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24.06.2017

Widmungsverfügung

Auf der Grundlage des § 7 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern ( StrWG- MV ) vom 13. Januar 1993 (GVOBI. M-V 1993 S. 42), zuletzt geändert durch Artikel1 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 09.11.2015 (GVOBI. S. 436) werden nachstehende Verkehrsflächen nach § 3 ( StrWG- MV ) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Gewidmet werden die nachfolgenden, in der Ortslage der Hansestadt Wismar liegenden Straßen.

  1. Die Widmung erstreckt sich auf die öffentlicher Verkehrsflächen der nachstehenden Straße im „Wohngebiet Redentin Ost“, Teilbebauungsplan Nr.19/91/3.
    Gemarkung Wismar, Flur 1 mit folgendem Flurstücken.
    „Netzweg“
    Flurstücke 4109/19, 4118/35, sowie einer Teilfläche aus dem Flurstücke 4118/43 (843 m²)
    Die erstmalige Einstufung der o.g. Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Nr. 3a StrWG Mecklenburg Vorpommern als Gemeindestraße–Ortsstraße.

  2. Die Widmung erstreckt sich auf den verkehrsberuhigten Bereich im „Wohngebiet Redentin Ost“ ,Teilbebauungsplan Nr.19/91/3.
    Gemarkung Wismar, Flur 1 mit folgenden Flurstücken.
    „Kescherweg“
    Flurstücke 4109/17, 4109/24, 4119/3 , 4118/55 sowie einer Teilfläche aus dem Flurstück 4118/ 43 (82 m²)
    Die erstmalige Einstufung der o.g. Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Nr. 3a StrWG für Mecklenburg- Vorpommern als Gemeindestraße – Ortsstraße.
    Zweckbestimmung : verkehrsberuhigter Bereich

Der Verwaltungsakt kann während der Sprechzeiten der Hansestadt Wismar, im Bauamt, Kopenhagenerstraße 1, Zimmer 210, eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeister der Hansestadt Wismar in 23966 Wismar, Am Markt 1 oder 23952 Wismar, PF 12 45 eingelegt werden.

  2. Der Widerspruch kann auch auf elektronischem Weg per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz an poststelle@wismar.de erhoben werden.
    Es sind nachfolgende Dateiformate zugelassen: Portable Dokument Format (PDF) bis Version 1.7 ISO 32000, Bilddateien im File Interchange Format (JPEG) oder Portable Network Graphics (PNG). Es wird auf die Bekanntmachung der Hansestadt Wismar über die Eröffnung elektronischer Zugänge in der jeweils geltenden Fassung hingewiesen.

Die Widmung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Wismar, den 22.05.2017

Thomas Beyer, Bürgermeister der Hansestadt Wismar

 

 

 

 

 

Quelle: Stadtanzeiger 06/2017

Hinweis

Gemäß § 14 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 28.03.2013 erfolgt die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen sowie von sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt.

An dieser Stelle werden Sie daher ab dem 07.04.2013 die sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt finden. Dies sind u.a.Bekanntmachungen zu verkaufsoffenen Sonntagen, Bekanntmachungen von öffentlich-rechtlichen Verträgen, die Einladungen zu den Sitzungen der Bürgerschaft. Deren Ausschüsse finden Sie im Sitzungskalender.

Öffentliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch (z.B. die Bekanntmachung zur Auslegung von Plänen) erfolgen durch Abdruck im "STADTANZEIGER". Sie sind an dieser Stelle nur informativ eingestellt.