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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||
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Ö 1 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||
Ö 2 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung | ||||||||||||
Ö 4 | Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||||||||
Ö 5 | Wahl der Stellvertreter der Beisitzer | ||||||||||||
Ö 6 | Personelle Veränderungen in den Ausschüssen | ||||||||||||
Ö 7 | Änderungsanträge zur Tagesordnung | ||||||||||||
Ö 8 | Protokoll über die vorhergehende Sitzung der Bürgerschaft vom 27.06.2019 | BS/2019/179 | |||||||||||
Ö 9 | Mitteilungen der Präsidentin | ||||||||||||
Ö 10 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||||||||
Ö 11 | Vorlagen des Bürgermeisters | ||||||||||||
Ö 11.1 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 10/91 "Gewerbegebiet Dargetzow", 6. Änderung Aufstellungsbeschluss | VO/2019/3130 | |||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“ (siehe Anlage 1 – rote Linie) das Bauleitplanverfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplanes durchzuführen. Die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung.
2. Der Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 wird wie folgt begrenzt: im Norden: durch eine Linie in ca. 80 m Abstand nördlich der Straße Am Ring (Planstraße B) im Osten: durch die Grünfläche mit der Zweckbestimmung Wiese sowie dem in der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 festgesetzten Gewerbegebiet (Funkturm) im Süden: durch die Straße Am Ring (Planstraße B) im Westen: durch die Gewerbegrundstücke 4785/24 und 4785/26 (siehe Anlage 1)
3. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
4. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB ist von der Verwaltung durchzuführen.
5. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar mit der Eigentümerin der Grundstücke im Plangebiet den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 10/91, 6. Änderung entsprechend Anlage 3 abzuschließen.
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12.08.2019 - Bau- und Sanierungsausschuss | |||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“ (siehe Anlage 1 – rote Linie) das Bauleitplanverfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplanes durchzuführen. Die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung.
2. Der Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 wird wie folgt begrenzt: im Norden: durch eine Linie in ca. 80 m Abstand nördlich der Straße Am Ring (Planstraße B) im Osten: durch die Grünfläche mit der Zweckbestimmung Wiese sowie dem in der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 festgesetzten Gewerbegebiet (Funkturm) im Süden: durch die Straße Am Ring (Planstraße B) im Westen: durch die Gewerbegrundstücke 4785/24 und 4785/26 (siehe Anlage 1)
3. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
4. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB ist von der Verwaltung durchzuführen.
5. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar mit der Eigentümerin der Grundstücke im Plangebiet den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 10/91, 6. Änderung entsprechend Anlage 3 abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
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29.08.2019 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||||||||
Ö 11.1 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“ (siehe Anlage 1 – rote Linie) das Bauleitplanverfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplanes durchzuführen. Die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung.
2. Der Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 wird wie folgt begrenzt: im Norden: durch eine Linie in ca. 80 m Abstand nördlich der Straße Am Ring (Planstraße B) im Osten: durch die Grünfläche mit der Zweckbestimmung Wiese sowie dem in der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 festgesetzten Gewerbegebiet (Funkturm) im Süden: durch die Straße Am Ring (Planstraße B) im Westen: durch die Gewerbegrundstücke 4785/24 und 4785/26 (siehe Anlage 1)
3. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
4. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB ist von der Verwaltung durchzuführen.
5. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar mit der Eigentümerin der Grundstücke im Plangebiet den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 10/91, 6. Änderung entsprechend Anlage 3 abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: - einstimmig beschlossen
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Ö 11.2 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 69/08 "Südöstlicher Altstadtrand", 1. Änderung Aufstellungsbeschluss | VO/2019/3131 | |||||||||||
Ö 11.3 | Ausbau und Erneuerung Bahnhofsvorplatz Wismar - 3. Teilabschnitt "Promenade, Abschnitt vom Bahnhof bis Spielplatz / Parkplatz Lindengarten" unter dem Einsatz von Städtebaufördermitteln | VO/2019/3148 | |||||||||||
Ö 11.4 | Erweiterung und Erneurung des Spielplatzes "Grüner Bahnhof Lindengarten" unter Einsatz von Städtebaufördermitteln | VO/2019/3119 | |||||||||||
Ö 11.5 | Annahme von Zuwendungen (Spenden) an die Hansestadt Wismar | VO/2019/3154 | |||||||||||
Ö 12 | Anträge der Fraktionen/Bürgerschaftsmitglieder | ||||||||||||
Ö 12.1 | Aufwandsentschädigungen für die freiwilligen Feuerwehren Wismars (SPD-Fraktion) | VO/2019/3150 | |||||||||||
Ö 12.2 | Anpassung der Aufwandsentschädigungen für die freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Wismar (CDU-Fraktion) | VO/2019/3151 | |||||||||||
Ö 12.3 | Flächen für zusätzliche Bäume und zusätzliches Begleitgrün (CDU-Fraktion) | VO/2019/3152 | |||||||||||
Ö 12.4 | Einrichtung eines Verkehrsforum in der Hansestadt Wismar (Fraktion DIE LINKE.) | VO/2019/3167 | |||||||||||
Ö 12.5 | Wahl Behindertenbeauftragter der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar (Fraktion DIE LINKE.) | VO/2019/3169 | |||||||||||
Ö 12.6 | Verkehrsberuhigende Maßnahmen (Fraktion DIE LINKE.) | VO/2019/3170 | |||||||||||
Ö 12.7 | Verlängerung der Fußgängerzone in der Lübschen Straße (Fraktion DIE LINKE.) | VO/2019/3171 | |||||||||||
Ö 12.8 | Erhalt des Baumbestands durch verpflichtende Nachpflanzung (Fraktion Liberale Liste-FDP, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) | VO/2019/3173 | |||||||||||
Ö 12.9 | Änderung Hausnummernsatzung (Fraktion Liberale Liste-FDP) | VO/2019/3174 | |||||||||||
Ö 12.10 | Stadtradeln 2020 (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) | VO/2019/3175 | |||||||||||
Ö 12.11 | Klimaschutz als fester Bestandteil städtischen Handelns (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) | VO/2019/3176 | |||||||||||
Ö 13 | Anfragen der Fraktionen/Bürgerschaftsmitglieder | ||||||||||||
Ö 13.1 | Barrierefreiheit für Bürger mit Sinnesbehinderung (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) | BA/2019/3158 | |||||||||||
Ö 13.2 | Immobilienverkäufe an der Ostseeküste (Fraktion DIE LINKE.) | BA/2019/3166 | |||||||||||
Ö 13.3 | Aufhebung Denkmalschutz für Baudenkmale und Bodendenkmale (Fraktion Liberale Liste-FDP) | BA/2019/3172 | |||||||||||
Ö 13.4 | Verwaltungszuständigkeit für Baumnachpflanzung und Grünanlagen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) | BA/2019/3177 | |||||||||||
Ö 14 | Vorlagen, Anträge und Anfragen in nicht öffentlicher Sitzung | ||||||||||||
N 14.1 | Fragen zur Umsetzung der Hafenverordnung und der Hafenbenutzungsordnung (FÜR-WISMAR-Fraktion) | ||||||||||||
N 14.2 | Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" 6. Änderung Hier: Änderung (Verlängerung) zum Städtebaulichen Vertrag vom 15.01.2019 | ||||||||||||
N 14.3 | Verkehrliche Anbindung Gewerbegebiet Wismar-West 2. BA gemäß Verkehrsgutachten Vergabe von Bauleistungen über 250 T? gemäß Hauptsatzung für die Bauklassenerhöhung der Stadtstraße An der Lübschen Burg | ||||||||||||
N 14.4 | Ausbau der Infrastruktur für die Abfertigung von Kreuzfahrtschiffen im Alten Hafen Wismar Vergabe von Bauleistungen über 250 T ? gemäß Hauptsatzung zur Errichtung des Dalbenstegs und eines Sturmpollers hier: Los 1 - Gründungsarbeiten und Stahlbau | ||||||||||||
Ö 15 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||||||||
Ö 16 | Schließen der Sitzung | ||||||||||||