Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde kann ein Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein Grundstück betreffenden Tun oder Unterlassen (z. B. Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken) abgeben. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in dieses Verzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erstellen lassen.
§ 83 Absatz 3 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) vom 07. Juni 2017 (GVOBl. M-V S. 109), zuletzt geändert durch das 2.Gesetz zur Änderung der LBauO M-V vom 13. Dezember 2017
Für die Auskunft muss das berechtigte Interesse nachgewiesen werden, zum Beispiel Käufer des betroffenen oder des Nachbargrundstücks
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja
Antrag auf Eintragung einer Baulast (PDF, 65 kB, Bauamt - Formular)
Auskunft aus dem Baulast-Verzeichnis (PDF, 33 kB, Bauamt - Formular)