Wenn Sie Betreiber/in eines Beherbergungsbetriebes sind, kann eine Übernachtungssteuer zu entrichten sein.
Eine Gemeinde kann auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben als örtliche Aufwandsteuer erheben.
Berechnung der Übernachtungssteuer (ÜnSt 5% 7% USt) (XLSX, 27 kB, Finanzverwaltung - Formular)
Beispiel einer Rechnung (XLS, 27 kB, Finanzverwaltung - Formular)
Die Höhe der Übernachtungssteuer bestimmt sich nach den in der jeweiligen Satzung erfolgten Regelungen zum Abgabemaßstab und zum Abgabesatz.
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja