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12.06.2020

Widerruf eines verkaufsoffenen Sonntags

Widerruf eines verkaufsoffenen Sonntags nach Bäderverkaufsordnung (BädVerkVO M-V vom 22. März 2019)

Die Freigabe vom 22. Februar 2020 eines verkaufsoffenen Sonntags nach der Bäderregelung im historischen Altstadtbereich der Hansestadt Wismar

am 14. Juni 2020

veröffentlicht im Stadtanzeiger 02/20 sowie im Internet unter www.wismar.de wird hiermit widerrufen.

Begründung:

Der Widerruf der Freigabe ist geboten, weil § 8 Abs. 1 Corona-Übergangs-LVO MV vom 08. Mai 2020 öffentliche Veranstaltungen untersagt. Damit ist die Möglichkeit einer Ladenöffnung gemäß § 4 BädVerkVO M-V nicht gegeben.

Wismar, 12. Juni 2020

Thomas Beyer

Bürgermeister

Quelle: Ordnungsamt, SG Gewerbe

Hinweis

Gemäß § 14 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 28.03.2013 erfolgt die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen sowie von sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt.

An dieser Stelle werden Sie daher ab dem 07.04.2013 die sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt finden. Dies sind u.a.Bekanntmachungen zu verkaufsoffenen Sonntagen, Bekanntmachungen von öffentlich-rechtlichen Verträgen, die Einladungen zu den Sitzungen der Bürgerschaft. Deren Ausschüsse finden Sie im Sitzungskalender.

Öffentliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch (z.B. die Bekanntmachung zur Auslegung von Plänen) erfolgen durch Abdruck im "STADTANZEIGER". Sie sind an dieser Stelle nur informativ eingestellt.