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Wismarer Marktplatz mit Wasserkunst © TZ Wismar, Anibal Trejo

Wismarer Marktplatz mit Wasserkunst

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Stiftungskuratorium

Zur konstituierenden Sitzung trat das Kuratorium am 11.01.2010 im Rathaus zusammen. Die Sitzungen des Kuratoriums, die regelmäßig zweimal jährlich stattfinden, sind gemäß Geschäftsordnung nicht öffentlich.

  • Das Stiftungskuratorium trifft die strategischen Grundsatzentscheidungen.
  • Es hat insbesondere aktiv am Aufbau eines ausreichenden Stiftungsvermögens mit dem Ziel mitzuwirken,
  • das Stiftungsvermögen langfristig von finanziellen Zuweisungen aus dem Haushalt der Stadt unabhängig zu machen, damit der Stiftungszweck dauernd und nachhaltig erfüllt wird.
  • Das Stiftungskuratorium darf dem Träger/Treuhänder keine Weisungen in Geschäften der laufenden Verwaltung erteilen.
  • Es begleitet und überwacht die Geschäftsführung des Trägers und
  • kann jederzeit Auskunft über alle die Stiftung betreffenden Vorgänge und Einsicht in alle Unterlagen der Stiftungsverwaltung verlangen.

Der Beschlussfassung durch das Stiftungskuratorium unterliegen insbesondere die Empfehlung von Grundsätzen zur Erfüllung des Stiftungszwecks, die Genehmigung des Geschäftsplans, die Genehmigung des Jahresabschlusses und die Zustimmung zur Veräußerung von Stiftungsvermögen.
Jedes Mitglied des Stiftungskuratoriums ist berechtigt und auch verpflichtet, eine pflichtgemäße Geschäftsführung des Trägers und den Ersatz eines etwaigen Schadens zu verlangen. Die Mitglieder des Stiftungskuratoriums, die vorsätzlich oder grob fahrlässig ihre Pflichten verletzen, sind zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Mitglieder des Stiftungskuratoriums, dem regelmäßig der jeweilige Bürgermeister als Vorsitzender vorsteht, sind gegenwärtig

  • Herr Thomas Beyer (Bürgermeister der Hansestadt Wismar),
  • Herr Siegfried Ballentin (Bürgerschaftsmitglied),
  • Herr Roland Kargel (Bürgerschaftsmitglied),
  •  Herr Manuel Krastel (weitere von der Bürgerschaft benannte Person),
  • Herr Peter Manthey (Bürgerschaftsmitglied),
  • Frau Marie-Anne Schlaberg (Vertreterin der evangelisch-lutherischen Kirchgemeinden Wismars),
  • Herr Propst Marcus Antonioli (Propst der Propstei Wismar),
  • Frau Maren Teß (Bürgerschaftsmitglied),
  • Frau Dr. Rosemarie Wilcken (Vertreterin der Deutschen Stiftung Denkmalschutz),
  • Herr Prof. Dr. Joachim Winkler (Bürgerschaftsmitglied),
  • Herr Dr. Gerd Zielenkiewitz (Bürgerschaftsmitglied).

Kontakt

Stadtkirchenstiftung zu Wismar
Hinter dem Rathaus 6
23966 Wismar
Karte anzeigen
Telefon: 03841 251-9041
Fax: 03841 251-777-9041

Spenden

Das Ziel der Stiftung ist es, die Zukunft der Stadtkirchen langfristig zu sichern. Die Erhaltung dieser historisch wertvollen Kirchen hängt daher maßgeblich von Spenden ab. Daher freuen wir uns sehr über Spenden und Zustiftungen.

Hansestadt Wismar
Sparkasse Mecklenburg-Nordwest
IBAN : DE14 1405 1000 1006 0130 20
BIC : NOLADE21WIS
Verwendungszwecke: [bitte auswählen]

Zustiftungen
Verwendungszweck: 0 0 1 5 5 6 6 0 - 9 1 1 - 2 8 2 0 0 – Zustif

Spenden für St. Georgen
Verwendungszweck: 0 0 1 5 5 6 6 0 - 9 1 1 - 2 8 2 0 0 – SpendeGK

Spenden für St. Marien
Verwendungszweck: 0 0 1 5 5 6 6 0 - 9 1 1 - 2 8 2 0 0 – SpendeMK

Spenden für St. Nikolai
Verwendungszweck: 0 0 1 5 5 6 6 0 - 9 1 1 - 2 8 2 0 0 – SpendeNK

Spenden sind steuerbegünstigt. Für Beträge bis 200 Euro genügt regelmäßig als Nachweis der Zahlung gegenüber dem Finanzamt der Kontoauszug mit dem Hinweis auf die Stadtkirchenstiftung.
Für darüber hinausgehende Beträge werden unaufgefordert Spendenbescheinigungen ausgestellt, wenn mit der Überweisung auch der Name und die Anschrift der Spender mitgeteilt wurden.