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09.01.2025

Allgemeinverfügung zur Regelung der Wahlwerbung zur Bundestagswahl 2025 in der Hansestadt Wismar

Diese Allgemeinverfügung gilt nur für Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerber/-innen, welche zur Bundestagswahl 2025 in der Hansestadt Wismar zugelassen sind.

Quelle: Bauamt, Abt. Straßen- und Grünflächenverwaltung

Kontakt

Abt. Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Wahlen und Friedhof
Scheuerstraße 2
23966 Wismar
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Telefon: 03841 251-3225

Öffnungszeiten

Terminvergabe
Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 15.30 Uhr
Mittwoch
keine Terminvergabe möglich
Donnerstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.30 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Frau Sophie Tarras
Scheuerstraße 2
23966 Wismar
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Telefon: 03841 251-3225
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