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Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit beantragen
[Nr.99050027008001 ]

Volltext

  • Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.

Onlinedienst

Die Online Beantragung ist unter folgendem Link im MV-Serviceportal möglich:

Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit beantragen

Erforderliche Unterlagen

Stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde auf Erteilung einer Geeignetheitsbestätigung gemäß § 33 c Abs. 3 Gewerbeordnung. Er muss die Angaben zum Aufstellungsort enthalten. Die Daten werden in der Regel aus vorhandenen Akten (z.B. zur Spielhalle, Gaststätte) entnommen. Eine Ortsbesichtigung ist notwendig.

Kosten

Es wird eine Verwaltungsgebühr fällig, deren Summe vom Aufstellungsort (Gaststätte, Spielhalle u.a.) sowie vom Verwaltungsakt (Genehmigung, zurückgezogener oder abgelehnter Antrag) abhängig ist.

Bei der Bestätigung der Geeignetheit eines Aufstellungsortes wird eine Verwaltungsgebühr abhängig von der Art des Betriebes in Höhe von 26,00 Euro bis 255,00 Euro erhoben.

Unterstützende Institutionen

Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landkreise und kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.

Voraussetzungen

Nach § 1 Spielverordnung dürfen Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit grundsätzlich nur in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen und ähnlichen Betrieben sowie Wettannahmenstellen konzessionierter Buchmacher aufgestellt werden. 

Zuständig

SG Gewerbe
Scheuerstraße 2
23966 Wismar
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Telefon: 03841 251-3282
Fax: 03841 251-777-3280
E-Mail

Öffnungszeiten


Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 15.30 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.30 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
(außerhalb der Sprechzeiten Termine nach Vereinbarung)

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Kontakt

Frau Maria Ulonska
Scheuerstraße 2
23966 Wismar
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Telefon: 03841 251-3282
E-Mail
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