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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||
Ö 2 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung | ||||||||||
Ö 4 | Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||||||
Ö 5 | Wahl der Stellvertreter der Beisitzer | ||||||||||
Ö 6 | Personelle Veränderungen in den Ausschüssen | ||||||||||
Ö 7 | Änderungsanträge zur Tagesordnung | ||||||||||
Ö 8 | Protokoll über die vorhergehende Sitzung der Bürgerschaft vom 27.06.2019 | BS/2019/179 | |||||||||
Ö 9 | Mitteilungen der Präsidentin | ||||||||||
Ö 10 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||||||
Ö 11 | Vorlagen des Bürgermeisters | ||||||||||
Ö 11.1 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 10/91 "Gewerbegebiet Dargetzow", 6. Änderung Aufstellungsbeschluss | VO/2019/3130 | |||||||||
Ö 11.2 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 69/08 "Südöstlicher Altstadtrand", 1. Änderung Aufstellungsbeschluss | VO/2019/3131 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“ (siehe Anlage 1 – rote Linie) das Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes durchzuführen. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69/08 erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung.
2. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69/08 wird wie folgt begrenzt: im Nordwesten: durch die Grünfläche an der Turmstraße im Nordosten: durch die Zufahrt zur Kindertagesstätte (Planstraße A) im Südosten: durch eine Linie im Abstand von 25 - 50 m zur Dr.-Leber-Straße (Busparkplätze) im Südwesten: durch die Zufahrt zu den Parkplätzen Turmstraße (Planstraße B) (siehe Anlage 1)
3. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
4. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB ist von der Verwaltung durch-zuführen.
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12.08.2019 - Bau- und Sanierungsausschuss | |||||||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“ (siehe Anlage 1 – rote Linie) das Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes durchzuführen. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69/08 erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung.
2. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69/08 wird wie folgt begrenzt: im Nordwesten: durch die Grünfläche an der Turmstraße im Nordosten: durch die Zufahrt zur Kindertagesstätte (Planstraße A) im Südosten: durch eine Linie im Abstand von 25 - 50 m zur Dr.-Leber-Straße (Busparkplätze) im Südwesten: durch die Zufahrt zu den Parkplätzen Turmstraße (Planstraße B) (siehe Anlage 1)
3. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
4. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB ist von der Verwaltung durch-zuführen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
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29.08.2019 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||||||
Ö 11.2 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“ (siehe Anlage 1 – rote Linie) das Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes durchzuführen. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69/08 erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung.
2. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69/08 wird wie folgt begrenzt: im Nordwesten: durch die Grünfläche an der Turmstraße im Nordosten: durch die Zufahrt zur Kindertagesstätte (Planstraße A) im Südosten: durch eine Linie im Abstand von 25 - 50 m zur Dr.-Leber-Straße (Busparkplätze) im Südwesten: durch die Zufahrt zu den Parkplätzen Turmstraße (Planstraße B) (siehe Anlage 1)
3. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
4. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB ist von der Verwaltung durch-zuführen.
Abstimmungsergebnis: - einstimmig beschlossen
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Ö 11.3 | Ausbau und Erneuerung Bahnhofsvorplatz Wismar - 3. Teilabschnitt "Promenade, Abschnitt vom Bahnhof bis Spielplatz / Parkplatz Lindengarten" unter dem Einsatz von Städtebaufördermitteln | VO/2019/3148 | |||||||||
Ö 11.4 | Erweiterung und Erneurung des Spielplatzes "Grüner Bahnhof Lindengarten" unter Einsatz von Städtebaufördermitteln | VO/2019/3119 | |||||||||
Ö 11.5 | Annahme von Zuwendungen (Spenden) an die Hansestadt Wismar | VO/2019/3154 | |||||||||
Ö 12 | Anträge der Fraktionen/Bürgerschaftsmitglieder | ||||||||||
Ö 12.1 | Aufwandsentschädigungen für die freiwilligen Feuerwehren Wismars (SPD-Fraktion) | VO/2019/3150 | |||||||||
Ö 12.2 | Anpassung der Aufwandsentschädigungen für die freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Wismar (CDU-Fraktion) | VO/2019/3151 | |||||||||
Ö 12.3 | Flächen für zusätzliche Bäume und zusätzliches Begleitgrün (CDU-Fraktion) | VO/2019/3152 | |||||||||
Ö 12.4 | Einrichtung eines Verkehrsforum in der Hansestadt Wismar (Fraktion DIE LINKE.) | VO/2019/3167 | |||||||||
Ö 12.5 | Wahl Behindertenbeauftragter der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar (Fraktion DIE LINKE.) | VO/2019/3169 | |||||||||
Ö 12.6 | Verkehrsberuhigende Maßnahmen (Fraktion DIE LINKE.) | VO/2019/3170 | |||||||||
Ö 12.7 | Verlängerung der Fußgängerzone in der Lübschen Straße (Fraktion DIE LINKE.) | VO/2019/3171 | |||||||||
Ö 12.8 | Erhalt des Baumbestands durch verpflichtende Nachpflanzung (Fraktion Liberale Liste-FDP, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) | VO/2019/3173 | |||||||||
Ö 12.9 | Änderung Hausnummernsatzung (Fraktion Liberale Liste-FDP) | VO/2019/3174 | |||||||||
Ö 12.10 | Stadtradeln 2020 (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) | VO/2019/3175 | |||||||||
Ö 12.11 | Klimaschutz als fester Bestandteil städtischen Handelns (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) | VO/2019/3176 | |||||||||
Ö 13 | Anfragen der Fraktionen/Bürgerschaftsmitglieder | ||||||||||
Ö 13.1 | Barrierefreiheit für Bürger mit Sinnesbehinderung (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) | BA/2019/3158 | |||||||||
Ö 13.2 | Immobilienverkäufe an der Ostseeküste (Fraktion DIE LINKE.) | BA/2019/3166 | |||||||||
Ö 13.3 | Aufhebung Denkmalschutz für Baudenkmale und Bodendenkmale (Fraktion Liberale Liste-FDP) | BA/2019/3172 | |||||||||
Ö 13.4 | Verwaltungszuständigkeit für Baumnachpflanzung und Grünanlagen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) | BA/2019/3177 | |||||||||
Ö 14 | Vorlagen, Anträge und Anfragen in nicht öffentlicher Sitzung | ||||||||||
N 14.1 | Fragen zur Umsetzung der Hafenverordnung und der Hafenbenutzungsordnung (FÜR-WISMAR-Fraktion) | ||||||||||
N 14.2 | Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" 6. Änderung Hier: Änderung (Verlängerung) zum Städtebaulichen Vertrag vom 15.01.2019 | ||||||||||
N 14.3 | Verkehrliche Anbindung Gewerbegebiet Wismar-West 2. BA gemäß Verkehrsgutachten Vergabe von Bauleistungen über 250 T? gemäß Hauptsatzung für die Bauklassenerhöhung der Stadtstraße An der Lübschen Burg | ||||||||||
N 14.4 | Ausbau der Infrastruktur für die Abfertigung von Kreuzfahrtschiffen im Alten Hafen Wismar Vergabe von Bauleistungen über 250 T ? gemäß Hauptsatzung zur Errichtung des Dalbenstegs und eines Sturmpollers hier: Los 1 - Gründungsarbeiten und Stahlbau | ||||||||||
Ö 15 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||||||
Ö 16 | Schließen der Sitzung | ||||||||||