Widerruf eines verkaufsoffenen Sonntags nach Bäderverkaufsordnung (BädVerkVO M-V vom 22. März 2019)
Die Freigabe vom 22. Februar 2020 eines verkaufsoffenen Sonntags nach der Bäderregelung im historischen Altstadtbereich der Hansestadt Wismar
am 14. Juni 2020
veröffentlicht im Stadtanzeiger 02/20 sowie im Internet unter www.wismar.de wird hiermit widerrufen.
Begründung:
Der Widerruf der Freigabe ist geboten, weil § 8 Abs. 1 Corona-Übergangs-LVO MV vom 08. Mai 2020 öffentliche Veranstaltungen untersagt. Damit ist die Möglichkeit einer Ladenöffnung gemäß § 4 BädVerkVO M-V nicht gegeben.
Wismar, 12. Juni 2020
Thomas Beyer
Bürgermeister