Ö 11.3 | Unterstützung von Obdachlosen mit multiplen Problemlagen (BM Britta Fust) | VO/2019/3208 | |||||||||
Ö 11.4 | Nutzungskonzept für den Bürgerpark mit dem Haus des Gastes und der Reithalle insbesondere für Jugendliche (FÜR-WISMAR-Fraktion, Fraktion Liberale Liste-FDP) | VO/2019/3209 | |||||||||
Ö 11.5 | Konzept Weihnachtsbeleuchtung 2019 (FÜR-WISMAR-Fraktion) | VO/2019/3210 | |||||||||
Ö 11.6 | Überprüfung der Bürgerschaftsmitglieder beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Fraktion Liberale Liste-FDP, CDU-Fraktion) | VO/2019/3211 | |||||||||
Ö 11.7 | Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Kontext des Pflegefachkraftmangels (Fraktion DIE LINKE. und BM Britta Fust) | VO/2019/3212 | |||||||||
Ö 11.8 | Änderung Beschluss VO/2013/0671 - Gesetzlicher Mindeslohn bei Vergaben (Fraktion DIE LINKE., Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) | VO/2019/3213 | |||||||||
Ö 11.9 | Mehrweg statt Einweg (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) | VO/2019/3215 | |||||||||
Ö 11.10 | Angaben zur Klimarelevanz auf Vorlagen (BM Dr. Bernhard Schubach) | VO/2019/3216 | |||||||||
Ö 12 | Anfragen der Fraktionen/Bürgerschaftsmitglieder | ||||||||||
Ö 12.1 | Förderung der Personalnebenkosten im Bereich der Jugendhilfe (CDU-Fraktion) | BA/2019/3196 | |||||||||
Ö 12.2 | Nutzung der Sporthallen während der Schulferien (CDU-Fraktion) | BA/2019/3197 | |||||||||
Ö 12.3 | Kleingartenentwicklungskonzept (CDU-Fraktion) | BA/2019/3198 | |||||||||
Ö 12.4 | Veranstaltungsorte in der Hansestadt Wismar (CDU-Fraktion) | BA/2019/3199 | |||||||||
Ö 12.5 | Einrichtung eines dynamischen Parkleitsystems (CDU-Fraktion) | BA/2019/3203 | |||||||||
Ö 12.6 | Prioritätensetzung für Investitionen 2020-2021 (SPD-Fraktion) | BA/2019/3207 | |||||||||
Ö 12.7 | Bevölkerungsentwicklung in Wismar 2018/ 1. Halbjahr 2019 (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) | BA/2019/3214 | |||||||||
Ö 12.8 | Job-Rad-Leasing-Modell für städtische Beschäftigte (SPD-Fraktion) | BA/2019/3220 | |||||||||
N 13 | Vorlagen, Anträge und Anfragen in nicht öffentlicher Sitzung | ||||||||||
N 13.1 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||||||
N 13.2 | Vergabe von Bauleistungen über 250 T? gemäß Hauptsatzung für das Bauvorhaben "Ersatzneubau der Brücke Poeler Straße über den Wallensteingraben" 1. BA, Los 1 Behelfsumfahrung | ||||||||||
N 13.3 | Vergabe von Bauleistungen über 250 T? gemäß Hauptsatzung für das Bauvorhaben "Ersatzneubau der Brücke Poeler Straße über den Wallensteingraben" 1. BA, Los 2 Ersatzneubau Brücke | ||||||||||
N 13.4 | MS Eltra - weitere Vorgehensweise zur Gefahrenbeseitigung und Entsorgung des Schiffes | ||||||||||
Ö 14 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||||||
Ö 15 | Schließen der Sitzung | ||||||||||