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22.03.2025

Tätigkeitsbericht der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 3 Absatz 3 Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KPG M-V) für das Jahr 2024

Öffentliche Bekanntmachung – Die Mitglieder der Bürgerschaft haben am 10. März 2025 den Tätigkeitsbericht der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses der Hansestadt Wismar für das Jahr 2024 zur Kenntnisnahme vorgelegt bekommen.

Gemäß den Vorschriften des KPG M-V liegt der Tätigkeitsbericht zur Einsichtnahme vom Montag, den 24. März 2025 bis Dienstag, den 01. April 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rechnungsprüfungsamt der Hansestadt Wismar, Scheuerstraße 2, Raum 309, 23966 Wismar öffentlich aus.

Der Tätigkeitsbericht kann zusätzlich zur Auslegung auch online auf der Homepage der Hansestadt Wismar eingesehen werden: https://www.wismar.de/Rathaus-Politik/Bürgerschaft/Textrecherche

Quelle: Rechnungsprüfungsamt