Hilfsnavigation
Seiteninhalt
25.09.2020

Mitteilungen des Bürgermeisters an die Bürgerschaft am 24.09.2020

"Sehr geehrte Frau Präsidentin,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

die Covid-19-Pandemie hat unter anderem auch dazu geführt, dass sich die finanzielle Situation auf allen staatlichen Ebenen deutlich verändert hat, das gilt ebenfalls für die kommunale Ebene.

1. Erfreulicherweise hat der Bund beschlossen, an zwei entscheidenden Stellen die Kommunen zu entlasten. Zum einen betrifft das den Ausgleich der weggebrochenen Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2020. Das bedeutet, dass der Bund dem Land Mecklenburg-Vorpommern 60 Millionen Euro für diesen Zweck zur Verfügung stellt, wenn das Land selbst ebenfalls 60 Millionen Euro beisteuert. Das wird das Land Mecklenburg-Vorpommern tun. So stehen 2020 insgesamt 120 Millionen Euro zum Ersatz der Gewerbesteuern für die Städte und Gemeinden zur Verfügung.

Nach vorläufigen Berechnungen erhält davon die Hansestadt Wismar etwa 4,2 Millionen Euro. Ich betone ausdrücklich, dass es sich hier um vorläufige Berechnungen handelt. Die Zahl kennen wir, weil bezüglich des Verteilungsmodus innerhalb der Kommunen Einigkeit erzielt worden ist.

An einer zweiten Stelle entlastet der Bund die Kommunen auch des Landes Mecklenburg Vorpommern, nämlich hinsichtlich der sogenannten Anteile der Kosten der Unterkunft gemäß SGB II. Der Bund hebt seinen Anteil bezüglich der Kosten der Unterkunft auf 74 Prozent an. Das bedeutet im Klartext, dass den Landkreisen und kreisfreien Städten ab dem Jahr 2020 ca. 70 Millionen Euro zusätzlich zufließen. Die kreisangehörigen Gemeinden können daran insofern partizipieren - weil die Landkreise entlastet werden - als dass dann auch etwas weniger Druck bezüglich der Kreisumlage entsteht.

Dennoch war absehbar, dass die Einnahmesituation der Kommunen sich, für das Jahr 2021 insbesondere, drastisch verändern wird. Andererseits wurde gerade kürzlich das neue Finanzausgleichsgesetz vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern bereits während der Corona-Pandemie verabschiedet.

Aufgrund dieser schwierigen Situation bestand Einigkeit zwischen Land und Kommunen, dass erneut bezüglich der FAG-Leistungen für die Jahre 2020 und 2021 verhandelt wird. Ziel auf kommunaler Seite war, die Finanzausgleichsleistungen für das Jahr 2020 und insbesondere auch für das Jahr 2021 stabil zu halten, so wie es auch mit dem Beschluss des Finanzausgleichsgesetzes prognostiziert war. Dieses Ziel konnte in den Verhandlungen am 21.09.2020, also am Montag dieser Woche, in einem 8-stündigen Verhandlungsmarathon zwischen Landesregierung und kommunalen Landesverbänden tatsächlich erreicht werden.

Das Land stellt im Jahr 2021 noch einmal 67 Millionen Euro als Gewerbesteuerausgleich zur Verfügung, darüber hinaus als Sonderzahlung 35,5 Millionen Euro. Außerdem greifen einige Ausgleichsmechanismen des Finanzausgleichsgesetzes, so dass die Einnahmesituation für das Jahr 2021 stabilisiert werden konnte. Das ist ausgesprochen wichtig, weil viele Städte und Gemeinden noch Doppelhaushalte haben, so wie auch die Hansestadt Wismar: Investitionsplanungen laufen bzw. deren Umsetzung. Dies ist nun für das Jahr 2021 gesichert worden.

Außerdem konnte, zumindest vorläufig, abgewehrt werden, dass das Land bezüglich der Entlastung durch die zusätzlichen Bundesmittel für die Kosten der Unterkunft ehemalige Wohngeldeinsparungen gegenrechnet, so dass weniger von diesem Geld des Bundes auf kommunaler Ebene ankommt. Wie gesagt, dies ist zunächst vorläufig abgewehrt worden. Die 70 Millionen Euro fließen also vollständig an Landkreise und kreisfreie Städte sowohl 2020 als auch 2021.

Ich sage Ihnen das hier so ausführlich, weil dies natürlich, neben den ca. 4,2 Millionen Euro Gewerbesteuerersatz, auch Auswirkungen auf den Haushalt der Hansestadt Wismar haben wird. Auf Grund dieser neuen Situation, die, wie gesagt, erst in den Verhandlungen in dieser Woche erreicht werden konnte, werden wir Ihnen dann eine entsprechende Beschlussvorlage als Begleitbeschluss zum bereits verabschiedeten Haushalt 2021 vorbereiten.

Auch bezüglich der sogenannten Wohnungsbaualtschulden konnte Einigkeit erzielt werden. Es wird also Entlastungsbeträge für die betroffenen Kommunen bzw. deren Gesellschaften geben. Inwieweit auch wir daran partizipieren können, wird derzeit geprüft. Sofern ein Ergebnis vorliegt, werden wir Sie darüber selbstverständlich informieren.

Das Verhandlungsergebnis zwischen Land und Kommunen enthält weitere Unterstützungsleistungen, zum Beispiel für den ÖPNV, den Breitbandausbau und den öffentlichen Gesundheitsdienst. Hier sind wir jeweils nicht unmittelbar betroffen, weil dies dem Landkreis zufließt, mittelbar selbstverständlich aber auch.

Zur Gesamtsituation, meine sehr verehrten Damen und Herren, gehört allerdings auch, dass die Situation in den Jahren 2022 und 2023 - Stand heute - sich deutlich verschlechtern wird. Aus diesem Grund wurde mit der Landesregierung auch vereinbart, dass die Gespräche zu den Finanzausgleichsleistungen der Folgejahre im nächsten Jahr ab November aufgenommen werden.

Beispielsweise ist der Ausgleich für das Jahr 2021 nur dadurch möglich geworden, dass auch ein Betrag in Höhe von 35,5 Millionen Euro aus dem sogenannten Ausgleichsfond finanziert wird. Hier handelt es sich um nichts anderes als einen Kredit, der dann in den Folgejahren von den Kommunen abgezahlt werden muss. Und nicht nur diesen Beitrag müssen die Kommunen leisten.

Soweit zu den in dieser Woche geführten Verhandlungen. Das Abschlusspapier nach diesen Verhandlungen sowie die Übersicht über Steuern, FAG-Leistungen und Hilfsmaßnahmen stelle ich Ihnen als Bericht parallel zur Verfügung.

Insgesamt war es aus meiner Sicht richtig, dass die Kommunen sich auf das Jahr 2021 konzentriert haben, wohl wissend, dass wir damit sozusagen auf Sicht fahren. Letztlich müssen wir erwarten und darauf hinarbeiten, dass auch in den Folgejahren drastische Einschnitte bezüglich der kommunalen Einnahmen, soweit es irgend möglich ist, im Verhandlungswege zwischen Land und Kommunen vermieden werden.

2. Zur sogenannten Werftstraße: Der Antrag auf Förderung für den Bau der Erschließungsstraße wurde am 18.09.2017 gestellt. Nun haben wir einen Zuwendungsbescheid über 17.373.987 Euro erhalten. Die Gesamtinvestitionssumme des Vorhabens beträgt 19.304.430 Euro. Das Vorhaben wird aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" mit einem Fördersatz von 90 Prozent gefördert. Mit der Förderung des Vorhabens soll der Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur unterstützt werden, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt und das Gewerbegebiet Wismar-West an das überregionale Verkehrsnetz angebunden werden. Ziel ist zudem die Verbesserung der Standortbedingungen der Unternehmen.

Das Gewerbegebiet Wismar-West ist derzeit über die Lübsche Straße – Schiffbauerdamm/Holzdamm bzw. über die Schweriner Straße – Bürgermeister-Haupt-Straße – Am Köppernitztal – Werftstraße an das überregionale Verkehrsnetz angebunden. Auf der Grundlage des "Verkehrsgutachtens zur Entwicklung des maritimen Wirtschaftsstandortes Hansestadt Wismar" wurde festgestellt, dass diese Knotenpunkte im Umfeld der Zufahrt zur Werft die Verkehre künftig nicht werden abwickeln können. Dies hat gravierende Auswirkungen auf den gesamtstädtischen Verkehrsablauf inklusive des ÖPNV.

Hierzu wurden im Verkehrsgutachten verschiedene Varianten untersucht. Vorzugsvariante war letztendlich die Straßenanbindung ausgehend vom Knotenpunkt Lübsche Straße – Straße an der Lübschen Burg ((mit direkter Anbindung an die Westtangente, an das Gewerbegebiet Dammhusen (Standort MV Werften Fertigmodule) sowie an die BAB A20)) über das Kleine Stadtfeld/Lembkenhof zum Gewerbegebiet Wismar-West.

Zwei Teilprojekte des Vorhabens wurden durch uns bereits realisiert. In Vorbereitung des Trassenverlaufs musste eine Kleingartenanlage abgebrochen werden. Die zweite, bereits abgeschlossene Maßnahme ist die Bauklassenerhöhung der Stadtstraße "An der Lübschen Burg". Weiterhin gehören die Ertüchtigung bzw. Optimierung weiterer Knotenpunkte wie zum Besispiel "Am Burgwall" zum Fördervorhaben.
Baubeginn für den Straßenbau war Ende August.

3. Ich möchte Sie weiterhin darüber informieren, dass ich über den Bundestagsabgeordneten Frank Junge die Information erhielt, dass im Rahmen des 2. Nachtragshaushaltes als Teil des Konjunktur-und Krisenbewältigungspaketes 40 Millionen Euro für ein Sofortprogramm bereitgestellt worden sind. Mit den Mitteln soll noch im Jahr 2020 bei etwa 170 Bahnhöfen insbesondere deren Aufenthaltsqualität verbessert werden. Davon ist auch nach Aussage des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur der Bahnhof Wismar betroffen. Hier sollen voraussichtlich 220. 000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Soweit diese Information aus dem Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur, die ich über, wie gesagt, den Bundestagsabgeordneten erhalten habe.

Quelle: Pressestelle der Hansestadt Wismar