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20.02.2024

Einziehung von öffentlichen Verkehrsflächen im Bereich der Hansestadt Wismar

Einziehungsverfügung des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern vom 17. Januar 2024

- V-555-00000-2021/003-004 -

Die in der Hansestadt Wismar gelegenen öffentlich-gewidmeten Parkflächen in der Käthe-Kollwitz-Promenade und der Friedrich-Wolf-Straße werden als öffentliche Verkehrsflächen gemäß § 9 Absatz 2 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern entsprechend der im beigefügten Lageplan gekennzeichneten Fläche eingezogen. Die einzuziehenden öffentlichen Verkehrsflächen sind auf Teilflächen der Flurstücke 2743/109, 2743/110, 2743/114 und 2743/116 Flur 1 Gemarkung Wismar belegen und haben eine Größe von insgesamt 930 .

Der Verwaltungsakt und seine Begründung sowie der Lageplan kann im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin, während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Schwerin, Wismarsche Straße 323a, 19055 Schwerin erhoben werden.

im Auftrag
gez. René Müller
Leiter des Straßenbaureferates

Quelle: Stadtanzeiger 02/2024 vom 24.02.2024