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14.03.2025

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht

Im Sommer 2025 sind für die Wahlperiode 2025 bis 2030 ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern und das Verwaltungsgericht Schwerin zu wählen.

Die Wahl wird durch einen Wahlausschuss vorgenommen und findet auf der Grundlage von Vorschlagslisten der kreisfreien Städte und der Landkreise statt. Für den Landkreis Nordwestmecklenburg müssen für das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern 10 Vorschläge und für das Verwaltungsgericht Schwerin 24 Wahlvorschläge eingereicht werden.

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter wirken bei mündlichen Verhandlungen und der Urteilsfindung des Oberverwaltungsgerichtes und der Verwaltungsgerichte mit gleichen Rechten wie die Richter mit.

Die vorzuschlagenden Personen müssen zwingende Voraussetzungen erfüllen:
Die Person muss Deutsche oder Deutscher sein, das 25. Lebensjahr vollendet haben und den Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben.

Sollten Sie Interesse haben, in die Vorschlagsliste aufgenommen zu werden, melden Sie sich bitte bis zum 11.04.2025 unter wahlen@nordwestmecklenburg.de an. Nutzen Sie dazu möglichst das beigefügte Formblatt.

Die Vorschläge müssen zwingend folgende Angaben enthalten:

  • Name (Familienname, ggf. Geburtsname, Vorname)
  • Geburtsdatum, Geburtsort
  • Anschrift
  • den – möglichst genau bezeichneten – ausgeübten, gegebenenfalls auch den erlernten Beruf
  • Telefonnummer

Hier finden Sie das Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Landkreises Nordwestmecklenburg:

Hier finden Sie den vollständigen Aufruf des Landkreises Nordwestmecklenburg.

Quelle: Landkreis Nordwestmecklenburg