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Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle beantragen
[Nr.99050028005000 ]

Volltext

Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33c Absatz 1 Satz 1 oder des § 33d Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung dient, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Onlinedienst

Die Online Beantragung ist unter folgendem Link im MV-Serviceportal möglich:

Spielhalle - Betriebserlaubnis

Formulare

Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Gewerbebehörde oder gegebenenfalls auch im Internet.

Was an Unterlagen beizubringen ist, wird Ihnen dort ebenfalls auf Anfrage mitgeteilt.



Kosten

  • Verwaltungsgebühr für die Erlaubnis: zwischen 153,00 Euro bis 800,00 Euro

Fristen

Die beantragte Erlaubnis gilt nach Ablauf von 3 Monaten als erteilt. Die Frist beginnt jedoch erst mit dem Eingang der vollständigen Unterlagen.

Hinweise (Besonderheiten)

Das Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages ist zu beachten. So ist zum Beispiel zwischen Spielhallen und zu Schulen ein Mindestabstand verpflichtend einzuhalten.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
  • Eine Vereinbarkeit insbesondere mit § 5 GlüStVAG M-V ist gegeben.

Zuständig

Abt. Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Scheuerstraße 2
23966 Wismar
Karte anzeigen
Telefon: 03841 251-3280

Öffnungszeiten

Terminvergabe
Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 15.30 Uhr
Mittwoch
keine Terminvergabe möglich
Donnerstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.30 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Kontakt

Frau Elke Barz
Scheuerstraße 2
23966 Wismar
Karte anzeigen
Telefon: 03841 251-3280
Fax: 03841 251-777-3280
E-Mail
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