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Reisegewerbe - Erlaubnis beantragen
[Nr.99050023005000 ]

Volltext

Wenn Sie als Schausteller, "fliegender Händler" oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
 Diese haben Sie bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit mit sich zu führen und den Beauftragten der örtlich zuständigen Behörde auf Verlangen vorzuzeigen. Sie als Arbeitgeber müssen den in Ihrem Betrieb Beschäftigten, die ohne Ihre Anwesenheit direkten Kundenkontakt haben bzw. an einem anderen Ort als Sie selbst tätig sind, eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte aushändigen.

Wenn Sie als EU-Bürger nur vorübergehend grenzüberschreitend tätig werden, brauchen Sie keine Reisegewerbekarte.

Onlinedienst

Die Online Beantragung ist unter folgendem Link im MV-Serviceportal möglich:

Reisegewerbe Erlaubnis

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung

  • Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug

  • aktuelles Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister

  • aktueller Nachweis in Steuersachen

  • Handwerkskarte

  • Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung

  • Antragsformular

  • 2 aktuelle Passfotos

Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern.

Kosten

Für die Erteilung der Reisegewerbekarte fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 51,00 Euro (befristet) bis 293,00 Euro (unbefristet) an.

Führungszeugnis: 13,00 Euro

Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 Euro

Fristen

Im Regelfall 1 Monat.

Unterstützende Institutionen

Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise und kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.

Fachlich freigegeben am

13.04.2023

Voraussetzungen

Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.

Verfahrensablauf

Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf einer Erlaubnis (Reisegewerbekarte). Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist. Unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

Zuständig

SG Gewerbe
Scheuerstraße 2
23966 Wismar
Karte anzeigen
Telefon: 03841 251-3282
Fax: 03841 251-777-3280
E-Mail

Öffnungszeiten


Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 15.30 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.30 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
(außerhalb der Sprechzeiten Termine nach Vereinbarung)

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Kontakt

Frau Maria Ulonska
Scheuerstraße 2
23966 Wismar
Karte anzeigen
Telefon: 03841 251-3282
E-Mail
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