Der Gemeindewahlausschuss der Hansestadt Wismar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16. April 2018 das endgültige Wahlergebnis für die Bürgermeisterwahl in der Hansestadt Wismar ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:
Zahl der Wahlberechtigten: 35.354
Zahl der Wähler: 16.017
Zahl der gültigen Stimmen: 15.938
Zahl der ungültigen Stimmen: 79
Die für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:
Lfd. Nr. |
Wahlvorschlag (Partei / |
Bewerber |
Stimmen |
1. |
Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD |
Beyer, Thomas |
8.966 |
2. |
Christlich Demokratische Union Deutschlands, Für Wismar Forum, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Freie Demokratische Partei CDU, FWF, GRÜNE, FDP |
Helbig, Hans-Martin |
4.794 |
3. |
DIE LINKE DIE LINKE |
Krumpen, Horst |
1.254 |
4. |
Alternative für Deutschland AfD |
Tewes, Angelo |
924 |
Nach § 67 Abs. 2 LKWG M-V ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Der Gemeindewahlausschuss stellte fest, dass der Bewerber Thomas Beyer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht hat und damit zum Bürgermeister gewählt worden ist.
Gemäß § 35 LKWG M-V können alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl Einspruch erheben. Dieses Recht steht auch der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Ministerium für Inneres und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie auch nicht wahlberechtigten Bewerberinnen oder Bewerbern zu. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Gemeindewahlleitung der Hansestadt Wismar, Scheuerstraße 2 in 23966 Wismar zu erheben. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Wismar, den 17.04.2018
gez. Frank Brosig
Gemeindewahlleiter
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