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Ausnahmen von bestimmten Halt- und Parkverboten

Allgemeine Informationen

Die Straßenverkehrsbehörden können aufgrund versorgungsärztlicher Feststellung schwerbehinderten Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG) und Blinden (Merkzeichen Bl) Ausnahmen von bestimmten Halt- und Parkverboten erteilen.
Schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung sind wegen der Schwere ihrer Leiden dauernd auf fremde Hilfe angewiesen und können sich nur mit großer Anstregung außerhalb von Kraftfahrzeugen bewegen. Hier ist in jedem Fall die versorgungsärztliche Feststellung für die Erteilung der Parkerleichterung (blauer Parkausweis) notwendig.

Für besondere Gruppen behinderter Menschen kann bei vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine gesonderte Parkerleichterung (oranger Parkausweis) erteilt werden. In der Regel ist auch hier eine versorgungsärztliche Feststellung der Beeinträchtigung notwendig.

Desweiteren besteht beispielsweise bei einer vorübergehenden Mobilitätsbeeinträchtigung infolge einer Operation oder eines Unfalls oder anderer Beeinträchtigungen die Möglichkeit einen gesonderten Parkausweis (gelber Parkausweis) zu erhalten. Dieser kann auf Grund der Kurzzeitigkeit der Erkrankung auf maximal 6 Monate befristet werden.

Unterlagen

Die Beantragung der o. g. Parkerleichterungen kann ohne gesonderten Antrag erfolgen. Folgende Unterlagen sind jedoch unbedingt vorzulegen:
  • Behindertenausweis bzw. akueller Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes,
  • zur Erteilung eines blauen Parkausweises ein aktuelles Passbild
  • bei Erteilung eines gelben Parkausweises eine ärztliche Bescheinigung über die vorübergehende erhebliche Mobilitätsbeeinträchtigung.

Zuständig

Verkehrsaufsicht
Scheuerstraße 2
23966 Wismar
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E-Mail
Telefon: 03841 251-3234
Telefon: 03841 251-3235
Telefon: 03841 251-3236

Öffnungszeiten


Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 15.30 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.30 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr

Hinweis
Außer dienstags können Anliegen nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden!
Nutzen Sie gern die Terminvereinbarung
Termine können online, telefonisch oder per Mail beantragt werden.

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Kontakt

Frau Detta Bull
Scheuerstraße 2
23966 Wismar
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Telefon: 03841 251-3236
Fax: 03841 251-777-3236
E-Mail