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24.04.2018

Planfeststellung nach § 18 a Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für Bauvorhaben “Beseitigung eines Bahndurchlasses, Bahn-km 95,463“Streckenabschnitt Ludwigslust - Wismar
Betroffene Gemeinde: Hansestadt Wismar

Einstellung des Planfeststellungsverfahrens


Der Vorhabenträger, die DB Netz AG, hat mit Antrag vom 13.04.2018 für das o.g. Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahn- Bundesamt, Außenstelle Hamburg /Schwerin die Einstellung des Planfeststellungsverfahrens zur Beseitigung des Bahndurchlasses beantragt.

Das Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle Hamburg / Schwerin hat die Einstellung des Verfahrens mit Bescheid vom 23.04.2018 verfügt.
Die mit der Veröffentlichung der Planauslegung am 23.03.2017 in Kraft getretenen Anbaubeschränkungen und die Veränderungssperre nach § 19 Allgemeines Eisenbahngesetz werden hiermit aufgehoben.
Der Vorhabenträger erarbeitet zur Zeit Planunterlagen, die einen richtliniengerechten Neubau des Bahndurchlasses vorsehen.

Quelle: Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V

Hinweis

Gemäß § 14 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 28.03.2013 erfolgt die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen sowie von sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt.

An dieser Stelle werden Sie daher ab dem 07.04.2013 die sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt finden. Dies sind u.a.Bekanntmachungen zu verkaufsoffenen Sonntagen, Bekanntmachungen von öffentlich-rechtlichen Verträgen, die Einladungen zu den Sitzungen der Bürgerschaft. Deren Ausschüsse finden Sie im Sitzungskalender.

Öffentliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch (z.B. die Bekanntmachung zur Auslegung von Plänen) erfolgen durch Abdruck im "STADTANZEIGER". Sie sind an dieser Stelle nur informativ eingestellt.