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29.11.2022

Geflügelpest-Fälle auch in Nordwestmecklenburg

Am Freitag, 25. November 2022, berichtete das Landwirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern von mehreren Ausbrüchen der als Geflügelpest bekannten Tierseuche H5N1 im Nachgang einer Rassegeflügelausstellung in Demmin am vorhergehenden Wochenende (Link zur Meldung des Ministeriums: https://bit.ly/3GNEpXG). Auch das Kreisveterinäramt Nordwestmecklenburg hat über das Wochenende 26./27. November intensiv gearbeitet, Kontakt zu in Frage kommenden Haltern aufgenommen, Beprobungen durchgeführt und betroffene Bestände geräumt. Für alle Halter, die an der Ausstellung in Demmin teilgenommen haben, gilt eine Bestandssperre und eine Meldepflicht für verendete oder erkrankte Tiere.

"Dieses Ausbruchsgeschehen ist sehr ernst und hat eine in Mecklenburg-Vorpommern bislang nicht dagewesene Dimension erreicht. Es ist jetzt von höchster Wichtigkeit, dass Halter ihren Verpflichtungen nachkommen und die strengen Biosicherheitsmaßnahmen einhalten", mahnt Kreisveterinär Dr. Philipp Aldinger. "Wir müssen auch davon ausgehen, dass sich die Geflügelpest stark in Wildbeständen verbreitet hat. Hofteiche müssen jetzt dringend ausgezäunt und jeder Kontakt der eigenen Haltung zu Wildvögeln unterbunden werden. Tote Tiere oder Verdachtsfälle müssen unverzüglich an das Kreisveterinäramt oder die Leitstelle gemeldet werden!"

Geflügelausstellung in Grevesmühlen betroffen

Am Wochenende sollte auch die  "25. Kreihnsdörper Rassegeflügelausstellung" in Grevesmühlen stattfinden. Unter den Ausstellern waren auch solche, die an der Geflügelausstellung in Demmin in der Vorwoche teilgenommen hatten. Die Ausstellung wurde kurzfristig abgesagt und der Publikumsverkehr dort unterbunden. 19 Taubenzüchter konnten ihre Tiere unter amtlicher Kontrolle wieder mitnehmen. Für diese Bestände gilt zunächst eine amtliche Sperre, das heißt, es dürfen weder Tiere aus den Beständen noch in die Bestände verbracht werden. Weitere Tiere wurden direkt vor Ort beprobt. Nachdem die Befunde H5N1 positiv waren, mussten 92 Hühner und Enten von 14 Tierhaltern direkt vor Ort getötet werden, um eine Weiterverbreitung der Tierseuche in weitere Bestände zu unterbinden

H5N1 in bislang drei Beständen

Im Rahmen der Beprobungen konnte bislang in drei Hobbyhaltungen der H5N1-Virus nachgewiesen werden. In diesen Haltungen wurden noch am Sonntag, 27. November, mehr als 200 Tiere getötet, einige weitere waren bereits verendet. Betroffen sind vor allem Hühner, Enten und Gänse.

Kreisweit gültige Maßnahmen

In Reaktion auf das Ausbruchsgeschehen hat das Kreisveterinäramt eine Allgemeinverfügung erlassen, die für den gesamten Landkreis gilt und für alle Geflügelhalterinnen und -halter, unabhängig von der Größe ihres Bestandes.
https://www.nordwestmecklenburg.de/de/bekanntmachung/tierseuchenbehoerdliche-allgemeinverfuegung-nr-3-2022.html

Landrat Tino Schomann: "Dass wir es mit einem solchen landesweiten Ausbruchsgeschehen durch eine Art ,Superspreader'-Ereignis zu tun bekommen, zeigt, wie ernst man die Geflügelpest nehmen sollte. Sollte die Verbreitung der Tierseuche dadurch weiter befeuert werden, könnte das schwere Schäden anrichten. Ich appelliere noch einmal eindringlich an alle Halter, jetzt die Sicherheitsmaßnahmen ohne Wenn und Aber umzusetzen."

Biosicherheitsmaßnahmen im Überblick

Wenn aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (zum Beispiel Hofteich, unmittelbarer Zugang zu einem Gewässer, Wildvogeleinflug) keine sichere Barriere zwischen Wildvögeln, insbesondere zu Wildenten, Wildgänsen, Schwänen und aasfressenden Wildvögeln, und dem Hausgeflügelbestand herzustellen ist, sollten die Tiere aufgestallt oder in einer vor Wildvögeln sicheren Voliere gehalten werden.

Die folgenden, allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen gelten zudem für alle Geflügelhaltungen im Landkreis Nordwestmecklenburg:

  • Tierhalter haben sicherzustellen, dass ein Kontakt des Geflügels zum Wildvogelbestand, insbesondere zu Wildenten, Wildgänsen, Schwänen und aasfressenden Wildvögeln, sicher unterbunden wird.
  • Das Geflügel darf keinen Zugang zu Gewässern, möglichen Überschwemmungsflächen oder anderem Oberflächenwasser haben.
  • Hofteiche sind sicher auszuzäunen.
  • Tränken Sie Ihr Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben.
  • Füttern Sie Ihr Geflügel nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind.
  • Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.
  • Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung, insbesondere das Schuhzeug.

Bei fachspezifischen Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisveterinäramtes zur Verfügung, Telefon 03841 3040-3901. In Notfällen ist über die Leitstelle Westmecklenburg, Telefon 0385 50000, der Bereitschaftsdienst der Amtstierärzte erreichbar.

Über die nötigen Biosicherheitsmaßnahmen, Meldepflichten und über bestehende Sperr- und Beobachtungszonen können sich Tierhalter auch der Themenseite des Landreises informieren: https://www.nordwestmecklenburg.de/de/tiere.html ("Allgemeine Informationen zur Geflügelpest").

Quelle: Landkreis Nordwestmecklenburg