Der Landkreis Nordwestmecklenburg teilt mit:
Nachdem es in weiteren Betrieben in den Landkreisen Rostock und Vorpommern-Rügen zu Ausbrüchen der Geflügelpest H5N8 kam, haben sich die Landkreise mit dem Landesministerium für Landwirtschaft und Umwelt in einer Telefonkonferenz auf schärfere Maßnahmen verständigt, um die Ausbreitung zu stoppen.
In einer zweiten Allgemeinverfügung ordnet der Landkreis nun die Aufstallung jeder Art von Geflügel (außer Tauben) an. Die Anordnung gilt ab morgen (18.11.2020) und betrifft alle gewerblichen Geflügelhalter sowie nicht-gewerbliche Halter in einem 500 Meter breiten Küstenstreifen und damit auch die Hansestadt Wismar, die Insel Poel und weitere Gemeinden bis hin zu Travemünder Bucht.
Eine vollständige Aufstellung findet sich in der Allgemeinverfügung auf https://nordwestmecklenburg.de.
Für das gesamte Kreisgebiet gelten außerdem ab sofort bis auf weiteres folgende Auflagen:
Die Nichteinhaltung dieser Anordnungen kann Bußgelder bis zu einer Höhe von 30.000 Euro nach sich ziehen.
Bei fachspezifischen Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Veterinäramtes zur Verfügung (03841- 3040 3901, 03841-3040 3913).
In Notfällen ist über die Leitstelle Westmecklenburg 0385-50000 der Bereitschaftsdienst der Amtstierärzte erreichbar.
Wer nicht auf den Stadtanzeiger in gedruckter Form verzichten möchte, kann sich diesen unter anderem an folgenden Stellen kostenlos mitnehmen: